
Mit dem Auto unterwegs in Ungarn
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte empfohlen, da Mithilfe der Karte die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Die Mindestdeckungssumme liegt bei Personenschäden unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Es wird davon abgeraten, bei Reisen nach oder durch Ungarn das deutsche Kurzzeitkennzeichen (gelbes Kennzeichen) zu verwenden. Diese können abgenommen und die Durch-/ Weiterreise verweigert werden. Wir empfehlen auf das Ausfuhrkennzeichen (Kennzeichen mit rotem Rand / Zollkennzeichen) zurückzugreifen.
Lkw-Fahrverbote
Die nachfolgende Übersicht enthält nur die Lkw-Fahrverbote an Wochenenden und Feiertagen sowie Sonderregelungen während der Hauptreisezeit. Darüber hinaus kann es für einzelne Straßen weitere Fahrverbote geben, insbesondere auch für den überregionalen Lkw-Verkehr. Ziel dieser Einschränkungen ist oft, die Belastung der Anwohner mit Lärm und Abgasen zu verringern, die Sicherheit des Verkehrs zu erhöhen oder gegebenenfalls Mautausweichrouten zu sperren. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.
1. Allgemeines Fahrverbot:
Betroffene Fahrzeuge | Lkw über 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht |
Gebiet | Gesamtes Straßennetz |
Zeit |
Samstag, 22.00 Uhr, bis Sonntag, 22.00 Uhr; ebenso vom Vortag eines Feiertags, 22.00 Uhr, bis zum Feiertag, 22.00 Uhr |
Feiertage mit Fahrverbot | 1. Januar, 15. März (Nationalfeiertag), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstmontag, 20. August (Nationalfeiertag), 23. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November, 25. und 26.Dezember |
Bemerkungen | Ausgenommen von den Fahrverboten sind u.a. Beförderungen von lebenden Tieren und verderblichen Gütern sowie Fahrzeuge ohne Ladung auf dem Weg von der Grenze zum Beladeort in Ungarn. Dies muss durch entsprechende Papiere nachgewiesen werden. |
2. Zusätzliche Fahrverbote in der Hauptreisezeit:
Während der Hauptreisezeit im Sommer gelten an bestimmten Tagen zusätzliche Fahrverbote:
Betroffene Fahrzeuge | Lkw über 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht |
Gebiet | Gesamtes Straßennetz |
Zeit | 19. August (Tag vor dem Nationalfeiertag) von 15.00 bis 22.00 Uhr |
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Promillegrenze
Sie beträgt 0,0.
Warnwestenpflicht
Alle Fahrzeuginsassen sowie Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
Radfahrer und Fußgänger müssen außerhalb geschlossener Ortschaften nachts oder bei schechter Sicht eine Warnweste tragen.
Weitere Mitführpflichten
Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Kindersitze
Kinder bis 3 Jahren dürfen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen und mit deaktiviertem Airbag befördert werden. Wenn Kinder kleiner als 1,50 Meter sind, müssen diese in einem speziellen Kindersitz sitzen. Außerdem dürfen Kinder bis 12 Jahre nur hinten sitzen.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Radarwarngeräte
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Bei Nichtbeachtung wird das Gerät eingezogen und es droht eine hohe Geldstrafen.
Winterausrüstung
Winterreifen
Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell. Bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.
Schneeketten
Bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Schneeketten kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. In diesem Fall kann es vorkommen, dass ausländischen Kraftfahrern die Einreise nach Ungarn ohne Schneeketten verweigert oder deren Mitnahme an der Grenze kontrolliert wird. Bei der Benutzung von Schneeketten gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Lichtpflicht
Auf Autobahnen und außerorts muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.
Überholen
Überholverbot gilt in Kurven, auf Kreuzungen und auf Bahnübergängen.
Halten und Parken
Gelbe Zickzacklinien bzw. fortlaufende und unterbrochene gelbe Linien zeigen Halte- bzw. Parkverbote an.
Weitere Informationen unter
Nachts muss beim Parken das Standlicht eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden ist die Benachrichtigung der Polizei Pflicht, aber auch bei Unfällen mit Sachschäden ist es zwecks der Schadenregelung ratsam, die Polizei zu rufen. Zudem dürfen deutlich sichtbar beschädigte Fahrzeuge Ungarn nur mit einer Schadensbestätigung der Polizei wieder verlassen.
Bußgelder - Besonderheiten
Bei Verkehrsverstößen kann die Polizei an Ort und Stelle Bußgelder erheben. Ist der Verkehrssünder nicht in der Lage sofort zu bezahlen, darf die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen und zwar so lange, bis die Zahlung erfolgt. Gleichzeitig wird die Zulassungsbescheinigung einbehalten.