Sie sind Halter eines reinen Elektrofahrzeugs? Dann haben Sie einen Bonus verdient! Beantragen Sie jetzt Ihren THG-Bonus beim ADAC. Und sichern Sie sich im Jahr 2023 zuverlässig 300 Euro plus 20 Euro für ADAC Mitglieder!
ADAC THG-Bonus 2023. Ihr E-Fahrzeug verdient Geld für Sie.
Von E-Leichtkraftrad, E-Motorrad oder E-Pkw bis hin zu E-Nutzfahrzeug oder E-Bus: Als Halter eines reinen Elektrofahrzeugs können Sie sich über den Treibhausgas-Quotenhandel (THG-Quote) einen lohnenden Bonus sichern. Das Ziel: klimaschädliche Mobilität teurer und klimaschonende Fortbewegung günstiger machen.
Profitieren auch Sie: Vermarkten Sie die nachhaltige Antriebsenergie Ihres E-Fahrzeugs und freuen Sie sich über den attraktiven ADAC THG-Bonus – bei Fahrzeugen im Privatvermögen steuerfrei! Vom ADAC bekommen Sie 300 Euro für das Jahr 2023 (höherer Bonus für E-Nfz und E-Busse) mit einem zusätzlichen ADAC Mitgliedervorteil in Höhe von 20 Euro. Und mit dem unbezahlbaren Gefühl von Sicherheit, das Sie vom ADAC kennen.
Sichern Sie sich den ADAC THG-Bonus für diese Fahrzeugklassen.
E-Pkw: 300 Euro Bonus + 20 Euro Mitgliedervorteil!
Gültig für E-Pkw, E-Leichtkrafträder, E-Motorräder
Mit einer ADAC Mitgliedschaft sind Sie immer im Vorteil. Auch wenn es um die Mobilität der Zukunft geht: Beim ADAC THG-Bonus für Ihr E-Fahrzeug erhalten Sie auch als Nicht-Mitglied 300 Euro für das Jahr 2023. Als ADAC Mitglied profitieren Sie zusätzlich von einem Vorteil Ihrer Wahl:
Günstiger laden: 20 Euro Gutschrift für Ihr ADAC e-Charge Ladekarten-Konto (nur für Privatkunden)
Mehr verdienen: 20 Euro höherer Bonus (320 Euro statt 300 Euro)
So geht’s: Einfach den gewünschten Mitgliedervorteil in Höhe von 20 Euro auf dem ADAC THG-Portal auswählen. Halten Sie dazu bitte Ihre ADAC Mitgliedsnummer bereit.
Wie alle anderen bündeln und vermarkten wir die vom UBA bestätigten THG-Quoten. Darauf müssen Sie aber nicht warten. Wir zahlen schon vor der Vermarktung der THG-Quoten aus – in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Bescheinigung durch das Umweltbundesamt. So haben Sie Ihren ADAC THG-Bonus besonders schnell und zuverlässig auf Ihrem Konto!
Der THG-Bonus zahlt sich für immer mehr E-Autos aus!
208.500 beim ADAC angemeldete THG-Quoten (2022 & 2023)
192.000 bereits beim UBA beantragte THG-Quoten (nach Ablauf 14-tägiger Widerspruchsfrist)
157.500 vom UBA bereits rückbestätigte THG-Quoten (aktuelle Bearbeitungszeit ca. 8-12 Wochen)
Nach Durchlaufen des Beantragungsprozesses konnte der ADAC somit schon 52,4 Mio. Euro auszahlen (14 Tage nach erfolgreicher UBA-Bestätigung)
Stand: 05.06.2023
Sie haben Fragen zum ADAC THG-Bonus? Wir helfen weiter!
Der ADAC berät Sie auch gern rechtlich zum ADAC THG-Bonus:
T 089 76 76 24 33 (Mo.-Fr. 9.00 - 17.00 Uhr)
So nutzen Sie die THG-Quote mit Ihrem E-Auto.
Wer ein Elektroauto besitzt, kann seit 2022 beim Quotenhandel eine Prämie von mehreren Hundert Euro im Jahr bekommen. Das sind die Hintergründe – und so wird das Geld ausgezahlt.
Noch Fragen? Die wichtigsten Antworten zum THG-Bonus!
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Was ist die THG-Quote und deren Handel?
THG-Quote bedeutet Treibhausgasminderungs-Quote. Anbieter fossiler Brennstoffe sind gesetzlich verpflichtet ihre Treibhausgase (THG) zu reduzieren. Schaffen sie das nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, müssen sie als Ausgleich Strafzahlungen leisten. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können seit 1. Januar 2022 auch die eingesparten CO2-Emissionen von rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugen (keine Hybridfahrzeuge) als Ausgleich angerechnet werden. Jeder, der ein rein batteriebetriebenes E-Fahrzeug besitzt, kann seine eingesparten CO2-Emissionen vermarkten.
