Kennzeichen behalten: Auto ummelden bei Umzug

Bei einem Umzug in eine andere Stadt hat man jede Menge zu tun. Zumindest bei der Autoummeldung gibt es seit ein paar Jahren eine Erleichterung. Alle Infos.
Kennzeichenmitnahme bei Umzug möglich
Fahrzeugschein muss man ändern lassen
Weitere Mitnahme nach Fahrzeugwechsel nicht möglich
Die Liste der notwendigen Erledigungen bei einem Umzug ist lang. Ein wichtiger Punkt dabei: Das Auto ummelden. Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, hat die folgenden Möglichkeiten.
Auto ummelden: Kennzeichen wechseln
Fahrzeughalterinnen und -halter können ein neues Kennzeichen beantragen. Hierfür sind Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) notwendig.
Auto ummelden: Kennzeichen behalten
Es gibt außerdem die Möglichkeit, die alten Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk innerhalb Deutschlands mitzunehmen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie dies der Zulassungsstelle am neuen Wohnort unverzüglich melden und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Berichtigung vorlegen.
Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterinnen, die beispielsweise ihren Wohnsitz von München nach Hamburg verlegen, können so das Münchner Kennzeichen behalten.
Kennzeichenmitnahme bei Neuzulassung
Meldet man das Kfz nach dem Umzug jedoch ab und kauft ein anderes Fahrzeug, handelt es sich dabei um eine erneute Zulassung. In diesem Fall kann man das alte Kennzeichen nicht für das neue Fahrzeug mitnehmen.
Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel
Das Kennzeichen kann man auch dann mitnehmen, wenn zusätzlich zum Wechsel des Zulassungsbezirks auch ein Halterwechsel stattfindet, zum Beispiel bei einem Verkauf des Fahrzeugs. So kann ein Käufer aus Köln, der ein Fahrzeug kauft, das in München zugelassen ist, nach dem Kauf das Münchner Kennzeichen mitnehmen.