Fragen und Antworten

Bis wann kann ich den THG-Bonus für 2023 beantragen?

Die THG-Quote für das Jahr 2023 kann über den ADAC nur bis zum 31.10.2023 beantragt werden. Das bedeutet, dass die betreffende Zulassungsbescheinigung Teil I in lesbarer Art und Weise im ADAC THG-Portal bis einschließlich 31.10.2023 hochgeladen sein muss. Anmeldungen, die nach dem 31.10.2023 eingehen, können für den THG-Bonus 2023 leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Diese Frist ist notwendig, da nach Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist, Bescheinigungen von THG-Quoten für 2023 letztmalig zum 15.11. durch den ADAC beim Umweltbundesamt (UBA) beantragt werden können.

Wie kann ich den THG-Bonus für 2024 beantragen?

Der ADAC möchte seinen Kunden auch in 2024 wie gewohnt ein überdurchschnittlich gutes und gleichzeitig verbraucherfreundliches THG-Angebot mit garantierter Auszahlung unterbreiten. Die Vorbereitungen hierfür laufen auf Hochtouren. Sobald wir den ADAC THG-Bonus 2024 festgelegt haben, informieren wir unsere Kunden aus den Vorjahren automatisch per Mail über das neue Angebot. Die Beantragung erfolgt dann über unsere Homepage.

Sofern Sie erst seit kurzem ein E-Fahrzeug besitzen oder bisher noch nicht vom ADAC THG-Bonus profitiert haben, können Sie sich bereits jetzt für den THG-Bonus 2024 vormerken lassen. Durch Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie ebenfalls frühzeitig Informationen zum ADAC THG-Bonus 2024.

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Was ist die THG-Quote und deren Handel?

THG-Quote bedeutet Treibhausgasminderungs-Quote. Anbieter fossiler Brennstoffe sind gesetzlich verpflichtet ihre Treibhausgase (THG) zu reduzieren. Schaffen sie das nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, müssen sie als Ausgleich Strafzahlungen leisten. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können seit 1. Januar 2022 auch die eingesparten CO2-Emissionen von rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugen (keine Hybridfahrzeuge und zulassungsfreie E-Fahrzeuge) als Ausgleich angerechnet werden. Jeder, der ein rein batteriebetriebenes E-Fahrzeug besitzt, kann seine eingesparten CO2-Emissionen vermarkten lassen.

Wer und welche Fahrzeugklassen sind für den Quotenhandel berechtigt?

Berechtigt ist der Fahrzeughalter (privat oder gewerblich), auf den ein oder mehrere rein batterie-betriebene(s) Elektrofahrzeug(e) in Deutschland zugelassen sind, d. h. derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eines E-Fahrzeuges eingetragen ist. Voraussetzung ist, dass für das Fahrzeug eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgestellt wurde. THG-quotenberechtigt sind damit E-Pkw, E-Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen N1, N2, N3), E-Bus (Fahrzeugklasse M3), E-Transporter und auch E-Motorräder.

Aktuell sind zulassungsfreie E-Fahrzeuge nicht quotenberechtigt, auch wenn sie freiwillig zugelassen sind und damit eine Zulassungsbescheinigung Teil I für das E-Fahrzeug vorliegt.  Freiwillig zugelassene E-Fahrzeuge erhalten erst dann eine Bescheinigung über die THG-Quote, wenn für die entsprechende Fahrzeugklasse ein eigener Schätzwert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) bekanntgegeben wurde. Derzeit gibt es keinen Schätzwert für zulassungsfreie E-Fahrzeuge. Begründet wird dies damit, dass zulassungsfreie E-Fahrzeuge (z.B. elektrische Leichtkrafträder und Kleinkrafträder oder Elektrokleinstfahrzeuge) im Jahr nur sehr geringe Strommengen benötigen.

Die Berechtigung zum Quotenhandel gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, solange derjenige, der die THG-Quote geltend machen möchte, in der Zulassungsbescheinigung als Fahrzeughalter eingetragen ist. Berechtigt sind auch Volljährige, die bevollmächtigt sind, für Fahrzeughalter die THG-Quote zu beantragen. 

Welcher Betrag wird mir als ADAC THG-Bonus vom ADAC überwiesen?

