EU-Datenverordnung Data Act: Wie gelangt man an seine Daten?

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Von Redaktion

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Auto Daten
Ein modernes Auto sammelt eine ganze Menge Daten. Was passiert damit?© iStock.com/nadla

Wer darf wie mit Nutzerdaten umgehen? Das hat die EU im Data Act für vernetzte Produkte geregelt. Autofahrende können nun beim Hersteller abfragen, welche Daten aus dem Auto gespeichert werden – und darüber verfügen. Wie das funktioniert.

  • EU-Datenverordnung Data Act gilt seit September 2025

  • Datenhoheit liegt beim Nutzer

  • Umsetzung noch wenig verbraucherfreundlich

Die meisten Autofahrerinnen und Autofahrer wissen gar nicht, was sich unterwegs alles im Hintergrund abspielt. Zum Beispiel dass ein modernes Auto unentwegt (Fahr-)Daten sammelt und diese an den Server des Autoherstellers sendet.

Standort, Geschwindigkeit oder Daten zum Batteriezustand beispielsweise. Und zwar dann, wenn das Auto "vernetzt" ist, also über eine Internetverbindung verfügt. Die hat im Prinzip jedes aktuelle Modell an Bord, um etwa Services wie Online-Navigation, Updates over the air oder Wetterdaten bereitzustellen.

Was genau regelt der EU Data Act?

Mehr Transparenz soll die seit 12. September 2025 gültige EU-Datenverordnung, der Data Act, schaffen. Nutzerinnen und Nutzer vernetzter Fahrzeuge können nun von ihrem Autohersteller die Fahrzeugdaten anfordern, die auf dem Herstellerserver gespeichert werden.

Das soll ihnen die Kontrolle über die Daten vernetzter Produkte und damit verbundener Dienste ("Internet der Dinge") ermöglichen. Dabei haben sie nicht nur das Recht, die Daten kostenlos vom Hersteller in maschinenlesbarer Form zu erhalten.

Von einem weiteren Vorteil lässt sich profitieren: Autofahrerinnen und Autofahrer dürfen den Hersteller zudem anweisen, diese Daten an Dritte, etwa an Sachverständige, Versicherungen, freie Werkstätten, Automobilclubs und sonstige Dienstleister, weiterzuleiten.

Mehr Wettbewerb und neue Services

Dadurch soll der Data Act einen fairen, datengetriebenen Wettbewerb stärken und Monopole beim Zugriff auf Daten vernetzter Geräte aufbrechen. Die Idee ist, dass dieselben Daten, die bisher ausschließlich Herstellern vorbehalten waren, mit autorisierten Dritten geteilt und somit für verschiedene Zwecke verwendet werden können.

So werden Reparaturen schneller, Schadensfälle einfacher geklärt und neue Angebote wie etwa Telematik-Tarife oder Apps zur Akkudiagnose möglich. Autofahrerinnen und Autofahrer profitieren also ganz konkret davon, wenn sie es Dritten ermöglichen, die Daten zu verwenden. Hier ein paar Beispiele.

  • Versicherungen: Der Data Act ermöglicht das Teilen von Fahrdaten für günstigere Prämien bzw. die schnellere Klärung von Schadensfällen.

  • Aufdeckung von Fahrzeugmängeln: Der Data Act ermöglicht das Auslesen von Kilometerständen (wurde am Kilometerstand etwa gedreht?) und Fehlercodes im Zuge des Erwerbs eines gebrauchten Fahrzeugs.

  • Innovative Dienste: Der Data Act ermöglicht die Entwicklung von Apps, zum Beispiel für Reichweitenanalyse oder "Predictive Maintenance", bei der der aktuelle Gesundheitszustand des Autos überprüft wird.

  • Wartung und Pannenhilfe: Der Data Act ermöglicht es Werkstätten und Automobilclubs wie dem ADAC, auf Fahrzeug-Diagnosedaten zuzugreifen, um noch besser helfen zu können.

