Fragen und Antworten
Was ist die THG-Quote und deren Handel?
THG-Quote bedeutet Treibhausgasminderungs-Quote. Anbieter fossiler Brennstoffe sind gesetzlich verpflichtet ihre Treibhausgase (THG) zu reduzieren. Schaffen sie das nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, müssen sie als Ausgleich Strafzahlungen leisten. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können seit 1. Januar 2022 auch die eingesparten CO2-Emissionen von rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugen (keine Hybridfahrzeuge und zulassungsfreie E-Fahrzeuge) als Ausgleich angerechnet werden. Jeder Besitzer eines zulassungspflichtigen, rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugs oder eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts, kann seine eingesparten CO2-Emissionen vermarkten lassen.
Was ist der ADAC THG-Bonus?
Der ADAC THG-Bonus ist ein fest vereinbarter Betrag, den der ADAC dem THG-Quotenberechtigten (aus E-Fahrzeug oder Ladestrom) für dessen vom Umweltbundesamt bestätigte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) bezahlt.
Wer und welche Fahrzeugklassen sind für den Quotenhandel berechtigt?
Die Berechtigung zum Quotenhandel gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde: Berechtigt ist der Fahrzeughalter (privat oder gewerblich), auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene(s) Elektrofahrzeug(e) in Deutschland zugelassen sind. Berechtigt sind auch Volljährige, die nachweisbar bevollmächtigt sind, für Fahrzeughalter die THG-Quote zu beantragen.
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zulassungspflichtig ist und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (ZLB I) im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgestellt wurde.
THG-quotenberechtigt und damit für den ADAC THG-Bonus freigeschalten sind z.B. folgende Fahrzeugklassen:
M1, M2, M3, N1, N2, N3, M1G, L3e-A2, L3e-A3, L3e-A2T, L3e-A3T, L3e-A2E, L3e-A3E, L4e-A2, L4e-A3, L7e-A1, L7e-A2, L7e-B1, L7e-B2, L7e-CU, L7e-CP
Aktuell sind zulassungsfreie E-Fahrzeuge nicht quotenberechtigt, auch wenn sie freiwillig zugelassen sind und damit eine ZLB I für das E-Fahrzeug vorliegt. Ebenso sind Leichtkrafträder, die eine ZLB I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung benötigen nicht quotenberechtigt, da sie trotz der ZLB 1 als zulassungsfrei eingestuft werden.
NICHT quotenberechtigt sind z.B. folgende Fahrzeugklassen:
L1e-A, L1e-B, L2e-P, L2e-U, L3e-A1, L3e (Art des Aufbaus = Feld 4 =B), L4e-A1, L6e-A, L6e-BP, L6e-BU, 24, 25
Muss ich ADAC Mitglied sein, um vom ADAC THG-Bonus zu profitieren?
Nein. Allerdings profitieren ADAC Mitglieder von einem höheren ADAC THG-Bonus.
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Warum ist der ADAC THG-Bonus 2024 gesunken?
Im Laufe von 2023 hat sich ein sehr starker Preisverfall des THG-Marktpreises um >70%, insbesondere ausgelöst durch eine sinkende Nachfrage der Mineralölunternehmen, eingestellt. Hierbei ist ein Ketteneffekt eingetreten, da alternative Quellen zur THG-Quote aus Strom (aus rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugen oder öffentlich zugänglichen Ladepunkten) in größerem Angebot und zu sehr günstigen Konditionen den Mineralölunternehmen zur Verfügung standen/stehen.
Weiterhin ist im abgelaufenen Jahr der deutsche Strommix "schmutziger" geworden, also ein Anstieg der fossilen Brennstoffe bei der Energieerzeugung eingetreten (der Emissionsfaktor wurde von 135 auf 138 Kilogramm CO2-Äquivalente pro Gigajoule angehoben). Durch den im Umkehrschluss geringeren Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Strommix reduziert sich die CO2-Einsparung je Elektrofahrzeug, so dass die THG-Quote aus diesem Effekt um ca. 7% gesunken ist.
Bis wann kann ich den THG-Bonus für 2024 beantragen?
Die THG-Quote für Fahrzeuge kann nach aktueller Gesetzeslage über den ADAC bis voraussichtlich 31.10.2024 beantragt werden. Anmeldungen, die nach dem 31.10.2024 eingehen, können für den THG-Bonus 2024 leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Diese Frist ist notwendig, da nach Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist, Bescheinigungen von THG-Quoten für Fahrzeuge für 2024 letztmalig zum 15.11. durch den ADAC beim Umweltbundesamt (UBA) beantragt werden können.
Für Ladestrom aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten kann der THG-Bonus dagegen ganzjährig beantragt werden. Die Antragsfrist beim Umweltbundesamt für tatsächlich in 2024 entnommene Strommengen endet nach aktuellem Stand am 28.2.2025.
Welche Angaben und Unterlagen sind erforderlich, um die THG-Quote für Fahrzeuge über den ADAC geltend zu machen?