Wenn Sie die THG-Quote Ihres E-Fahrzeuges über den ADAC geltend machen, dann erhalten Sie pro E-Fahrzeug vom ADAC den ADAC THG-Bonus. So nennen wir die THG-Quoten-Prämie. Der ADAC THG-Bonus ist ein fest vereinbarter Betrag. Das sind 260 Euro für das Jahr 2023 für Neukunden. 

Privatpersonen erhalten als ADAC Mitglied zusätzlich für maximal fünf Elektrofahrzeuge (je Kalenderjahr), jeweils einen Mitgliedervorteil nach Wahl: Eine 20 Euro Gutschrift für das ADAC e-Charge Ladekarten-Konto oder eine um 20 Euro höhere THG-Prämie (280 Euro Auszahlung statt 260 Euro für das Jahr 2023 für Neukunden).

Unternehmen erhalten als ADAC Mitglied zusätzlich für maximal fünf Elektrofahrzeuge (je Kalenderjahr) jeweils eine um 20 Euro höhere THG-Prämie (280 Euro Auszahlung statt 260 Euro für das Jahr 2023 für Neukunden).

Neukunden sind Kunden, die ab 18.7.2023 den THG-Quotenvertrag mit dem ADAC schließen. Für Kunden, die ihren Vertrag vor dem 18.7.2023 geschlossen haben, gelten die vereinbarten Konditionen unverändert weiter.

 

Bekomme ich als Käufer eines gebrauchten E-Fahrzeuges den ADAC THG-Bonus?

Das Umweltbundesamt bescheinigt die THG-Quote pro Fahrzeug und Kalenderjahr nur einmal. Dabei erfolgt eine Bescheinigung nur für den in dem beantragten Kalenderjahr zuerst gestellten Antrag. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist der Verkäufer des E-Fahrzeuges gesetzlich verpflichtet, den Käufer mitzuteilen, ob er für dieses Kalenderjahr die THG-Quote bereits beantragt oder für die folgenden Kalenderjahre abgetreten hat.

Muss ich ADAC Mitglied sein, um vom ADAC THG-Bonus zu profitieren?

Nein. Der ADAC THG-Bonus kann von allen E-Fahrzeug-Besitzern beantragt werden. Allerdings profitieren nur ADAC Mitglieder vom zusätzlichen Mitgliedervorteil. 

Privatpersonen erhalten als ADAC Mitglied zusätzlich für maximal fünf Elektrofahrzeuge (je Kalenderjahr), jeweils einen Mitgliedervorteil nach Wahl: Eine 20 Euro Gutschrift für das ADAC e-Charge Ladekarten-Konto oder eine um 20 Euro höhere THG-Prämie (280 Euro Auszahlung statt 260 Euro für das Jahr 2023 für Neukunden).

Unternehmen erhalten als ADAC Mitglied zusätzlich für maximal fünf Elektrofahrzeuge (je Kalenderjahr) jeweils eine um 20 Euro höhere THG-Prämie (280 Euro Auszahlung statt 260 Euro für das Jahr 2023 für Neukunden).

Neukunden sind Kunden, die ab 18.7.2023 den THG-Quotenvertrag mit dem ADAC schließen. Für Kunden, die ihren Vertrag vor dem 18.7.2023 geschlossen haben gelten die vereinbarten Konditionen unverändert weiter.

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Bis wann kann ich die THG-Quote für das jeweilige Kalenderjahr über den ADAC geltend machen?

Die Bescheinigung der THG-Quote kann bis zum 15.11. des Kalenderjahres 2023 durch den ADAC beim UBA beantragt werden.

Aus organisatorischen Gründen können Sie die THG-Quote für das Jahr 2023 über den ADAC nur bis zum 31.10. des Kalenderjahres 2023 geltend machen. Das bedeutet, dass Sie die betreffende Zulassungsbescheinigung Teil I in lesbarer Art und Weise im ADAC THG-Portal bis 31.10. des Kalenderjahres 2023 hochgeladen haben müssen.

Welche Angaben und Unterlagen sind erforderlich, um die THG-Quote von meinem E-Fahrzeug über das ADAC THG-Portal geltend zu machen?

Wir benötigen folgende Angaben und Unterlagen von Ihnen.

