EU-Datengesetz Data Act: Noch nicht optimal für Autodaten

Auto Daten
Ein modernes Auto sammelt eine ganze Menge Daten. Was passiert damit?© iStock.com/nadla

Wer darf wie mit Nutzerdaten umgehen? Das hat die EU in einem neuen Gesetz geregelt. Eine gute Nachricht, doch dem ADAC geht der "Data Act" nicht weit genug. Für Fahrzeuge braucht es spezifischere Regelungen. Wie sich der ADAC für Verbraucherinnen und Verbraucher stark macht.

  • EU-Datengesetz Data Act ist in Kraft getreten

  • Datenhoheit liegt beim Verbraucher

  • ADAC fordert konkretere Regelungen für Fahrzeuge

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es eine gute Nachricht: Die Mitgliedsstaaten im EU-Rat und das EU-Parlament haben sich auf ein neues Datengesetz geeinigt. Die finale Fassung wurde Ende Dezember 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Es regelt den Umgang mit Daten, die bei der Nutzung von vernetzten Produkten entstehen. Mit dem Data Act wird geklärt, wer auf Daten zugreifen kann – und unter welchen Bedingungen.

Data Act reicht nicht aus

Im Data Act geht es um alle vernetzten Geräte: Vom Fernseher mit Internetzugang über Smartphones bis zum intelligenten Kühlschrank. Und auch moderne Pkw fallen darunter. Für den ADAC greift dieser allgemeine Ansatz aber zu kurz, weil sich die Anforderungen an die verschiedenen Produkte unterscheiden. Was für einen smarten Kühlschrank ausreicht, genügt für ein Kfz bei Weitem nicht. Deshalb fordert der ADAC eine zusätzliche "sektorspezifische" Regelung, also eine Ausgestaltung, die sich speziell und damit noch besser für Fahrzeuge eignet.

Könnten zum Beispiel freie Werkstätten die Daten des Autos nicht vollständig auslesen, müssten Autofahrer stets zur teuren Markenwerkstatt anstatt zur Werkstatt ihrer Wahl fahren. Deshalb setzt sich der ADAC bei diesem Thema schon seit Jahren für die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher ein: Allein wer die Daten generiert hat – also die Autofahrerin oder der Autofahrer – soll die Hoheit über alle Daten haben und entscheiden dürfen, wer sie zu welchem Zweck bekommen soll.

Ein weiteres Beispiel: Für die Entwicklung digitaler Dienstleistungen brauchen deren potenzielle Anbieter ein Recht, das es ihnen ermöglicht, technische Lösungen und Dienste entwickeln und anbieten zu können. Nur so hat der Nutzer die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Angeboten. Auch hier geht der Data Act nicht weit genug.

Dienstleister brauchen Zugang zu Fahrzeugfunktionen

Im Automobilsektor brauchen Dienstleister auch den Zugang zu den Funktionen und Ressourcen des Fahrzeugs, wenn sie zum Beispiel im Fahrzeugdisplay eigene Apps darstellen wollen. Fahrzeughersteller haben momentan diesen Zugang, andere nicht.

Wichtig dabei für einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Daten: Nicht die Autohersteller sollen sie vorrangig verwalten dürfen, wie sie es unter dem Konzept "ADAXO" vorschlagen. Denn die faire und wettbewerbsneutrale Nutzung der Daten wäre mit dem Hersteller als "Gatekeeper" nicht gegeben. Dienstleister hätten dann nämlich keinen direkten Zugriff, sondern müssten sie beim Autohersteller und über dessen Server abfragen. Das Problem: Die Hersteller könnten die Daten im Vorfeld filtern, wären an jeder Transaktion oder Dienstleistung beteiligt und hätten detaillierte Kenntnis über sie. Freier Wettbewerb: Fehlanzeige.

Hier können Sie das Positionspapier des ADAC zum Thema ADAXO nachlesen
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Das fordert der ADAC

Der ADAC plädiert daher für eine Regelung speziell für Fahrzeuge im Rahmen einer Revision der sogenannten Typgenehmigungsverordnung. Diese legt u.a. die technischen Rahmenbedingungen fest, die neue Fahrzeuge erfüllen müssen, um im europäischen Wirtschaftsraum hergestellt oder verkauft werden zu dürfen.

Gleichzeitig fordert der Club die Bundesregierung auf, die Europäische Kommission zeitnah auf die Wichtigkeit einer frühestmöglichen sektorspezifischen Regulierung für den Automobil- bzw. Mobilitätssektor hinzuweisen, damit diese eine entsprechende Rechtsvorschrift angeht.

Nur so können Anbieter digitaler Dienste auf der gleichen Grundlage wie die Fahrzeughersteller auf die Daten, Funktionen und Ressourcen von Fahrzeugen zugreifen. Und nur dann werden Anbieter in die Entwicklung digitaler und innovativer Dienste für Verbraucher investieren.

Man sollte sofort mit einer sektorspezifischen Gesetzgebung beginnen. Jede Verzögerung würde die Entwicklung des Marktes für fahrzeuggenerierte Daten in Europa auf Jahre hinaus behindern.

Der Data Act ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 12. September 2025 EU-weit direkt anwendbares Recht werden.

Hier können Sie die Stellungnahme des ADAC zum EU-Datengesetz nachlesen
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