Mehr als 300.000 zufriedene Privat- und Flottenkunden haben den ADAC THG-Bonus in der Vergangenheit abgeschlossen. Aufgrund externer Faktoren können wir leider keinen THG-Bonus für 2025 anbieten.
Bereits beantragte, aber noch nicht bescheinigte THG-Quoten aus dem Quotenjahr 2024 befinden sich derzeit noch in Bearbeitung beim Umweltbundesamt. Den Status Ihrer beantragten THG-Quote(n) können Sie wie gewohnt im ADAC THG-Portal einsehen.
Der ADAC möchte seinen Mitgliedern und Kunden stets ein attraktives und faires Angebot unterbreiten. Aufgrund der aktuellen Marktverwerfungen und der anhaltenden Unsicherheiten bezüglich der politischen Entwicklungen, sieht sich der ADAC derzeit jedoch nicht dazu in der Lage. Der ADAC wird die Marktentwicklung weiterhin aufmerksam beobachten und zu gegebener Zeit über eine Wiederaufnahme des Angebots entscheiden.
Im Sinne unserer Mitglieder wird sich der ADAC auch weiterhin für die verbraucherfreundliche Umsetzung der THG-Quote und weiterer Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität einsetzen.
THG-Quotenjahr 2024 abgeschlossen.
Die Frist zur Registrierung neuer Fahrzeuge beim Umweltbundesamt für das THG‐Quotenjahr 2024 ist abgelaufen. Leider sind daher keine neuen Anträge mehr möglich. Bereits eingereichte THG-Quoten und deren Status können Sie jederzeit in Ihrem ADAC THG-Account einsehen.
Hinweis zur Auszahlung: Sobald Ihre THG‐Quote durch das Umweltbundesamt bescheinigt wurde, zahlen wir Ihnen Ihre THG‐Prämie gem. Vertragsbedingungen so schnell wie möglich aus. Die Bearbeitungszeit beim Umweltbundesamt beträgt aktuell mindestens 7 Monate. Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie auch auf der UBA-Homepage einsehen.
Die THG-Quote 2024 für Fahrzeuge konnte über den ADAC bis 31.10.2024 beantragt werden. Anmeldungen, die nach dem 31.10.2024 eingehen, können für den THG-Bonus 2024 leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Unter Wahrung der 14-tägigen Widerrufsfrist konnten Bescheinigungen von THG-Quoten für Fahrzeuge für das Quotenjahr 2024 letztmalig zum 15.11.2024 durch den ADAC beim Umweltbundesamt (UBA) beantragt werden.
Der ADAC bündelt die registrierten Zulassungsbescheinigungen und reicht diese fortlaufend, nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen, im eigenen Namen beim Umweltbundesamt ein. Nach erfolgter Prüfung stellt das Umweltbundesamt Bescheinigungen, die die jeweilige THG-Quote feststellen, aus. Diese Prüfung kann erfahrungsgemäß mehrere Monate dauern und kann nicht vom ADAC beeinflusst werden. Sobald wir die Bescheinigung über die THG-Quote vom Umweltbundesamt erhalten haben, kündigen wir Ihnen die Auszahlung Ihres ADAC THG-Bonus an. Für Privatkunden erfolgt die Auszahlung des ADAC THG-Bonus 2024 in der Regel 14 Tage nach Zugang der Bescheinigung über die THG-Quote des Umweltbundesamtes beim ADAC.
Nein, die beantragten THG-Prämien des Quotenjahres 2024 werden wie gewohnt nach Bescheinigung durch das Umweltbundesamt gemäß der AGB ausgezahlt. Den Status Ihrer THG-Quote(n) können Sie jederzeit in Ihrem THG-Account einsehen.
Vor dem Hintergrund der Marktverwerfungen sowie fortbestehender Unsicherheiten über die Wirksamkeit von Regulierungen sowie über politische Entwicklungen nach dem Auseinanderfallen der Ampel-Regierung sieht sich der ADAC vorläufig nicht in der Lage ein attraktives Angebot für Mitglieder und Kunden zu machen.
Es existieren viele Anbieter auf dem THG-Markt. Worauf Sie achten sollten, finden Sie in unserem Artikel.
Wer ein Elektroauto besitzt, kann seit 2022 beim Quotenhandel eine Prämie von mehreren Hundert Euro im Jahr bekommen. Das sind die Hintergründe – und so wird das Geld ausgezahlt.
Voraussetzung für den THG-Bonus: Sie besitzen ein vollelektrisches E-Fahrzeug, z.B. Pkw. Auch finanzierte oder geleaste Fahrzeuge sind THG-Bonus berechtigt. Plug-in-Hybride hingegen sind ausgeschlossen. Auch für Ihr elektrisches Leichtkraftrad oder E-Motorrad erhalten Sie den THG-Bonus. Vorausgesetzt, es fährt laut Zulassung schneller als 45 km/h. In diese Kategorie fallen zum Beispiel E-Roller wie der Vespa Elettrica 70 oder auch stärkere E-Motorräder.
Voraussetzung für den THG-Bonus: Sie sind im Fahrzeugschein als Halter eines reinen Elektrofahrzeugs (z.B. Pkw) eingetragen oder Sie haben nachweislich eine Berechtigung vom Halter zur Geltendmachung der THG-Quote. Auch finanzierte oder geleaste reine E- Fahrzeuge sind THG-Quoten berechtigt. Plug-in-Hybride hingegen sind ausgeschlossen. Auch für Ihr rein elektrisches Leichtkraftrad oder E-Motorrad erhalten Sie den THG-Bonus. Vorausgesetzt, es besitzt eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Wir vermarkten auf eigenes Risiko die uns vom Umweltbundesamt bescheinigten THG-Quoten an quotenverpflichtete Unternehmen, die z.B. gewerbsmäßig Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringen. Zuständige Behörde für die Abwicklung gegenüber den Quotenverpflichten ist aktuell das Hauptzollamt Frankfurt/Oder.
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