  1. Ihren Namen 
  2. Ihren Vornamen
  3. Ihre E-Mail-Adresse
  4. Passwort
  5. Ein Foto bzw. Scan der aktuellen deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) jeweils der Vorder- und der Rückseite im Format jpg oder pdf. (jpg, png, heic bis zu 5 Fahrzeuge, über 5 Fahrzeuge alle Fahrzeugscheine per pdf)
  6. Kontodaten für die Überweisung
  7. Optional: Ihre ADAC Mitgliedsnummer zur Inanspruchnahme des ADAC Mitgliedervorteils
  8. Soweit Sie als Unternehmen handeln, benötigen wir noch die Firma (Name) Ihres Unternehmens und die Steueridentifikationsnummer.

Kann ich für mehrere E-Fahrzeuge die THG-Quote im THG-Portal des ADAC geltend machen?

Ja, Sie können als Neukunde für bis max. 10 E-Fahrzeuge pro Kalenderjahr die THG-Quote über das THG-Portal des ADAC geltend machen, wenn Sie in der Zulassungsbescheinigung jeweils als Halter eingetragen sind. Die Zulassungsbescheinigungen können hierfür einzeln als Foto oder Scan hochgeladen werden. Bei mehr als 5 E-Fahrzeugen gleichzeitig benötigen wir jedoch einen Sammelupload als PDF. Sollten Sie mehr als 10 E-Fahrzeuge pro Kalenderjahr registrieren wollen, wenden Sie sich bitte an  service-thg-bonus@adac.de

Neukunden sind Kunden, die ab 18.7.2023 den THG-Quotenvertrag mit dem ADAC schließen. Für Kunden, die ihren Vertrag vor dem 18.7.2023 geschlossen haben gelten die vereinbarten Konditionen unverändert weiter.

Was passiert mit der THG-Quote, wenn ich mein E-Fahrzeug verkaufe?

Die THG-Quote eines E-Fahrzeugs darf nur einmal im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Das Umweltbundesamt vergibt die Pauschale jährlich vollständig an den ersten Antragssteller. Das heißt, bei einem unterjährigen Fahrzeugverkauf hat der neue Halter keine Berechtigung, wenn der Vorgänger-Halter die THG-Quote für dieses Kalenderjahr bereits beantragt hat. Das heißt aber auch für den Fall, dass Sie nach Geltendmachung der THG-Quote im THG-Portal des ADAC Ihr E-Fahrzeug verkaufen, trotzdem mit Blick auf die Auszahlung der THG-Prämie berechtigt sind bzw. bleiben.

Kann ich die gesamte THG-Quote auch dann geltend machen, wenn ein E-Fahrzeug nicht das gesamte Jahr auf mich zugelassen ist?

Ja, Sie können die gesamte THG-Quote geltend machen, soweit das E-Fahrzeug mindestens einen Tag auf Sie zugelassen ist/war und kein Dritter die THG-Quote für das betreffende Kalenderjahr geltend gemacht hat.

Kann ich meine THG-Quote auch selbst verkaufen?

Sie könnten die Bescheinigung, mit dem die THG-Quote festgestellt wird, auch selbst beim Umweltbundesamt beantragen. Der Prozess ist allerdings sehr aufwendig, zudem kaufen quotenverpflichtete Unternehmen nur große Stückzahlen von Bescheinigungen an, da sich sonst der Verwaltungsaufwand nicht lohnt. Der ADAC bündelt große Mengen von einzelnen Quoten und erzielt somit attraktive Preise für E-Fahrzeughalter.

Wie komme ich, nachdem ich die erforderlichen Schritte im THG-Portal des ADAC vorgenommen habe, zu meinem Geld?

Der ADAC bündelt die registrierten Zulassungsbescheinigungen und reicht diese fortlaufend, nach Ablauf der Widerruffrist von 14 Tagen, im eigenen Namen beim Umweltbundesamt ein. Nach erfolgter Prüfung stellt das Umweltbundesamt Bescheinigungen, die die jeweilige THG-Quote feststellen aus. Diese Prüfung kann aufgrund des aktuellen Volumens einige Wochen dauern. Sobald wir die Bescheinigung über die THG-Quote vom Umweltbundesamtes erhalten haben, kündigen wir Ihnen die Auszahlung Ihres ADAC THG-Bonus an. Die Auszahlung Ihres ADAC THG-Bonus für Privatfahrzeuge erfolgt in der Regel 14 Tage nach Zugang der Bescheinigung über die THG-Quote des Umweltbundesamtes beim ADAC und für Fahrzeuge, die auf Unternehmen zugelassen sind, in der Regel 14 Tage nach Rechnungsstellung an den ADAC.