Wer und welche Fahrzeugklassen sind für den Quotenhandel berechtigt?
Berechtigt ist der Fahrzeughalter (privat oder gewerblich), auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeug(e) in Deutschland zugelassen sind, d. h. jeder der in der Zulassungsbescheinigung/im Fahrzeugschein als Halter eines E-Fahrzeuges steht. Es sind alle Fahrzeugklassen zum THG-Quotenhandel berechtigt, Voraussetzung ist jedoch, dass für das Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgestellt wurde. Darunter fallen neben E-Pkw, E-Busse, E-LKW, E-Transporter, auch E-Motorräder oder E-Leichtfahrzeuge. Zulassungsfreie Kleinkrafträder der EG-Fahrzeugklassen L1e und L2e sind hingegen nicht zum THG-Quotenhandel berechtigt. Werden zulassungsfreie Kleinkrafträder allerdings freiwillig zugelassen, erhalten sie damit eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und können am THG-Quotenhandel teilnehmen. Darunter können auch Speed-Pedelecs fallen. Die Berechtigung zum Quotenhandel gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, solange derjenige, der die THG-Quote geltend machen möchte, in der Zulassungsbescheinigung als Fahrzeughalter eingetragen ist. Berechtigt sind auch Volljährige, die bevollmächtigt sind, für Fahrzeughalter die THG-Quote zu beantragen.
Wie kann ich die THG-Quote von meinem E-Fahrzeug verkaufen, um mit meiner THG-Quote Geld zu verdienen?
Registrieren Sie sich im THG-Portal des ADAC und schließen mit dem ADAC einen Vertrag über Ihre THG-Quote unter Geltung unserer AGB 2023, d. h. Sie übertragen die erforderlichen Rechte zur Vermarktung und Geltendmachung Ihrer THG-Quote an den ADAC. Der ADAC wird sich im eigenen Namen um die Bescheinigung Ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt kümmern und Ihnen nach Bescheinigung Ihren ADAC THG-Bonus ausbezahlen. Der ADAC vermarktet im Anschluss die THG-Quote auf eigenes Risiko.
Was ist der ADAC THG-Bonus?
Der ADAC THG-Bonus ist ein fest vereinbarter Betrag von 300 Euro für das Jahr 2023, den der ADAC dem Halter eines reinen Elektrofahrzeuges für dessen vom Umweltbundesamt bestätigte Treibhausgasminderungsquote bezahlt.
Welcher Betrag wird mir als ADAC THG-Bonus vom ADAC überwiesen?
Wenn Sie die THG-Quote Ihres E-Fahrzeuges über den ADAC geltend machen, dann erhalten Sie pro E-Fahrzeug vom ADAC den ADAC THG-Bonus. So nennen wir die THG-Quoten-Prämie. Der ADAC THG-Bonus ist ein fest vereinbarter Betrag. Das sind 350 Euro für das Jahr 2022 und 300 Euro für das Jahr 2023. ADAC Mitglieder erhalten einen zusätzlichen Mitgliedervorteil nach Wahl: eine 20 Euro Gutschrift für das ADAC e-Charge Ladekarten-Konto oder einen um 20 Euro höheren THG-Bonus (370 Euro Auszahlung statt 350 Euro für das Jahr 2022 und 320 Euro Auszahlung statt 300 Euro für das Jahr 2023).
Voraussetzung für den THG-Bonus: Sie besitzen ein vollelektrisches E-Fahrzeug, z.B. Pkw. Auch finanzierte oder geleaste Fahrzeuge sind THG-Bonus berechtigt. Plug-in-Hybride hingegen sind ausgeschlossen. Auch für Ihr elektrisches Leichtkraftrad oder E-Motorrad erhalten Sie den THG-Bonus. Vorausgesetzt, es fährt laut Zulassung schneller als 45 km/h. In diese Kategorie fallen zum Beispiel E-Roller wie der Vespa Elettrica 70 oder auch stärkere E-Motorräder.
Voraussetzung für den THG-Bonus: Sie sind im Fahrzeugschein als Halter eines reinen Elektrofahrzeugs (z.B. Pkw) eingetragen oder Sie haben nachweislich eine Berechtigung vom Halter zur Geltendmachung der THG-Quote. Auch finanzierte oder geleaste reine E- Fahrzeuge sind THG-Quoten berechtigt. Plug-in-Hybride hingegen sind ausgeschlossen. Auch für Ihr rein elektrisches Leichtkraftrad oder E-Motorrad erhalten Sie den THG-Bonus. Vorausgesetzt, es besitzt eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Wir vermarkten auf eigenes Risiko die uns vom Umweltbundesamt bescheinigten THG-Quoten an quotenverpflichtete Unternehmen, die z.B. gewerbsmäßig Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringen. Zuständige Behörde für die Abwicklung gegenüber den Quotenverpflichten ist aktuell das Hauptzollamt Frankfurt/Oder.
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