Der Data Act erfasst zudem verbundene Dienste. Ein verbundener Dienst ist ein digitaler Service (z.B. eine Begleit-App), der für die Funktion des Produkts erforderlich ist oder diese ergänzt. Typische Beispiele sind Hersteller-Apps wie "Mercedes me connect", "VW Connect" oder "My BMW App".

Um welche Daten handelt es sich?

Der Data Act schafft Zugang zu den vom Fahrzeugnutzenden generierten Daten.

  • Sensorsignale (z.B. Radgeschwindigkeit, Reifendruck vom Ventil des Reifendruckkontrollsystems, Bremsdruck und Motordrehzahl pro Minute)

  • Rohbild- oder Punktwolkendaten direkt von Kameras und LiDAR-Sensoren

  • Von Mikrofonen aufgezeichnete Schallwellen

  • Radar-Signaldaten (vor Anwendung von Objekterkennungs- oder Objektverfolgungsalgorithmen)

  • Rohdaten von CAN-Bus (Controller Area Network)

  • Daten, die direkt aus manuellen Befehlen resultieren (z.B. Scheibenwischer ein/aus; Klimaanlagenbetrieb)

  • Temperaturen, die innerhalb oder außerhalb des Fahrzeugs gemessen oder berechnet werden (z.B. Öl, Kühlmittel, Motor, Batteriezellen, Katalysator, Außenluft)

  • Fahrzeuggeschwindigkeit (in km/h oder mph)

  • Fahrzeugbeschleunigung

  • Flüssigkeitsstände (in Litern und als Prozentsatz, z.B. Kraftstoff, Öl, Diesel-Abgasflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Scheibenwischerflüssigkeit)

  • Durchflussraten (z.B. Kraftstoff)

  • GNSS-basierte Daten wie (korrigierte) Fahrzeugposition

  • Kilometerstand

  • Kraftstoff-/Energieverbrauch (in Litern/100 km oder Meilen/Gallone oder kWh/100 km)

  • Fahrtenzusammenfassungen (z.B. die Tageszeit, zu der das Fahrzeug gefahren wird, oder die durchschnittlich zurückgelegte Strecke)

  • Batteriestand (in Volt oder als Prozentsatz)

  • Normalisierter Reifendruck bei Referenztemperatur (in psi, bar oder kPa)

  • Bremsbelagverschleiß (in Prozent)

  • Zeitpunkt bis zur nächsten Wartung

Wie kann man auf seine Daten zugreifen?

eine Frau in einer gelben Bluse sitzt an einem aufgeklappten Laptop
Fahrzeugdaten lassen sich via Mail oder über Online-Portale abrufen. Auch Dienstleistern kann man dort den Datenzugang ermöglichen© iStock.com/Dimensions [M|

Halter können ihre Daten direkt beim Automobilhersteller anfordern. Viele Hersteller bieten dafür spezielle EU-Data-Act-Portale an.

Dort kann man Fahrzeugdaten herunterladen, Dritten (Werkstatt, Versicherung, Automobilclub etc.) den Zugriff erlauben und den Datenfluss kontrollieren.

Und so funktioniert's:

  1. Portal aufrufen/E-Mail anlegen: Melden Sie sich im Herstellerportal an oder setzen Sie eine E-Mail auf.

  2. Anfrage stellen: Geben Sie den Zeitraum an, für welchen die Daten abgefragt werden sollen.

  3. Bearbeitung abwarten: Der Hersteller informiert Sie, sobald die Daten verfügbar sind. Das kann bis zu 30 Tage dauern.

In der Tabelle sind beispielhaft Herstellerportale aufgeführt, über die die Daten abgerufen werden können. Bei manchen Autoherstellern ist ein Antrag per E-Mail nötig.

