Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Das sollten Sie unbedingt beachten

Eine Frau hat nach einem Autounfall Nackenschmerzen
Durch einen Auffahrunfall kann es zu einem Schleudertrauma kommen© iStock.com/monkeybusinessimages

Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde und Schmerzensgeld fordern will, der sollte von Anfang an einen Anwalt einschalten. ADAC Juristinnen und Juristen geben Tipps, damit Sie nach einem Unfall zu Ihrem Recht kommen.

  • Tipp 1: Gehen Sie sofort zu einem Arzt, um Verletzungen zu dokumentieren

  • Tipp 2: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen

  • Tipp 3: Kostenfreie Erstberatung für Clubmitglieder bei ADAC Vertragsanwälten

Wer hat Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wer durch einen Unfall unverschuldet verletzt wird, dem steht außer bei Bagatellverletzungen ein Schmerzensgeldanspruch zu. Wichtig: Suchen Sie unbedingt unverzüglich einen Arzt auf. Der Arzt dokumentiert Ihre Verletzungen. Das ist unerlässlich, wenn Sie Schmerzensgeld fordern möchten.

Wie viel Schmerzensgeld steht mir zu?

Man mit einem Gipsbein sitzt auf einem Sofa.
Unverschuldet verletzt – Schmerzensgeld besser mit Anwalt geltend machen© Shutterstock/Andrey_Popov

Die Berechnung des Schmerzensgeldes läuft über Schmerzensgeldtabellen. Um daraus einen Wert ablesen zu können, benötigt man detaillierte ärztliche Atteste, die auch den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) enthalten sollten. Anhand dessen suchen Versicherungen, Anwälten und Gerichte Vergleichsurteile in den Tabellen, die als Orientierung bei der Bemessung des Schmerzensgeldes dienen.

Muss man einen Anwalt einschalten?

Auch wenn das Recht auf Ihrer Seite ist, ist es in vielen Fällen schwierig, Ihre Schmerzensgeldforderung durchzusetzen. Um zu vermeiden, dass Sie als Unfallopfer beim Thema Schmerzensgeld eine Enttäuschung erleben, gehen Sie so schnell wie möglich zu einer Anwältin oder einem Anwalt.

Unterschreiben Sie außerdem keine Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung, ohne vorher Ihren Anwalt befragt zu haben.

Als ADAC Mitglied erhalten Sie eine kostenfreie Erstberatung telefonisch oder vor Ort bei einem der 500 ADAC Vertragsanwältinnen und Vertragsanwälte:

Rechtsanwaltskosten geltend machen

Nutzen Sie Ihr Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, möglichst zeitnah. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten tragen.

Schmerzensgeldtabellen – Beispiele

Es gibt verschiedene Schmerzensgeldtabellen. Sie alle sind Sammlungen von Gerichtsurteilen und dienen lediglich der Orientierung, um die Höhe des Schmerzensgeldes im Einzelfall zu bestimmen.

Ein Standardwerk ist die Schmerzensgeldtabelle "SchmerzensgeldBeträge" von Hacks/ Wellner/ Klein/ Kohake (ehemalige ADAC Schmerzensgeldtabelle), die im Deutschen Anwaltverlag erscheint. Die ADAC Juristinnen und Juristen haben Auszüge dieser Schmerzensgeldtabelle für Sie zusammengestellt.

