Der ADAC THG-Bonus: E-Auto fahren. Geld verdienen.
Sie sind Halter eines reinen Elektrofahrzeugs? Dann vermarkten Sie Ihre THG-Quote beim Marktführer! Das THG-Jahr 2023 ist abgeschlossen. Sichern Sie sich auch für 2024 den ADAC THG-Bonus zu Top Konditionen und profitieren als ADAC Mitglied von unserem attraktiven Mitgliedervorteil.
Sicherer Partner für mehr als 200.000 zufriedene THG-Kunden
Garantierte Auszahlung, Top Konditionen, keine versteckte Vertragsbindung
Jetzt vormerken lassen und THG-Angebot 2024 exklusiv vorab erhalten
Sofern Sie erst seit kurzem ein E-Fahrzeug besitzen oder bisher noch nicht vom ADAC THG-Bonus profitiert haben, können Sie sich jetzt schon vormerken lassen. Durch Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie frühzeitig Informationen zum ADAC THG-Bonus 2024. THG-Kunden 2023 werden ohnehin informiert.
ADAC THG-Bonus. Ihr E-Fahrzeug verdient Geld für Sie.
Von E-Motorrad oder E-Pkw bis hin zu E-Nutzfahrzeug oder E-Bus: Als Halter eines reinen Elektrofahrzeugs können Sie sich über den Treibhausgas-Quotenhandel (THG-Quote) eine lohnende Prämie sichern. Das Ziel: klimaschädliche Mobilität teurer und klimaschonende Fortbewegung günstiger machen.
Profitieren auch Sie: Vermarkten Sie die nachhaltige Antriebsenergie Ihres E Fahrzeugs und freuen Sie sich über den attraktiven ADAC THG-Bonus bei Fahrzeugen im Privatvermögen steuerfrei! Vom Marktführer ADAC bekommen Sie Ihre THG-Prämie zu Top Konditionen: 2023 hat der ADAC deutlich mehr für die THG-Quote bezahlt als andere Anbieter. Und das mit verbraucherfreundlichen Vertragsbedingungen sowie dem unbezahlbaren Gefühl von Sicherheit, das Sie vom ADAC kennen.
Sichern Sie sich den ADAC THG-Bonus für Ihr E-Fahrzeug oder Ihre Flotte.
Ihr Vorteil als ADAC Mitglied: +20€ mehr THG-Bonus!
So geht‘s: Einfach bei der Registrierung im THG-Portal Ihre ADAC Mitgliedsnummer angeben. Sollten Sie noch kein Mitglied sein, können Sie das Mitgliederangebot durch Abschluss einer ADAC Mitgliedschaft auch noch bis zu 30 Tage nach dem Abschluss des THG-Vertrags in Anspruch nehmen.
Wie alle anderen bündeln und vermarkten wir die vom UBA bestätigten THG-Prämien. Darauf müssen Sie aber nicht warten. Wir zahlen schon vor der Vermarktung der THG-Prämie aus – in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Bescheinigung durch das Umweltbundesamt. So haben Sie Ihren ADAC THG-Bonus besonders schnell und zuverlässig auf Ihrem Konto!
ADAC THG-Bonus online beantragen: So einfach geht’s!
Sobald das Angebot für 2024 feststeht, können Sie den ADAC THG-Bonus in 3 Schritten beantragen:
Nutzerkonto im ADAC THG-Portal erstellen
Fahrzeugschein(e) hochladen und persönliche Daten angeben. Wenn vorhanden: ADAC Mitgliedsnummer eingeben und Mitglieder Prämie sichern
Antrag abschicken. Den Rest erledigen wir.
Nach Vertragsschluss reichen wir Ihre Unterlagen so schnell wie möglich beim Umweltbundesamt (UBA) ein. Die Bearbeitungszeit beim UBA beträgt in der Regel ca. 12 Wochen. Wir informieren Sie, sobald wir die Bescheinigung vom UBA erhalten und überweisen Ihnen Ihre THG-Prämie anschließend innerhalb weniger Tage auf das von Ihnen angegebene Konto. Garantiert!
Bis wann kann ich den THG-Bonus für 2023 beantragen?
Die THG-Quote für das Jahr 2023 kann über den ADAC nur bis zum 31.10.2023 beantragt werden. Das bedeutet, dass die betreffende Zulassungsbescheinigung Teil I in lesbarer Art und Weise im ADAC THG-Portal bis einschließlich 31.10.2023 hochgeladen sein muss. Anmeldungen, die nach dem 31.10.2023 eingehen, können für den THG-Bonus 2023 leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Diese Frist ist notwendig, da nach Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist, Bescheinigungen von THG-Quoten für 2023 letztmalig zum 15.11. durch den ADAC beim Umweltbundesamt (UBA) beantragt werden können.
Wie kann ich den THG-Bonus für 2024 beantragen?
