Schlagloch – wer haftet für Schäden?

Schlagloch in einer Straße
Schlaglöcher können unter anderem für Biker ein großes Risiko sein© imago images/Sven Ellger

Motorrad- und Fahrradfahrer können schwer verunglücken, wenn sie ein Schlagloch übersehen. Beim Auto kommt es eher zu Sachschäden. Wer trägt die Verantwortung? Was passiert im Schadensfall? Die wichtigsten Infos.

  • Schlaglöcher nur notdürftig zu stopfen genügt nicht

  • Geschädigter ist in der Nachweispflicht

  • Mithaftung des Fahrers möglich

Wer ist für die Straße verantwortlich?

Der Verkehrssicherungspflichtige ist für den Straßenzustand verantwortlich. Je nach Zuständigkeit für die Straße können dies der Bund, Länder, Kreise, Gemeinden oder auch eine Privatperson sein.

Wovor muss geschützt werden?

Der Verkehr soll möglichst gefahrlos ablaufen. Verkehrsteilnehmer müssen daher vor unvermuteten und nicht ohne Weiteres ersichtlichen Gefahrenstellen bewahrt oder zumindest davor gewarnt werden.

Wie oft muss kontrolliert werden?

Auf viel befahrenen Straßen müssen die Kontrollen mehrmals wöchentlich, unter Umständen sogar täglich erfolgen. Auf weniger befahrenen und für den Verkehr unwichtigen Straßen reicht gegebenenfalls eine einmalige Kontrollfahrt pro Woche oder alle paar Wochen aus.

Fahrbahn beschädigt – was nun?

Wird bei einer Kontrolle eine gefahrenträchtige Beschädigung des Fahrbahnbelags festgestellt, muss umgehend gehandelt, d.h. repariert werden. Im Einzelfall kann zunächst eine Beschilderung (Warntafel und/oder Geschwindigkeitsbegrenzung) ausreichend sein.

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Rat der Experten: Beweise sichern

Kommt es zu einem Unfall, ist es wichtig, zeitnah Beweismittel zu sichern – ohne natürlich sich oder andere an der Unfallstelle zu gefährden. Dazu gehört, das Schlagloch, die betroffene Straße sowie das beschädigte Fahrzeug zu fotografieren, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu notieren sowie Namen und Anschriften möglicher Zeugen festzuhalten. Vorsorglich sollten Polizei und Kfz-Versicherung informiert werden. Schlaglochschäden am Auto oder Motorrad übernimmt allerdings nur die Vollkaskoversicherung, wenn eine solche abgeschlossen wurde.

Kaum Aussicht auf Schadenersatz

Ein Schadensersatzanspruch kann ganz entfallen oder gekürzt werden (Mithaftung), wenn die Schlaglöcher gut erkennbar waren, eine Warntafel vorhanden war oder die aufgrund der Gefahrenstelle angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eingehalten wurde.

Man darf nicht generell davon ausgehen, dass der Fahrbahnbelag in Ordnung ist und keine Schäden aufweist. Dies gilt insbesondere für wenig befahrende Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung. Im Gegensatz hierzu darf der Kraftfahrer auf Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung, wie beispielsweise Autobahnen, erwarten, dass keine erheblichen Vertiefungen bestehen, die zu Beschädigungen oder Unfällen führen können.

Vorsicht bei der Weiterfahrt

Ist das Fahrzeug nach dem Vorfall noch fahrtauglich, sollte der Fahrer bei der Weiterfahrt besonders aufmerksam sein. Sind ungewöhnliche Geräusche zu hören oder zieht es auffällig in eine Richtung, muss möglichst bald eine Werkstatt aufgesucht werden.