Import und Export von Oldtimern
Sie haben Ihren Wunsch-Oldtimer im Ausland entdeckt? Oder möchten Ihren Klassiker aus Deutschland exportieren? Wir erklären, was Sie beim Import und Export von Oldtimern beachten müssen und welche Kosten auf Sie zukommen.
Grundsätzlich darf jedes Fahrzeug nach Deutschland eingeführt werden
Beim Import aus einem Nicht-EU-Land ist ein Zollvorgang nötig
Die Ein- und Ausfuhr innerhalb der EU erfolgt ohne Zollformalitäten
Wer sich einmal auf die Suche begeben hat, weiß: Um genau das richtige Modell des Traum-Oldies zu einem annehmbaren Preis zu finden, muss man oft einen Blick ins Ausland werfen. Je nach Angebot, Einstufung und Herkunftsland kann sich die Einfuhr nach Deutschland durchaus lohnen. Wir haben die wichtigsten Informationen zu Import und Export von Oldtimern zusammengestellt.
Zollanmeldung bei Import aus Nicht-EU-Land
Wer ein Fahrzeug aus dem Nicht-EU-Ausland einführen möchte, sollte beachten: Die Zollanmeldung/Deklaration muss beim ersten Zollamt der EU erfolgen, in dem das Fahrzeug auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg ankommt. An dieser Außengrenze der EU können Sie die Verzollung gleich komplett erledigen. Sie dürfen sich aber auch einen Einfuhrbeleg (Transitschein) aushändigen lassen und mit diesem dann beim Zollamt Ihres Wohnortes den Zollvorgang abschließen.
Folgende Kosten kommen auf Sie zu: Der Einfuhrzoll, berechnet auf den Wert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Einfuhr (in der Regel der Kaufpreis) plus Verpackungs- und Frachtkosten, und die Einfuhrumsatzsteuer, berechnet auf Kaufpreis plus Verpackungs- und Frachtkosten plus Einfuhrzoll.
Fahrzeug | Einfuhrzoll | Einfuhrumsatzsteuer |
---|---|---|
Pkw | 10% | 19% |
Motorrad (Hubraum bis 250 ccm) | 8% | 19% |
Motorrad (Hubraum über 250 ccm) | 6% | 19% |
Als Nachweis dafür, dass der Einfuhrvorgang erledigt ist, wird eine sogenannte Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt ausgestellt. Diese wird für die spätere Zulassung des Fahrzeuges unbedingt benötigt.
Bei der Zollanmeldung kann es sein, dass eine Kaution (Zollsicherheit) hinterlegt werden muss. Sie soll sicherstellen, dass die Einfuhrabgaben auch wirklich im Zielland bezahlt werden oder bei einem Transit das Fahrzeug auch wieder ausgeführt wird. Die Kaution wird bei der Ausreise wieder zurückerstattet oder mit der eigentlichen Zollforderung verrechnet. Erfolgt die Zollanmeldung bei einem deutschen Zollamt, kann auch die Vorauszahlung der Kfz-Steuer verlangt werden.
Zollbefreiung durch Ursprungsnachweis
Die EU hat mit vielen Ländern sogenannte Präferenzabkommen geschlossen, wie etwa mit der Schweiz und Norwegen (EFTA-Länder) oder Kanada. Mit dem Präferenznachweis entfällt bei der Einfuhr die Zollzahlung, aber nicht die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer. Für die Zollbefreiung muss ein Ursprungsnachweis in Form der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vorliegen. Das Präferenzabkommen gilt jedoch nur, wenn das Fahrzeug in der EU oder im präferenzbegünstigten Land produziert wurde. Auch bei der Ausfuhr kann die EUR.1 eine Rolle spielen, wenn mit dem Zielland ein Präferenzabkommen besteht.
Fragen Sie am besten beim Hersteller nach, ob die Bescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt werden kann. Vor der Ausfuhr muss die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 vom deutschen Zoll bestätigt werden. Achtung: Nach erfolgter Ausfuhr ist die Bestätigung der Warenverkehrsbescheinigung nicht mehr möglich.
"Sammlungsstück": Kein Zoll, sieben Prozent Steuer
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Oldtimer bei der Einfuhr in die EU als Sammlungsstücke definiert. Das bedeutet: kein Zoll und ein verminderter Einfuhrsteuersatz von sieben Prozent. Die Kriterien zum Zolltarif 9705 sind in der Kombinierten Nomenklatur der EU im Kapitel 97 festgehalten worden – den neuesten Gesetzestext finden Sie im Amtsblatt der EU vom 31.10.2024; Reihe L, Dokument 2024/2522, Abschnitt XXI, Kapitel 97 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten, S. 710. Demnach sind folgende drei Voraussetzungen für die Einstufung als Sammlungsstück erforderlich:
Das Fahrzeug muss sich in seinem Originalzustand befinden, ohne wesentliche Änderungen oder Umbauten
Es muss mindestens 30 Jahre alt sein (außer es war bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz oder hat als Rennfahrzeug bedeutende Erfolge errungen)
Das Fahrzeugmodell darf nicht mehr hergestellt werden
Wichtig ist, dass der Einführer sein Fahrzeug gleich bei der Zollanmeldung als Sammlungsstück deklariert. Die Entscheidung, ob es tatsächlich als solches eingestuft wird, trifft aber letztendlich das zuständige Hauptzollamt. Deshalb sollten Sie mit dem Zoll bereits vor dem Kauf des Fahrzeuges Rücksprache halten.
Wichtig beim Fahrzeugimport aus EFTA-Staaten
Wer Papierkram nicht scheut und ein bisschen Geduld aufbringt, kann beim Kauf seines Wunschautos im Ausland durchaus Glück haben. Sie sollten aber vorher genau nachrechnen, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Dem Kaufvertrag liegt in der Regel das am Kaufort geltende Recht zugrunde. Alles zum Thema Fahrzeugimport aus EFTA-Staaten.
