Schlagloch – Wer haftet für Schäden?
Motorrad- und Fahrradfahrer können schwer verunglücken, wenn sie ein Schlagloch übersehen. Beim Auto kommt es eher zu Sachschäden. Wer trägt die Verantwortung? Was passiert im Schadensfall? Die wichtigsten Infos.
Schlaglöcher nur notdürftig zu stopfen genügt nicht
Geschädigter ist in der Nachweispflicht
Mithaftung des Fahrers möglich
Wer ist für die Straße verantwortlich?
Der Verkehrssicherungspflichtige ist für den Straßenzustand verantwortlich. Je nach Zuständigkeit für die Straße können dies der Bund, Länder, Kreise, Gemeinden oder auch eine Privatperson sein.
Welche Schutzpflichten gibt es?
Der Verkehr soll möglichst gefahrlos ablaufen. Verantwortliche müssen Verkehrsteilnehmende daher vor unvermuteten und nicht ohne Weiteres ersichtlichen Gefahrenstellen warnen und möglichst verhindern, dass es zum Schaden kommt.
Straße kontrollieren - Wie oft?
Auf viel befahrenen Straßen müssen die Kontrollen mehrmals wöchentlich, unter Umständen sogar täglich erfolgen. Auf weniger befahrenen und für den Verkehr unwichtigen Straßen reicht gegebenenfalls eine einmalige Kontrollfahrt pro Woche oder alle paar Wochen aus.
Fahrbahn beschädigt – Was nun?
Stellt der Kontrollierende eine gefahrenträchtige Beschädigung des Fahrbahnbelags fest, muss er umgehend handeln, d.h. die Reparatur veranlassen. Im Einzelfall kann zunächst eine Beschilderung (Warntafel und/oder Geschwindigkeitsbegrenzung) ausreichend sein.
Wie kann man Beweise sichern?

Kommt es zu einem Unfall, ist es wichtig, zeitnah Beweismittel zu sichern – ohne natürlich sich oder andere an der Unfallstelle zu gefährden. Dazu gehört, das Schlagloch, die betroffene Straße sowie das beschädigte Fahrzeug zu fotografieren, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu notieren sowie Namen und Anschriften möglicher Zeugen festzuhalten. Vorsorglich sollten Sie die Polizei und Kfz-Versicherung informieren. Schlaglochschäden am Auto oder Motorrad übernimmt allerdings nur die Vollkaskoversicherung, wenn Sie eine solche abgeschlossen haben.
Gibt es Aussicht auf Schadenersatz?
Wenn die Schlaglöcher gut erkennbar waren, es eine Warntafel gab oder Sie die aufgrund der Gefahrenstelle angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eingehalten haben, kann es aufgrund einer Mithaftung zu einer Kürzung des Schadensersatzanspruchs kommen oder dieser kann sogar ganz entfallen.
Man darf nicht generell davon ausgehen, dass der Fahrbahnbelag in Ordnung ist und keine Schäden aufweist. Dies gilt insbesondere für wenig befahrene Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung. Im Gegensatz hierzu darf der Kraftfahrer auf Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung, wie beispielsweise Autobahnen, erwarten, dass keine erheblichen Vertiefungen bestehen, die zu Beschädigungen oder Unfällen führen können.
Was gilt bei der Weiterfahrt?
Ist das Fahrzeug nach dem Vorfall noch fahrtauglich, sollte der Fahrer bei der Weiterfahrt besonders aufmerksam sein. Sind ungewöhnliche Geräusche zu hören oder zieht es auffällig in eine Richtung, muss er möglichst bald eine Werkstatt aufsuchen.