Geschwindigkeit beim Fahrrad: Wie schnell dürfen Radfahrende unterwegs sein?
Von Stephan Miller
Geschwindigkeitsregeln gelten nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer, sondern auch für Radfahrende. Welche Vorschriften Sie kennen sollten und ob man mit dem Fahrrad geblitzt werden kann. ADAC Juristinnen und Juristen klären auf.
Radfahrende müssen sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten
Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen
In freigegebenen Fußgängerzonen gilt Schrittgeschwindigkeit
Freie Fahrt für Radfahrer? Nicht ganz, auch für diese gilt allgemein §3 der Straßenverkehrsordnung: Man darf mit dem Fahrrad nur so schnell fahren, dass es ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit muss den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung angepasst werden.
Fahrrad: Geschwindigkeit innerorts
Eine allgemein gültige Höchstgeschwindigkeit für Radfahrende innerorts gibt es nicht. Die in einer Ortschaft zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt nur für Kraftfahrzeuge. Dennoch müssen Radfahrerinnen und Radfahrer nach dem allgemeinen Grundsatz ihre Geschwindigkeit anpassen.
Tempolimit für Radfahrende
Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrszeichen müssen auch auf dem Fahrrad beachtet werden. Sind zum Beispiel 30 km/h durch Zeichen 274 angeordnet, darf man nicht schneller unterwegs sein. Gleiches gilt für die "Tempo-30-Zone".
Fahrradstraße und Fahrradzone
Auch in Fahrradstraßen und -zonen darf man maximal 30 km/h fahren. Das gilt für alle Fahrzeuge – also auch für Fahrräder. Übrigens: Hier dürfen Fahrräder nebeneinander fahren, auch dann, wenn der nachfolgende Verkehr behindert wird.
Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen
Auf diesen Verkehrsflächen gibt es keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit. Wenn kein Verkehrszeichen eine Geschwindigkeit anordnet, gilt daher der Grundsatz, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass das Fahrrad stets beherrscht wird. Das Tempo muss an die Gegebenheiten angepasst werden.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen teilen sich Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger die Verkehrsfläche. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss Rücksicht nehmen und falls erforderlich, die eigene Geschwindigkeit an die des Fußverkehrs anpassen. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Außerdem muss mit Schreckreaktionen, vor allem von älteren Menschen und Kindern gerechnet und notfalls mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Getrennter Geh- und Radweg
Auf getrennten Geh- und Radwegen ist der Fußverkehr zwar vom Radverkehr abgetrennt. Dennoch kann es zu kritischen Situationen kommen. Daher sollte man zumindest dort, wo abstrakt diese Gefahr besteht, die Geschwindigkeit erheblich reduzieren und anpassen.
Hier gilt Schrittgeschwindigkeit
Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, die für Radfahrende freigegeben sind, muss immer mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Es handelt sich hierbei um Verkehrsflächen, die eigentlich Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten sind und nur ausnahmsweise mit dem Fahrrad genutzt werden dürfen.
Aus diesem Grund müssen Radfahrende hier besonders Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen, mit Schrittgeschwindigkeit fahren und notfalls sogar warten. Schrittgeschwindigkeit gilt übrigens auch im verkehrsberuhigten Bereich für Fahrradfahrende. Aufgrund des Gebots der Schrittgeschwindigkeit dürfen Fahrräder dort auch nicht überholt werden.
Geblitzt mit dem Fahrrad
Das ist theoretisch möglich und es ist durchaus schon vorgekommen, dass Messanlagen auslösen, wenn Radfahrende zu schnell unterwegs waren: Moderne Messgeräte wie Laserhandmessgeräte oder ESO-Anlagen können auch Fahrräder erfassen, denn die Geräte unterscheiden nicht zwingend zwischen Kraftfahrzeugen und Fahrrädern.
In der Praxis sieht das anders aus: Fahrräder bieten oft zu wenig Fläche für eine zuverlässige Messung. Deshalb setzen Behörden eher auf Kontrollen vor Ort, etwa in Bereichen, in denen Schrittgeschwindigkeit gilt.
