Schlagloch – Wer haftet für Schäden?
Schlaglöcher können teure Schäden an Ihrem Fahrzeug verursachen. Wenn Reifen, Felgen oder Fahrwerk beschädigt wurden, stellt sich schnell die Frage nach der Haftung. ADAC Expertinnen erklären, wer für den Straßenzustand verantwortlich ist, wie Sie Beweise richtig sichern und wann Sie Chancen auf Schadenersatz haben.
Schlaglöcher nur notdürftig zu stopfen genügt nicht
Der Geschädigte ist in der Nachweispflicht
Eine Mithaftung des Fahrers ist möglich
Wer haftet bei einem Schaden durch ein Schlagloch?
Wer für einen Schlaglochschaden haftet, hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn das Schlagloch gut sichtbar war, bereits eine Warnbeschilderung stand oder Sie die angeordnete Geschwindigkeit nicht eingehalten haben, kann Ihnen ein Mitverschulden angerechnet werden. In solchen Fällen wird der Schadenersatz häufig gekürzt oder entfällt ganz.
Generell sollten Sie nicht davon ausgehen, dass jede Straße in einwandfreiem Zustand ist. Gerade auf weniger befahrenen Strecken müssen Verkehrsteilnehmende mit Fahrbahnschäden rechnen. Auf Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung – wie etwa Autobahnen – ist das anders: Hier dürfen Sie erwarten, dass keine tiefen Schlaglöcher vorhanden sind, die Ihr Fahrzeug beschädigen oder zu gefährlichen Situationen führen können
Wer ist für den Zustand der Straße verantwortlich?
Der Verkehrssicherungspflichtige ist für den Straßenzustand verantwortlich. Je nach Zuständigkeit für die Straße können dies der Bund, Länder, Kreise, Gemeinden oder auch eine Privatperson sein.
Welche Pflichten haben Straßenbaulastträger zur Sicherung der Fahrbahn?
Der Verkehr soll möglichst gefahrlos ablaufen. Verantwortliche müssen Verkehrsteilnehmende daher vor unvermuteten und nicht ohne Weiteres ersichtlichen Gefahrenstellen warnen und möglichst verhindern, dass es zum Schaden kommt.
Wie oft müssen Straßen auf Schlaglöcher kontrolliert werden?
Auf viel befahrenen Straßen müssen die Kontrollen mehrmals wöchentlich, unter Umständen sogar täglich erfolgen. Auf weniger befahrenen und für den Verkehr unwichtigen Straßen reicht gegebenenfalls eine einmalige Kontrollfahrt pro Woche oder alle paar Wochen aus.
Stellt der Kontrollierende eine gefahrenträchtige Beschädigung des Fahrbahnbelags fest, muss er umgehend handeln, d.h. die Reparatur veranlassen. Im Einzelfall kann zunächst eine Beschilderung (Warntafel und/oder Geschwindigkeitsbegrenzung) ausreichend sein.
Wie sichern Sie Beweise nach einem Schlaglochschaden richtig?

Kommt es zu einem Unfall, ist es wichtig, zeitnah Beweismittel zu sichern – ohne natürlich sich oder andere an der Unfallstelle zu gefährden. Dazu gehört, das Schlagloch, die betroffene Straße sowie das beschädigte Fahrzeug zu fotografieren, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu notieren sowie Namen und Anschriften möglicher Zeugen festzuhalten. Vorsorglich sollten Sie die Polizei und Kfz-Versicherung informieren. Schlaglochschäden am Auto oder Motorrad übernimmt allerdings nur die Vollkaskoversicherung, wenn Sie eine solche abgeschlossen haben.
Was gilt bei der Weiterfahrt nach einem Schaden durch ein Schlagloch?
Ist das Fahrzeug nach dem Vorfall noch fahrtauglich, sollte der Fahrer bei der Weiterfahrt besonders aufmerksam sein. Sind ungewöhnliche Geräusche zu hören oder zieht es auffällig in eine Richtung, muss er möglichst bald eine Werkstatt aufsuchen.