Wir benötigen folgende Angaben und Unterlagen des Antragstellers:
Vor- und Nachnamen
Anschrift
E-Mail-Adresse
IBAN für die Auszahlung des THG-Bonus
Foto bzw. Scan der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Format jpg oder pdf.
Optional: Ihre ADAC Mitgliedsnummer zur Inanspruchnahme des ADAC Mitgliedervorteils
Bei Unternehmen: Firma (Name) des Unternehmens und die Steueridentifikationsnummer (verpflichtend, sofern nicht Kleinunternehmer iSd §19 UStG).
Muss der Fahrzeug-Halter auch Kontoinhaber sein?
Nein, Kontoinhaber kann eine andere Person / Unternehmen sein.
Kann ich für mehrere E-Fahrzeuge die THG-Quote im THG-Portal des ADAC geltend machen?
Ja, Sie können den ADAC THG-Bonus für bis max. 3 E-Fahrzeuge pro Kalenderjahr über das THG-Portal des ADAC erhalten, wenn Sie in der Zulassungsbescheinigung jeweils als Halter eingetragen sind oder vom Halter nachweislich berechtigt sind. Sofern Sie mehr als 3 E-Fahrzeuge registrieren möchten, können Sie hier ein Angebot anfragen.
Was passiert mit der THG-Quote, wenn ich mein E-Fahrzeug verkaufe?
Die THG-Quote eines E-Fahrzeuges darf nur einmal im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Das Umweltbundesamt vergibt die Pauschale jährlich vollständig an den ersten Antragssteller. Das heißt, bei einem unterjährigen Fahrzeugverkauf hat der neue Halter keine Berechtigung, wenn der Vorgänger-Halter die THG-Quote für dieses Kalenderjahr bereits beantragt hat. Das heißt aber auch für den Fall, dass Sie nach Geltendmachung der THG-Quote im THG-Portal des ADAC Ihr E-Fahrzeug verkaufen, trotzdem mit Blick auf die Auszahlung des THG-Bonus berechtigt sind bzw. bleiben. Beim Verkauf ihres Fahrzeugs sind Sie gem. 38.BImSchV verpflichtet den Käufer darüber zu informieren, falls die THG-Quote für das laufende Kalenderjahr bereits beantragt wurde.
Kann ich die gesamte THG-Quote auch dann geltend machen, wenn ein E-Fahrzeug nicht das gesamte Jahr auf mich zugelassen ist?
Ja, Sie können die gesamte THG-Quote geltend machen, soweit das E-Fahrzeug mindestens einen Tag auf Sie zugelassen ist/war und kein Dritter die THG-Quote für das betreffende Kalenderjahr geltend gemacht hat. Beim Verkauf ihres Fahrzeugs sind Sie gem. 38.BImSchV jedoch verpflichtet den Käufer darüber zu informieren, falls die THG-Quote für das laufende Kalenderjahr bereits beantragt wurde.
Kann ich meine THG-Quote auch selbst verkaufen?
Sie könnten die Bescheinigung, mit dem die THG-Quote festgestellt wird, auch selbst beim Umweltbundesamt beantragen. Der Prozess ist allerdings sehr aufwendig. Zudem kaufen quotenverpflichtete Unternehmen nur große Stückzahlen von Bescheinigungen an, da sich sonst der Verwaltungsaufwand nicht lohnt. Der ADAC bündelt große Mengen von einzelnen Quoten und erzielt somit attraktive Preise für E-Fahrzeughalter.
Wie komme ich, nachdem ich die erforderlichen Schritte im THG-Portal des ADAC vorgenommen habe, zu meinem Geld?
Der ADAC bündelt die registrierten Zulassungsbescheinigungen und reicht diese fortlaufend, nach Ablauf der Widerruffrist von 14 Tagen, im eigenen Namen beim Umweltbundesamt ein. Nach erfolgter Prüfung stellt das Umweltbundesamt Bescheinigungen, die die jeweilige THG-Quote feststellen, aus. Diese Prüfung kann erfahrungsgemäß mehrere Monate dauern und kann nicht vom ADAC beeinflusst werden. Sobald wir die Bescheinigung über die THG-Quote vom Umweltbundesamt erhalten haben, kündigen wir Ihnen die Auszahlung Ihres ADAC THG-Bonus an. Die Auszahlung Ihres ADAC THG-Bonus erfolgt in der Regel 14 Tage nach Zugang der Bescheinigung über die THG-Quote des Umweltbundesamtes beim ADAC.
Bekomme ich als Käufer eines gebrauchten E-Fahrzeuges den ADAC THG-Bonus?
Das Umweltbundesamt bescheinigt die THG-Quote pro Fahrzeug und Kalenderjahr nur einmal. Dabei erfolgt eine Bescheinigung nur für den in dem beantragten Kalenderjahr zuerst gestellten Antrag. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist der Verkäufer des E-Fahrzeuges gesetzlich verpflichtet, den Käufer mitzuteilen, ob er für dieses Kalenderjahr die THG-Quote bereits beantragt oder für die folgenden Kalenderjahre abgetreten hat.