Verlangt der Hersteller eine E-Mail, können Sie folgende Vorlagen des ADAC verwenden:

Betreff: Antrag auf Datenzugang gemäß Art. 4 Data Act

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich den Zugang zu meinen Produkt- und Servicedaten gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) 2023/2854 ("Data Act").

Details des Anspruchs:

Name: [Ihr vollständiger Name]
Land: [Ihr Land]
Produkt: [Geben Sie das vernetzte Produkt oder den verbundenen Dienst an]
Zeitraum: [Bitte geben Sie den Zeitraum an, für den die Daten angefordert werden]

Ich bitte darum, die Daten wie folgt bereitzustellen:

  • ohne unangemessene Verzögerung

  • in derselben Qualität, wie sie dem Dateninhaber zur Verfügung stehen

  • in einem umfassenden, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format

  • einschließlich relevanter Metadaten, die für die Interpretation und Nutzung der Daten erforderlich sind.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Anfrage und teilen Sie mir einen voraussichtlichen Zeitplan für die Erfüllung mit. Dieser Antrag stellt in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Produkt- und Servicedaten gleichzeitig eine Einwilligung nach Art. 6 DSGVO dar. Sollten Sie beabsichtigen, Einschränkungen oder Vertraulichkeitsmaßnahmen anzuwenden, bitte ich um eine schriftliche Begründung sowie die Benachrichtigung der zuständigen Behörde gemäß den geltenden Vorgaben.

Falls Sie zusätzliche Informationen benötigen, um meinen Status als Nutzer zu verifizieren, lassen Sie es mich bitte wissen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

[Name]

Betreff: Request to Access Data under Art. 4 Data Act

Dear Sir or Madam,

I am writing to request access to my product and service data, in accordance with Art. 4 of Regulation (EU) 2023/2854 (the 'Data Act').

Details of the request:

Name: [Your full name]
Country: [Your country]
Product: [Specify the connected product or related service]
Time period: [Specify the time frame for which the data is requested]

I kindly ask that the data be made available:

  • without undue delay

  • of the same quality as that available to the data holder

  • in a comprehensive, structured, commonly used and machine-readable format

  • including relevant metadata necessary to interpret and use the data.

Please confirm receipt of this request and provide an estimated timeline for fulfilling it. This request also constitutes consent to the transfer of personal product and service data in accordance with Article 6 of the GDPR. Should you consider any contractual restrictions or prohibitions, please provide written justification and notify the relevant authority.

If you require any additional information to verify my status as a user, please let me know.

Thank you and best regards,

[Name]

Betreff: Antrag auf Datenweitergabe an eine Drittpartei gemäß Art. 5 Data Act

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, einer Drittpartei meine Produkt- und Servicedaten gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2023/2854 ("Data Act") bereitzustellen.

Details des Anspruchs:

Name: [Ihr vollständiger Name]
Land: [Ihr Land]
Produkt: [Geben Sie das vernetzte Produkt oder den verbundenen Dienst an]
Zeitraum: [Bitte geben Sie den Zeitraum an, für den die Daten angefordert werden]
Datenempfänger: [Name und Kontaktdetails]

Ich bitte darum, die Daten wie folgt bereitzustellen:

  • ohne unangemessene Verzögerung

  • in derselben Qualität, wie sie dem Dateninhaber zur Verfügung stehen

  • in einem umfassenden, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format

  • einschließlich relevanter Metadaten, die für die Interpretation und Nutzung der Daten erforderlich sind.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Anfrage und teilen Sie mir einen voraussichtlichen Zeitplan für die Erfüllung mit. Dieser Antrag stellt in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Produkt- und Servicedaten gleichzeitig eine Einwilligung nach Art. 6 DSGVO dar. Sollten Sie beabsichtigen, Einschränkungen oder Vertraulichkeitsmaßnahmen anzuwenden, bitte ich um eine schriftliche Begründung sowie die Benachrichtigung der zuständigen Behörde gemäß den geltenden Vorgaben.

