Fahrrad richtig transportieren – mit Dach- oder Heckträger

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Fahrräder mit dem Pkw zu transportieren. Am besten eignen sich dafür Dach- oder Heckträger. Was Sie bei der Montage von Trägern und Rädern beachten sollten und welche Regeln im Ausland gelten.
Das eigene Fahrrad mit in den Urlaub nehmen – vielen Autofahrern ist diese Option wichtig. Doch wie transportiert man die Bikes am besten?
Trägersystem für jedes Bedürfnis
Für welches Trägersystem eine Entscheidung fällt, hängt von den persönlichen Bedürfnissen ab: Für E-Bikes, schwere Räder oder häufige Nutzung ist der oft teurere Heckträger meist die bessere Wahl. Er schränkt allerdings je nach Ausführung die Nutzung des Kofferraums ein.
Für gelegentliche Fahrten mit leichten Rädern oder wenn keine Anhängerkupplung vorhanden ist, kann ein Dachträger sinnvoll sein. Dann ist zwar der Kofferraum frei zugänglich, dafür müssen die Räder höher gehoben werden. Zudem müssen Höhenbegrenzungen beachtet werden und die Fahrdynamik des Autos verändert sich.
Fahrrad mit Heckträger transportieren
Für einen Heckträger benötigt das Auto eine Anhängerkupplung oder eine vom Hersteller freigegebene stabile Heckklappe, an der der Träger montiert werden kann.
Sitzt der Träger auf der Anhängerkupplung, sollte der Kugelkopf zuvor gereinigt werden. Die Verriegelung muss hörbar einrasten. Dazu schützen Sicherungsbolzen oder ein Schloss gegen Verrutschen oder Diebstahl. Der Träger muss ein Folgekennzeichen tragen, und - sofern er die Rückleuchten verdeckt - eine Beleuchtungsanlage.
Die Traglast des Trägers und die Stützlast der Anhängerkupplung dürfen nicht überschritten werden – vor allem beim Transport schwerer Pedelecs geschieht das schnell. Weitere Sicherheitshinweise finden sich in der Bedienungsanleitung des Autos und des Heckträgerherstellers.
Das schwerste Rad sollte zuerst und damit der Fahrzeugmitte am nächsten auf dem Träger stehen. Das Rad wird zunächst mit dem Rahmen an der Trägerstange fixiert. Danach die Reifen mit Schlaufen so festzurren, dass kein Spiel bleibt. Schließlich wird das Fahrrad zusätzlich mit Spanngurten gesichert.
Wichtig: Anbauteile wie Luftpumpe, Akku oder Transportkörbe entfernen, damit sie nicht zum gefährlichen Geschoss werden können. Außerdem dürfen die Räder seitlich jeweils höchstens 40 Zentimeter über der sichtbaren Schlussleuchte hinausragen, maximal darf das mit Rädern beladene Auto 2,55 Meter breit sein.
Beim Fahren gilt: Fuß vom Gas. Nicht nur der Luftwiderstand erhöht sich beim Fahrradtransport, auch das Kurven- und Bremsverhalten des Wagens wird schlechter. Die ADAC Experten raten daher, maximal 120 km/h schnell zu fahren, und keine Abdeckplanen zu verwenden. Bei Sturm sollte die Geschwindigkeit weiter gedrosselt werden. Zudem empfiehlt es sich, nach ein paar Kilometern kurz zu stoppen, um zu kontrollieren, ob das Rad noch fest sitzt.
Fahrrad mit Dachträger transportieren
Voraussetzung für die Mitnahme eines Fahrrades auf dem Autodach ist entweder eine Dachreling oder ein vom Autohersteller empfohlenes Trägersystem. Eine Decke schützt das Dach während der Montage vor Kratzern.
Rad und Träger dürfen dabei die zulässige Dachlast nicht überschreiten. Auch hier muss der Fahrradrahmen am Träger festgeschraubt bzw. festgeklemmt werden, bevor man die Räder ohne Spiel festschnallt.
Nicht vergessen: Der Fahrer oder die Fahrerin sieht das Rad nicht! Bevor Sie in Unterführungen, (Tief-)Garagen, und Parkplätzen mit Sperrbalken fahren, immer an die Ladung denken. Mit Rädern am Dach ist ein Auto oft deutlich zu hoch! Am besten einen Warnhinweis im eigenen Sichtbereich anbringen.
Regeln im Ausland
Wer seine Fahrräder mit in den Urlaub nimmt, muss im Ausland einige Besonderheiten beachten. Überstehende Ladung, die nach hinten über die im Kfz-Schein eingetragene Gesamtlänge des Fahrzeugs hinausragt, muss entsprechend gekennzeichnet werden. Die Bestimmungen sind in Europa länderspezifisch geregelt und unterscheiden sich stark. Generell sollten sich Reisende deshalb vorab über die länderspezifischen Besonderheiten ihres Urlaubslandes informieren.
Achtung: Auch bei Mietfahrzeugen (zum Beispiel bei Wohnmobilen mit Fahrradgepäckträger) ist der Mieter für die richtige Kennzeichnung des Heckträgers verantwortlich. Deshalb gilt: Immer vor Antritt der Reise prüfen, welche Kennzeichnung im Urlaubsland vorgeschrieben ist und ob zum Beispiel eine entsprechende Warntafel im Mietfahrzeug vorhanden ist.
Kennzeichnung mit Warntafeln
In einigen Ländern, wie Spanien, Portugal und Italien, ist überstehende Ladung mit einer speziellen Warntafel zu kennzeichnen. Dieses unterscheidet sich je nach Land in Art und Beschaffenheit. In Italien darf das Fahrrad nicht breiter sein als das Auto.
Hier finden Sie weitere Regelungen für den Fahrradtransport in Italien.
Auch der maximal zulässige Überstand nach hinten unterscheidet sich je nach Reiseland. Das bedeutet zum Beispiel für Italien- oder Spanien-Urlauber, dass eine Warntafel auch angebracht werden muss, wenn der Fahrradheckträger eingeklappt ohne Fahrräder transportiert wird.
Wer überstehende Ladung nicht kennzeichnet, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Diese kann je nach Art des Verstoßes hoch ausfallen. In Italien beispielsweise werden Verstöße mit Bußgeldern bis 1697 Euro geahndet.
Natürlich gelten die Regeln auch für die Durchreiseländer. Wer zum Beispiel über Italien nach Kroatien reist, muss die Regeln für Fahrradträger auch in Italien beachten.