Auto abgebrannt – wer zahlt? Und was gilt bei Brandstiftung?

Brennendes Auto auf dem Seitenstreifen
Wurde das Auto durch Vandalismus beschädigt, hilft nur eine Vollkaskoversicherung© Shutterstock/Photo Spirit

Bei Krawallen werden häufig leider auch Autos demoliert oder zerstört. Bleibt es nicht nur bei Kratzern, sondern werden Fahrzeuge in Brand gesetzt, entsteht oft ein hoher Sachschaden. Alles, was Sie wissen müssen, wenn Ihr Auto abgebrannt ist.

  • Brandstiftung als Straftat

  • Brand und Explosion in der Teilkaskoversicherung

  • Vandalismusschäden in der Vollkaskoversicherung

Wer sein Fahrzeug beschädigt oder zerstört vorfindet, ist nicht nur verärgert, sondern meist auch ratlos. Was in dieser Situation zu tun ist, erklären die ADAC Juristinnen und Juristen.

Brandstiftung: Wer zahlt?

Eine Person, die fremde Kraftfahrzeuge in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, macht sich strafbar. Dem Täter droht nicht nur eine Gefängnisstrafe, sondern er muss auch zivilrechtlich für den verursachten Schaden aufkommen.

Wichtig ist daher, den Schaden der Polizei zu melden, damit sie den Täter oder die Täterin möglichst schnell ermitteln kann. Andernfalls bleibt nur die Geltendmachung des Schadens bei einer eventuell bestehenden Versicherung. Auch diese setzt für eine Regulierung des Schadens meist die Anzeige bei der Polizei voraus.

Auto abgebrannt: Zahlt die Versicherung?

Für Schäden durch Brand und Explosion am eigenen Fahrzeug kommt eine Teilkaskoversicherung auf. Hierbei gilt als Brand grundsätzlich ein Feuer mit Flammenbildung. Schmor- und Sengschäden werden regelmäßig nicht erfasst.

Übrigens: Eine Vollkaskoversicherung enthält immer den Schutz einer Teilkaskoversicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung hilft bei Brandstiftung leider nicht weiter. Denn diese deckt nur Schäden bei anderen, also Dritten, und nicht am eigenen Fahrzeug ab. Das heißt, Autobesitzer ohne Teil- bzw. Vollkaskoversicherung bleiben auf dem Schaden sitzen, wenn man den Brandstifter oder die Brandstifterin nicht ausfindig machen und für den Schaden belangen kann.

Wann hilft die Vollkaskoversicherung?

Wurde das Auto nicht durch Feuer zerstört, sondern durch Vandalismus beschädigt (z.B. abgetretene Spiegel, zerbrochene Scheiben oder aufgeschlitzte Reifen) oder liegt kein Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen vor, kommt nur eine Vollkaskoversicherung für die Schäden auf.

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Was wird erstattet?

Wenn die Kaskoversicherung den Schaden des zerstörten oder beschädigten Fahrzeugs reguliert, ersetzt sie meist nur den Zeitwert des Wagens, das heißt, den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Kaskoversicherungen mit Kaufpreisentschädigung können dagegen den kompletten Kaufpreis erstatten.

Befanden sich im Auto Navigationsgeräte, Handys oder Gepäck, so werden diese nicht von der Teil- oder Vollkaskoversicherung übernommen. Die Versicherung kommt nur für den Schaden an fest eingebauten Teilen auf. Näheres ergibt sich hierzu aus den Versicherungsbedingungen. Auch fällt in der Kaskoversicherung regelmäßig eine Selbstbeteiligung an. Diese muss man von der zu erstattenden Summe abziehen.

Während es in der Teilkaskoversicherung keine Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen gibt, droht in der Vollkaskoversicherung pro Schadenfall zudem eine Höherstufung, sodass ein höherer Versicherungsbeitrag fällig wird. Etwas anderes gilt, wenn im Vertrag ein sogenannter Rabattschutz vereinbart wurde.

Abgemeldetes Fahrzeug brennt: Was gilt?

Auch abgemeldete Fahrzeuge oder solche mit Saisonkennzeichen verfügen unter bestimmten Voraussetzungen über eine Versicherung. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Ruheversicherung. Diese bietet bis zu maximal 18 Monate ab der Stilllegung bzw. Abmeldung eines Fahrzeugs oder bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison Versicherungsschutz.

Bestand eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, bevor das Fahrzeug abgemeldet wurde, dann besteht diesbezüglich auch eine Ruheversicherung, die Schäden durch Brandstiftung bzw. Vandalismus abdeckt. Näheres ergibt sich hierzu aus dem Versicherungsvertrag und den entsprechenden Versicherungsbedingungen.