Wie komme ich in den Folgejahren zu meinem Geld?
Die THG-Quote wird jährlich neu vertraglich fixiert. Sofern Sie das für ihr E-Fahrzeug oder Ihren öffentlich zugänglichen Ladepunkt wünschen, kann der ADAC beim Umweltbundesamt jedes Jahr für Sie bescheinigen lassen und den ADAC THG-Bonus an Sie auszahlen, solange Sie der Fahrzeughalter bzw. der Betreiber der öffentlichen Ladepunkte sind und den Vertrag mit dem ADAC schließen.
Wie berechnet sich der Wert der THG-Quote?
Die Höhe der THG-Quote berechnet sich aus der eingesparten Menge CO2 und dem Marktpreis, den Mineralölunternehmen für diese eingesparte Menge CO2 zahlen. Wie viel Kohlendioxid sich durch Elektromobilität im Verkehr einsparen lässt, ist dabei abhängig von der Fahrzeugkategorie (Pkw, Krafträder, Busse, Nutzfahrzeuge). Das Umweltbundesamt bescheinigt jährlich die für jede Fahrzeugkategorie anrechenbare Menge elektrischen Stroms in Höhe eines amtlich festgelegten Durchschnittswertes. Dieser amtlich festgelegte Durchschnittswert ist die Grundlage für den Quotenhandel. Seine Nutzung ist gesetzlich verpflichtend.
Ist die THG-Quote unabhängig von anderen Förderinstrumenten (z.B. Umweltbonus)?
Der Handel mit der THG-Quote ist ein unabhängiges politisches Instrument, das durch die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) geregelt wird. Die THG-Quote ist keine staatliche Förderung von E-Fahrzeugen, sondern eine von mehreren Optionen zur Verringerung der CO2-Emissionen der im Straßenverkehr genutzten Energie. Sie können also als Halter eines E-Fahrzeuges oder Betreiber von öffentlichen Ladepunkten sowohl anderen Förderinstrumenten als auch von der THG-Quote profitieren.
Muss ich die Einkünfte aus der THG-Quote versteuern?
Nach einer bundeseinheitlich abgestimmten Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern aus Rheinland-Pfalz vom 10.5.2022 ist die Veräußerung der THG-Quote für Fahrzeuge im Privatvermögen (Privatfahrzeuge) nicht zu versteuern. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen (Geschäftsfahrzeuge) gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Der ADAC e.V. darf jedoch keine Steuerberatung erbringen. Bitte klären Sie die Besteuerung Ihres Geschäftsfahrzeuges bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater.
Wie bewertet der ADAC die Einführung der THG-Quote hinsichtlich des Umweltaspektes?
Erneuerbar erzeugter Strom für E-Fahrzeuge ersetzt den Einsatz von fossilen Kraftstoffmengen aus Rohöl. So werden die CO2-Emissionen im Verkehr reduziert. Aus Umwelt- und Verbrauchersicht ist es daher positiv zu bewerten, dass durch die THG-Quote aktiver Klimaschutz finanziell belohnt wird. Das Umweltbundesamt berechnet dabei die durchschnittliche Menge CO2, die bei der Nutzung von E-Fahrzeugen eingespart wird. Hierbei werden Fahrzeugkategorie und die Menge an erneuerbarer Energie im deutschen Strommix berücksichtigt, um sicherzustellen, dass nur jeweils so viel CO2 gehandelt wird, wie auch wirklich im Verkehr eingespart wurde.
Kann der ADAC THG-Bonus von Unternehmen beantragt werden?
Welche Voraussetzungen und Unterlagen sind erforderlich, um die THG-Quote aus öffentlich zugänglichen Ladepunkten über den ADAC geltend zu machen?
Jede Ladesäule oder Wallbox, die die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung (kurz: LSV) erfüllt, kann den ADAC THG-Bonus beantragen. Dabei ist wichtig, dass der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist und bei der Bundesnetzagentur gemeldet ist.
Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann. Ladepunkte, die beispielsweise auf Geschäftshaus- oder Kundenparkplätzen liegen, gelten als öffentlich zugänglich. Denn in diesen Fällen kann der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis (in diesem Fall von allen Kunden) tatsächlich befahren werden.
Weitere Details
Für die Anmeldung Ihres Ladestroms beim Umweltbundesamt aus einem öffentlichen Ladepunkt benötigen wir nebst Vorhandensein der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur die technischen Informationen und den Standort der Ladeeinrichtung. Darunter fallen der Betreiber der Ladeeinrichtung, das Datum der Inbetriebnahme des Ladepunktes, das Datum der Anzeige gegenüber der Bundesnetzagentur, die Nennleistung (kW) der Ladeeinrichtung, den Public Key der Ladeeinrichtung (wenn vorhanden) sowie die Adresse, den Breiten- und Längengrad im Dezimalsystem Ihres Geräts. Sofern mehrere Ladesäulen gemeldet werden, benötigen wir zusätzlich die EVSE-ID des jeweiligen Ladepunkts.