Falls Sie zusätzliche Informationen benötigen, um meinen Status als Nutzer oder die Berechtigung des Datenempfängers zu überprüfen, lassen Sie es mich bitte wissen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

[Name]

Betreff: Request to Share Data with Third Party under Art. 5 Data Act

Dear Sir or Madam,

I am writing to request that you provide a third party with my product and service data, in accordance with Article 5 of Regulation (EU) 2023/2854 (the 'Data Act').

Details of the request:

Name: [Your full name]
Country: [Your country]
Product: [Specify the connected product or related service]
Time period: [Specify the time frame for which the data is requested]
Third party: [Name and contact details of the third party]

I kindly ask that the data be provided:

  • without undue delay

  • of the same quality as that available to the data holder

  • easily, securely and free of charge to the user

  • in a comprehensive, structured, commonly used and machine-readable format

  • including the relevant metadata necessary to interpret and use the data.

Please confirm receipt of this request and provide an estimated timeline for fulfilling it. This request also constitutes consent to the transfer of personal product and service data in accordance with Article 6 of the GDPR. If you consider applying any restrictions or confidentiality measures, please provide written justification and notify the competent authority as required.

If you require any additional information to verify my status as a user or the third party's eligibility, please let me know.

Thank you and best regards,

[Name]

Hinweis: Die bereitgestellten Vorlagen dienen lediglich als Orientierungshilfe zur Geltendmachung von Rechten nach dem Data Act und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Vollständigkeit und Aktualität übernimmt der ADAC keine Gewähr; gesetzliche Änderungen oder Besonderheiten des Einzelfalls können eine Anpassung erforderlich machen. Der ADAC übernimmt keine Haftung für die Nutzung der Vorlagen.

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Wo besteht Nachbesserungsbedarf?

In der Theorie klingt das alles gut, doch wie sieht es in der praktischen Umsetzung aus? Hier gibt es noch Nachholbedarf, wie der ADAC festgestellt hat. Die Automobilhersteller stellen Fahrzeugdaten derzeit zum Teil nur lückenhaft und überwiegend in JSON-Textdateien bereit.

Zwar sind diese Textdateien maschinenlesbar, doch für Endnutzer ohne technische Kenntnisse oder den Einsatz von KI-Tools kaum nachvollziehbar. Es fehlt an benutzerfreundlichen Visualisierungen, die die Informationen in verständlicher Form aufbereiten.

Zudem ist die Weitergabe an Drittanbieter häufig umständlich und in vielen Data-Act-Portalen der Autohersteller nur mangelhaft umgesetzt, was den Prozess erheblich erschwert.

Der EU Data Act ist ein gut gemeintes Regelwerk, wird jedoch bislang von den Autoherstellern unzureichend umgesetzt. Ohne benutzerfreundliche Lösungen droht sich der Data Act zu einem bürokratischen Hemmschuh zu entwickeln, ohne einen greifbaren Mehrwert für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen.

ADAC: Data Act reicht nicht aus

Im Data Act geht es um alle vernetzten Geräte: Vom Fernseher mit Internetzugang über Smartphones bis zum intelligenten Kühlschrank. Darunter fallen auch moderne Pkw. Für den ADAC greift dieser allgemeine Ansatz aber zu kurz, weil sich die Anforderungen an die verschiedenen Produkte unterscheiden. Was für einen smarten Kühlschrank ausreicht, genügt für ein Kfz bei Weitem nicht.

Deshalb fordert der ADAC eine zusätzliche "sektorspezifische" Regelung, also eine Ausgestaltung, die sich speziell und damit noch besser für Fahrzeuge eignet. Könnten zum Beispiel freie Werkstätten die Daten des Autos nicht vollständig auslesen, müssten Autofahrer stets zur teuren Markenwerkstatt anstatt zur Werkstatt ihrer Wahl fahren.

Text: Lukas Semmelmayer, Jochen Wieler