Muss der Fahrzeug-Halter auch Kontoinhaber sein?

Nein, Kontoinhaber kann eine beliebige Person / Unternehmen sein.

Wie komme ich in den Folgejahren zu meinem Geld?

Die THG-Quote ihres E-Fahrzeuges kann der ADAC beim Umweltbundesamt jedes Jahr für Sie bescheinigen lassen und den ADAC THG- Bonus an Sie auszahlen, solange Sie der Fahrzeughalter sind und Sie in die Speicherung Ihrer Daten für die neue Antragsperiode eingewilligt haben.

Wie berechnet sich der Wert der THG-Quote?

Die Höhe der THG-Quote berechnet sich aus der eingesparten Menge CO2 und dem Marktpreis, den Mineralölunternehmen für diese eingesparte Menge CO2 zahlen. Wie viel Kohlendioxid sich durch Elektromobilität im Verkehr einsparen lässt, ist dabei abhängig von der Fahrzeugkategorie (Pkw, Krafträder, Busse, Nutzfahrzeuge). Das Umweltbundesamt bescheinigt jährlich die für jede Fahrzeugkategorie anrechenbare Menge elektrischen Stroms. Dieser amtlich festgelegte Durchschnittswert ist die Grundlage für den Quotenhandel. Seine Nutzung ist gesetzlich verpflichtend.

Ist die THG-Quote unabhängig vom Umweltbonus bzw. der Innovationsprämie?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert mit dem Umweltbonus und der Innovationsprämie die Anschaffung von Pkw mit nachhaltigen Antriebstechnologien. Der Handel mit der THG-Quote ist ein davon unabhängiges politisches Instrument, das durch die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) geregelt wird. Die THG-Quote ist keine staatliche Förderung von E-Fahrzeugen, sondern eine von mehreren Optionen zur Verringerung der CO2-Emissionen der im Straßenverkehr genutzten Energie. Sie können also als Halter eines E-Fahrzeugs sowohl vom Umweltbonus und der Innovationsprämie, wie auch von der THG-Quote profitieren.

Muss ich die Einkünfte aus der THG-Quote versteuern?

Nach einer bundeseinheitlich abgestimmten Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern aus Rheinland-Pfalz vom 10.5.2022 ist die Veräußerung der THG-Quote für Fahrzeuge im Privatvermögen (Privatfahrzeuge) nicht zu versteuern. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen (Geschäftsfahrzeuge) gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Der ADAC e.V. darf jedoch keine Steuerberatung erbringen. Bitte klären Sie die Besteuerung Ihres Geschäftsfahrzeuges bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater.

Wie bewertet der ADAC die Einführung der THG-Quote hinsichtlich des Umweltaspektes?

Erneuerbar erzeugter Strom für E-Fahrzeuge ersetzt den Einsatz von fossilen Kraftstoffmengen aus Rohöl. So werden die CO2-Emissionen im Verkehr reduziert. Aus Umwelt- und Verbrauchersicht ist es daher positiv zu bewerten, dass durch die THG-Quote aktiver Klimaschutz finanziell belohnt wird. Das Umweltbundesamt berechnet dabei die durchschnittliche Menge CO2, die bei der Nutzung von E-Fahrzeugen eingespart wird. Hierbei werden Fahrzeugkategorie und die Menge an erneuerbarer Energie im deutschen Strommix berücksichtigt, um sicherzustellen, dass nur jeweils so viel CO2 gehandelt wird, wie auch wirklich im Verkehr eingespart wurde.

Kann der ADAC THG-Bonus von Unternehmen beantragt werden?

Ja, auch Unternehmen können vom ADAC THG-Bonus profitieren. Wählen Sie bei der Registrierung den Button „Unternehmen“ und geben Sie die erforderlichen Daten ein. Für jedes vertragsgegenständliche Elektrofahrzeug, das auf ein Unternehmen zugelassen ist, erhält der Halter nach Vorliegen einer Bescheinigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt innerhalb von 14 Kalendertagen eine E-Mail vom ADAC, in der er aufgefordert wird, dem ADAC zeitnah eine gesetzeskonforme Schlussrechnung zu übersenden. Der ADAC stellt dem Halter hierfür ein Formular für eine Musterrechnung zur Verfügung. Nach Erhalt und positiver Rechnungsprüfung wird der in der Schlussrechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag vom ADAC auf das im THG-Portal hinterlegte Bankkonto überwiesen.