Lieferprobleme bei Neuwagen: Ihre Rechte bei Lieferverzug

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Arbeiter fertigen im Werk Autos
Immer wieder werden neue Fahrzeuge zu spät geliefert. Diese Rechte haben Kunden© dpa/Bernd Weissbrod

Wer einen Neuwagen bestellt hat, wartet oft lange auf die Lieferung. Was Neuwagen-Käufer wissen müssen und welche Rechte sie haben.

  • Liefertermin überschritten: So gehen Sie richtig vor

  • Händler liefert nicht: Wann Sie vom Vertrag zurücktreten können

  • Schadenersatz in der Regel nicht möglich

Das neue Auto ist bestellt, das alte verkauft. Doch oft verzögert sich die Lieferung von Neuwagen, Gründe dafür gibt es viele. ADAC Juristen erklären, welche Rechte Sie bei Lieferverzug haben.

Liefertermin überschritten: Ihre Rechte

Die Abholung des neuen Autos steht bevor, doch dann verzögert sich die Lieferung. Welche Rechte Verbraucher bei Lieferverzögerungen haben, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Wichtig ist, ob ein verbindlicher oder ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.

Üblicherweise lassen sich Händler nur auf einen unverbindlichen Termin ein, denn bei einer Überschreitung eines verbindlichen Termins kommen sie sofort in Lieferverzug. Einen unverbindlichen Liefertermin darf der Händler nach den gängigen Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) um sechs Wochen überschreiten.

Erst nach Ablauf der sechs Wochen können Sie den Händler auffordern, zu liefern. Das machen Sie am besten schriftlich. Der Händler kommt mit Eingang dieser Aufforderung in Verzug. Nach Neuwagenverkaufsbedingungen kann der Käufer bei leichter Fahrlässigkeit des Händlers höchstens 5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz fordern.

Autohändler muss irgendwann auch liefern

Kann sich ein Autoverkäufer mit einer Klausel im Kaufvertrag von der Pflicht befreien, das Auto innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern? Nein, sagt das Amtsgericht Hanau.

Der Fall: Ein Mann bestellte einen Neuwagen. Im Kaufvertrag stand, es gebe wegen Lieferschwierigkeiten keinen Liefertermin. Nachdem der Händler trotz mehrfacher Nachfrage und gesetzter Frist nicht lieferte, trat der Käufer nach knapp einem Jahr vom Vertrag zurück. Der Händler forderte Stornogebühren von über 3000 Euro und klagte. Sein Argument: Es habe gar keinen Liefertermin gegeben.

Rücktritt bei zu langer Lieferzeit

Der Händler hatte mit der Klage keinen Erfolg. Der Grund: Die Klausel im Kaufvertrag war eine vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingung (ABG). Damit wollte sich der Händler unzulässigerweise den Vertrag offen halten, so das Gericht. Entscheidend sei stattdessen, ob der Käufer dem Händler genug Zeit zur Lieferung des Fahrzeugs eingeräumt habe. Nach Ansicht des Gerichts war das nach insgesamt 18 Monaten der Fall. Der Händler bekam keine Stornokosten (AG Hanau, Urteil vom 31.1.2024, Az.: 339 C 111/23).

Neuwagen zu spät: Rücktritt vom Kaufvertrag

Wollen Sie darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, müssen Sie dem Händler nach Ablauf der 6-Wochen-Frist eine angemessene Nachfrist (ca. 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Wenn diese Frist erfolglos verstreicht, können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.

Nutzen Sie das ADAC Musterschreiben, um dem Verkäufer eine Nachfrist zur Lieferung zu setzen:

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ADAC Musterschreiben Mahnung und Nachfrist bei Lieferverzögerung Neuwagenkauf
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Den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Fristsetzung kündigen können Sie erst vier Monate nach einem unverbindlichen Liefertermin.

Wohnmobil bestellt: Was tun bei Lieferungverzögerung und nachträglicher Preiserhöhung?

Besonders schlimm trifft es gerade Kunden, die ein Wohnmobil bestellt haben. Sie sind von Preiserhöhungen und extrem langen Lieferzeiten betroffen. Besonders ärgerlich: Seit Kurzem stornieren viele Händler schon bestellte Fahrzeuge. Das sind die Gründe und diese Rechte haben Wohnmobil-Kunden.

Lieferung verzögert: Gibt es auch Schadenersatz?

Schadenersatzansprüche scheiden in der Regel aus, weil den Verkäufer an der Lieferverzögerung durch fehlende Bauteile meist kein Verschulden trifft.

Viele Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) sehen außerdem vor, dass sich die Lieferfrist verlängert, wenn zum Beispiel höhere Gewalt oder Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer eintreten. Dann kann der genannte Liefertermin um die Dauer der Störung verlängert werden. Dafür muss in den NWVB aber eine zeitliche Obergrenze von maximal vier Monaten genannt sein. Ist das nicht der Fall oder ist die Obergrenze länger als vier Monate, ist die Klausel unwirksam. Es gilt dann die 6-Wochen-Frist.

Tipp der ADAC Juristinnen und Juristen: Nach Ablauf der 4-Monats-Frist sollten Sie dem Händler zusätzlich eine Nachfrist von 14 Tagen zur Lieferung des Fahrzeugs setzen. Nach Ablauf dieser Frist haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Ob zum Beispiel das Fehlen der Bauteile wie Chips und Halbleiter tatsächlich höhere Gewalt bedeuten, ist bisher gerichtlich nicht geklärt. Käufer müssen sich also auf Wartezeiten einstellen, wenn sich die Lieferung deshalb verzögert.