Der ADAC möchte seinen Kunden auch in 2024 wie gewohnt ein überdurchschnittlich gutes und gleichzeitig verbraucherfreundliches THG-Angebot mit garantierter Auszahlung unterbreiten. Die Vorbereitungen hierfür laufen auf Hochtouren. Sobald wir den ADAC THG-Bonus 2024 festgelegt haben, informieren wir unsere Kunden aus den Vorjahren automatisch per Mail über das neue Angebot. Die Beantragung erfolgt dann über unsere Homepage.
Sofern Sie erst seit kurzem ein E-Fahrzeug besitzen oder bisher noch nicht vom ADAC THG-Bonus profitiert haben, können Sie sich bereits jetzt für den THG-Bonus 2024 vormerken lassen. Durch Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie ebenfalls frühzeitig Informationen zum ADAC THG-Bonus 2024.
THG-Quote bedeutet Treibhausgasminderungs-Quote. Anbieter fossiler Brennstoffe sind gesetzlich verpflichtet ihre Treibhausgase (THG) zu reduzieren. Schaffen sie das nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, müssen sie als Ausgleich Strafzahlungen leisten. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können seit 1. Januar 2022 auch die eingesparten CO2-Emissionen von rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugen (keine Hybridfahrzeuge und zulassungsfreie E-Fahrzeuge) als Ausgleich angerechnet werden. Jeder, der ein rein batteriebetriebenes E-Fahrzeug besitzt, kann seine eingesparten CO2-Emissionen vermarkten lassen.
Wer und welche Fahrzeugklassen sind für den Quotenhandel berechtigt?
Berechtigt ist der Fahrzeughalter (privat oder gewerblich), auf den ein oder mehrere rein batterie-betriebene(s) Elektrofahrzeug(e) in Deutschland zugelassen sind, d. h. derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eines E-Fahrzeuges eingetragen ist. Voraussetzung ist, dass für das Fahrzeug eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgestellt wurde. THG-quotenberechtigt sind damit E-Pkw, E-Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen N1, N2, N3), E-Bus (Fahrzeugklasse M3), E-Transporter und auch E-Motorräder.
Aktuell sind zulassungsfreie E-Fahrzeuge nicht quotenberechtigt, auch wenn sie freiwillig zugelassen sind und damit eine Zulassungsbescheinigung Teil I für das E-Fahrzeug vorliegt. Freiwillig zugelassene E-Fahrzeuge erhalten erst dann eine Bescheinigung über die THG-Quote, wenn für die entsprechende Fahrzeugklasse ein eigener Schätzwert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) bekanntgegeben wurde. Derzeit gibt es keinen Schätzwert für zulassungsfreie E-Fahrzeuge. Begründet wird dies damit, dass zulassungsfreie E-Fahrzeuge (z.B. elektrische Leichtkrafträder und Kleinkrafträder oder Elektrokleinstfahrzeuge) im Jahr nur sehr geringe Strommengen benötigen.
Die Berechtigung zum Quotenhandel gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, solange derjenige, der die THG-Quote geltend machen möchte, in der Zulassungsbescheinigung als Fahrzeughalter eingetragen ist. Berechtigt sind auch Volljährige, die bevollmächtigt sind, für Fahrzeughalter die THG-Quote zu beantragen.
Was ist der ADAC THG-Bonus?
Der ADAC THG-Bonus ist ein fest vereinbarter Betrag, den der ADAC dem Halter eines reinen Elektrofahrzeuges für dessen vom Umweltbundesamt bestätigte Treibhausgasminderungsquote bezahlt.
Wer ein Elektroauto besitzt, kann seit 2022 beim Quotenhandel eine Prämie von mehreren Hundert Euro im Jahr bekommen. Das sind die Hintergründe – und so wird das Geld ausgezahlt.
Voraussetzung für den THG-Bonus: Sie besitzen ein vollelektrisches E-Fahrzeug, z.B. Pkw. Auch finanzierte oder geleaste Fahrzeuge sind THG-Bonus berechtigt. Plug-in-Hybride hingegen sind ausgeschlossen. Auch für Ihr elektrisches Leichtkraftrad oder E-Motorrad erhalten Sie den THG-Bonus. Vorausgesetzt, es fährt laut Zulassung schneller als 45 km/h. In diese Kategorie fallen zum Beispiel E-Roller wie der Vespa Elettrica 70 oder auch stärkere E-Motorräder.
Voraussetzung für den THG-Bonus: Sie sind im Fahrzeugschein als Halter eines reinen Elektrofahrzeugs (z.B. Pkw) eingetragen oder Sie haben nachweislich eine Berechtigung vom Halter zur Geltendmachung der THG-Quote. Auch finanzierte oder geleaste reine E- Fahrzeuge sind THG-Quoten berechtigt. Plug-in-Hybride hingegen sind ausgeschlossen. Auch für Ihr rein elektrisches Leichtkraftrad oder E-Motorrad erhalten Sie den THG-Bonus. Vorausgesetzt, es besitzt eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Wir vermarkten auf eigenes Risiko die uns vom Umweltbundesamt bescheinigten THG-Quoten an quotenverpflichtete Unternehmen, die z.B. gewerbsmäßig Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringen. Zuständige Behörde für die Abwicklung gegenüber den Quotenverpflichten ist aktuell das Hauptzollamt Frankfurt/Oder.
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