Oldtimer-Import aus einem EU-Land
Der Erwerb eines Oldtimers in einem anderen Land der EU ist seit 1993 kein Zollvorgang mehr. Folglich fallen auch keinerlei Grenz- und Zollformalitäten an. Zur Überführung von Oldtimern gibt es mehrere Möglichkeiten: Problemlos ist immer der Transport auf dem Anhänger, weil dazu weder eine Versicherung noch eine Zulassung notwendig ist. Völlig korrekt ist immer auch ein Ausfuhrkennzeichen des Kauflandes. Das Kennzeichen und auch die Kfz-Versicherung dazu sind aber manchmal nur für viel Geld und/oder unter Schwierigkeiten zu bekommen.
Das Fahrzeug kann auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren werden. Vergewissern Sie sich jedoch unbedingt, dass die Zulassung und die Kfz-Versicherung, die der Vorbesitzer für das Fahrzeug abgeschlossen hat, noch aktiv und Sie als Fahrer für die Überführungsfahrt versichert sind.
Kauf und Verkauf in EU-Ländern
Schließen Sie in jedem Fall einen schriftlichen Kaufvertrag. Dieser ist Ihr Eigentumsnachweis, bis Sie Ihr Fahrzeug in Deutschland zugelassen haben. Preis, Ausstattung und Übergabetag sollten grundsätzlich im Kaufvertrag festgehalten werden. Lassen Sie sich außerdem alle im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere unbedingt im Original aushändigen und bringen Sie alles mit, was die Geschichte Ihres Fahrzeuges dokumentiert.
Mit der Mehrwertsteuer verhält es sich bei Fahrzeugen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits 6000 km zurückgelegt haben und deren Erstzulassung mindestens sechs Monate zurückliegt, wie folgt:
Sie als Privatperson kaufen einen Oldtimer von einer Privatperson: keine Mehrwertsteuer, weder im Kaufland noch in Deutschland
Sie als Privatperson kaufen bei einem Autohändler oder einer Auktion: Sie zahlen den Bruttopreis einschließlich der landesüblichen Mehrwertsteuer, in Deutschland fällt keine weitere Mehrwertsteuer an, dafür bekommen Sie aber die ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück
Auch beim Verkauf innerhalb der EU sollte immer ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden. Für die Überführung des Oldtimers auf eigener Achse kann das Ausfuhrkennzeichen verwendet werden. Ansonsten fallen keinerlei Zoll-, Steuer oder Grenzformalitäten an.
Oldtimer-Export aus der EU
Seltener kommt es vor, dass ein Oldtimer privat aus Deutschland und der EU ausgeführt wird. Auch in diesem Fall sollte immer ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen und das Fahrzeug vor der Überführung abgemeldet werden. Wenn der Oldtimer auf eigener Achse bewegt werden kann, sollte er mit einem Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen genannt) ausgeführt werden. Voraussetzung für die Erteilung des Kennzeichens ist eine noch gültige Prüfplakette (HU mit AU) und eine Ausfuhrversicherung. Diese ist bei verschiedenen Versicherungen oder beim "Schildermacher" vor Ort bei der Kfz-Zulassungsstelle erhältlich.
Grundsätzlich muss bei der Ausfuhr von Fahrzeugen in Nicht-EU-Länder eine Ausfuhranmeldung gemacht werden. Bei einem Fahrzeugwert von maximal 1000 Euro und einem Gewicht bis 1000 Kilogramm kann die Ausfuhranmeldung mündlich beim Grenzzollamt erfolgen (EU-Ausgangszollstelle). Wird die Wert- oder Gewichtsgrenze überschritten, muss die Erklärung elektronisch erfolgen (das IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr). Das Ausfüllen des Formulars ist für Laien etwas schwierig. So ist es in vielen Fällen einfacher, wenn die Ausfuhranmeldung über eine Spedition oder einen Zollagenten abgewickelt wird. Beim Verlassen der EU muss die Ausfuhranmeldung bei der EU-Ausgangszollstelle abgestempelt werden.
Ausfuhrgenehmigung für sehr alte und wertvolle Oldtimer (Kulturgut)
Wird ein sehr alter und wertvoller Oldtimer ins Ausland gebracht, kann durchaus eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich sein. Dies gilt nicht nur bei einer dauerhaften, sondern auch bei einer temporären Ausfuhr. Die Genehmigung muss bei der zuständigen Landesbehörde beantragt werden. Auskünfte zur Ausfuhr von Kulturgütern und den Antragsformularen
Wird das Fahrzeug bei einem Händler gekauft, kann mit diesem die Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer vereinbart werden, wenn der Abnehmer der Ware außerhalb der EU lebt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Rückerstattung besteht für den Händler nicht. Es ist daher ratsam, diesen Punkt im Kaufvertrag schriftlich festzuhalten. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich durch den Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde.
Wird das Fahrzeug gefahren, muss es für eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf ein deutsches Ausfuhrkennzeichen zugelassen und dazu der Internationale Zulassungsschein beim Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) beantragt und ausgestellt werden. Ein Transport eines nicht zugelassenen Fahrzeuges steht einer etwaigen Mehrwertsteuer-Rückerstattung nicht im Wege.
Weitere Hilfe für Import und Export kann bei diesen Institutionen erfragt werden:
ADAC: Abteilung Grenzverkehr
Zoll: Fragen zu Zollgebühren
Zulassungsstellen: Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen Teil I & Teil II
Mehr Infos zum Thema Oldtimer finden Sie im ADAC Oldtimer-Ratgeber.