Kindersitz in Bus und Wohnmobil: Tipps und Regeln

Wie muss man Kinder im Reisebus oder Wohnmobil sichern? Ist ein Kindersitz Pflicht, oder reicht das Anschnallen mit Sicherheitsgurt aus? Die ADAC Juristinnen und Juristen geben Tipps für eine sichere Fahrt in den Urlaub.
In Omnibussen über 3,5 Tonnen gibt es keine Kindersitzpflicht
Kinder sollten dort den Beckengurt benutzen
Im Wohnmobil gehören Kindersitze auf vorwärtsgerichtete Sitzplätze
Wer mit seinen Kindern im Fernbus oder Wohnmobil verreisen möchte, steht meistens vor einem Problem: Die Gurtsysteme der Fahrzeuge sind mit einem Großteil der Kindersitzmodelle nicht kompatibel. Nur bei neu zugelassenen Kraftomnibussen bis 3,5 Tonnen (in der Regel bis neun Sitzplätze) müssen seit 2001 Dreipunkt-Sicherheitsgurte installiert sein. In diesen Fahrzeugen muss man Kinder mit geeigneten Kindersitzen sichern.
Keine Kindersitzpflicht im Bus

In Omnibussen über 3,5 Tonnen mit mehr als neun Sitzplätzen müssen bei neuen Fahrzeugen seit 1999 Zweipunktgurte verbaut sein. Ausgenommen sind Busse mit Stehplätzen für den Linienverkehr. Sind Gurte im Bus vorhanden, so müssen Insassen diese auch benutzen. Eine gesetzliche Vorschrift zur Sicherung mit Kindersitzen gibt es in großen Omnibussen bis jetzt nicht, da sich nur wenige Systeme mit einem Bus-Beckengurt befestigen lassen.
Busreise-Anbieter haben dazu unterschiedliche Regelungen, wie z.B. eine Kindersitzpflicht für alle Kinder bis zu drei Jahren. In jedem Fall sollten Kinder aber zumindest den Zweipunktgurt benutzen, wenn einer vorhanden ist. Eine generelle Gurt-Nachrüstpflicht für Omnibusse gibt es wegen technischer und wirtschaftlicher Probleme nicht. Schulbusse und Busse im Linienverkehr, in denen Fahrgäste während der Fahrt stehen müssen, dürfen außerorts nicht schneller als 60 km/h fahren.
Kinder als Mitfahrer im Schulbus
Der Bus gehört zu den sichersten Schülerbeförderungsmitteln, und Millionen Kinder nutzen ihn für den täglichen Weg in die Schule. Darauf sollten Sie beim Thema "Kinder im Schulbus" achten.
Im Wohnmobil mit Kindersitz

In Fahrzeugen mit Sicherheitsgurten ist eine Sicherung mit Kindersitzen vorgeschrieben. Es gelten hier dieselben Vorschriften wie beim Pkw: Im Wohnmobil brauchen Kinder, die jünger als zwölf Jahre oder kleiner als 150 Zentimeter sind, einen geeigneten Kindersitz. Dabei müssen sie auf die Sitzplätze, bei denen der jeweilige Gurt (Dreipunkt- oder Zweipunktgurt) für die Montage des Kindersitzes zugelassen ist. Meistens sind das nur vorwärtsgerichtete Fahrzeugsitze. Unter Umständen muss deshalb ein Erwachsener auf einem rückwärtsgerichteten oder seitlichen Sitz Platz nehmen.
Nach § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als Sicherheitsgurte vorhanden sind. In Wohnmobilen sind entsprechende Sitzplätze für die Fahrt ausgewiesen.
Sind alle vorwärtsgerichteten Sitze belegt und müssen Sie noch weitere Kinder sichern, so können Sie auch auf rückwärtsgerichteten oder im Notfall auch seitlichen Sitzen Kindersitze verwenden. Nur wo kein geeigneter Kindersitz für eine ordnungsgemäße Befestigung mit Drei- oder Zweipunktgurt mehr zur Verfügung steht, darf man Kinder ab drei Jahren nur mit dem Sicherheitsgurt anschnallen. Auf keinen Fall dürfen Kinder während der Fahrt im Schlafbereich von Wohnmobilen liegen. Auch in einem Wohnwagen-Anhänger dürfen sich während der Fahrt keine Personen aufhalten.
Kindersitz mit Zweipunktgurt befestigen
Manchmal sind im Wohnmobil auf der Rückbank nur Beckengurte vorhanden. Die meisten Kindersitze sind aber nur für eine Sicherung mit dem Dreipunktgurt geeignet. Eine Ausnahme stellt der Kindersitz BRITAX Römer Max-Way Plus (9–25 kg) dar.
Wenige ältere Modelle, die der ADAC getestet hat, lassen sich auch nur mit einem Zweipunkt-Sicherheitsgurt befestigen, z.B. der GRACO SnugFix, GRACO Logico S HP bzw. TEUTONIA Tario (je bis 13 kg), WAVO G 0/1 (9–18 kg) und der BRITAX Max-Way (9–25 kg).
Viele weitere Tipps rund um das Thema Kindersicherung finden Sie beim ADAC Kindersitzberater.