Schmerzensgeldtabelle: Beispiele Armfraktur

VerletzungsgradSymptomeHöhe

leicht

Fraktur ohne Dauerschäden

ca. 1600 - 5000 Euro

mittel

komplizierte Frakturen

ca. 5000 - 15.000 Euro

schwer

komplizierte Heilbehandlung, Dauerschaden

ca. 15.000 - 65.000 Euro

Auszüge aus Schmerzensgeldtabelle bei Fraktur des Arms

Schmerzensgeldtabelle: Beispiele HWS-Verletzungen

VerletzungsgradSymptomeHöhe

leicht

HWS-Verletzung

ca. 200 - 1500 Euro

mittel

mehrwöchige Dauer, langwierige Heilbehandlung

ca. 1500 - 5000 Euro

schwer

schwieriger Heilungsverlauf, evtl. Dauerschaden

ca. 5000 - 70.000 Euro

Auszüge aus Schmerzensgeldtabelle bei HWS-Verletzung

Schmerzensgeldtabelle: Beispiele Wirbelsäulenverletzung

VerletzungsgradSymptomeHöhe

leicht

Verstauchung, Schmerzen

ca. 600 - 2500 Euro

mittel

Fraktur

ca. 2500 - 7000 Euro

schwer

ggf. Lähmungserscheinung, schwieriger Heilungsverlauf, Schmerzen

ca. 7000 - 110.000 Euro

Auszüge aus Schmerzensgeldtabelle bei Wirbelsäulenverletzungen

Schmerzensgeld für psychische Schäden

Folge eines Verkehrsunfalles kann auch eine psychische Erkrankung sein, die nicht unbedingt mit einer physischen Verletzung zusammenhängen muss. Ein Beispiel wäre eine durch den Unfall ausgelöste posttraumatische Belastungsstörung.

Aber auch Personen, die nicht unmittelbar am Unfall beteiligt waren, können, zum Beispiel durch den Tod eines nahen Angehörigen, einen sogenannten Schockschaden erleiden. Der Bundesgerichtshof hat auch in diesen Fällen einen Schmerzensgeldanspruch bejaht.

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Unterschätzt: Haushaltsführungsschaden

Wer bei einem Unfall schwer verletzt wird, der kann in einigen Fällen den Haushalt (also Kochen, Putzen etc.) nicht mehr oder nur eingeschränkt führen. Für diese Einschränkung gibt es einen finanziellen Ausgleich. Den sogenannten Haushaltsführungsschadens. Dieser bemisst sich danach, welche Tätigkeiten die verletzte Person vor dem Unfall im Haushalt ausgeübt hat, und welche nach dem Unfall nicht mehr erfüllt werden können.

Wird aufgrund des Unfalls eine Haushaltshilfe eingestellt, müssen die Kosten hierfür erstattet werden. Fallen keine Kosten an, weil ein Familienangehöriger die Tätigkeiten im Haushalt übernimmt, dann ist in der Regel der Wert dieser Tätigkeiten zu erstatten.

Wenn Sie oder Ihr Anwalt wissen wollen, wie hoch der Haushaltsführungsschaden ist, dann kann der Fragebogen zum Haushaltsführungsschaden beim ADAC kostenpflichtig angefordert werden. Auf der Basis Ihrer Angaben im Fragebogen wird ein EDV-gestütztes Gutachten erstellt. Die Kosten des Verfahrens betragen 250 Euro inklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten. Setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung:

ADAC e.V., Juristische Zentrale
Hansastraße 19
80686 München
Fax: 089 76 76 25 99
E-Mail: recht@adac.de

Checkliste: Verkehrsunfall

Das sollten Sie nach einem Unfall beachten, um Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu sichern und Kostenfallen zu vermeiden:

  • Gehen Sie bei Schmerzen und Verletzungen sofort zum Arzt.

  • Unterschreiben Sie keine pauschalen Abtretungserklärungen, egal ob von einer Werkstatt oder einem Mietwagenunternehmen.

  • Mietwagen und Gutachten erst nach Rücksprache mit einem Anwalt, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.

  • Ob es sinnvoll ist, Ihre eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, klären Sie bitte mit einem Anwalt.

Nutzen Sie den Unfallbericht zur Dokumentation des Unfalls und informieren Sie sich mit der ADAC Broschüre "Was tun nach einem Unfall?" über das richtige Verhalten bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche:

Broschüre mit Unfallbericht: Was tun nach einem Unfall?
PDF, 964 KB
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