Mit dem Fahrzeug in Ungarn
Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Ungarn beachten?
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Ungarn für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Ungarn?
Gibt es in Ungarn Umweltzonen oder City-Maut?
Fallen in Ungarn Vignetten- oder Mautkosten an?
Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Ungarn?
Tempolimits
innerorts1 | 50 |
außerorts1 | 90 |
Schnellstraßen | 110 |
Autobahnen | 130 |
1 · Vor einem Bahnübergang innerhalb von Ortschaften max. 30 km/h, außerhalb max. 40 km/h. Der Bahnübergang selbst darf mit max. 5 km/h überquert werden.
innerorts1 | 50 |
außerorts1 | 70 |
Schnellstraßen | 70 |
Autobahnen | 80 |
1 · Vor einem Bahnübergang innerhalb von Ortschaften max. 30 km/h, außerhalb max. 40 km/h. Der Bahnübergang selbst darf mit max. 5 km/h überquert werden.
innerorts1 | 50 |
außerorts1 | 90 |
Schnellstraßen | 110 |
Autobahnen | 130 |
1 · Vor einem Bahnübergang innerhalb von Ortschaften max. 30 km/h, außerhalb max. 40 km/h. Der Bahnübergang selbst darf mit max. 5 km/h überquert werden.
innerorts1 | 50 |
außerorts1 | 90 |
Schnellstraßen | 110 |
Autobahnen | 130 |
bis 3,5 t zGG
1 · Vor einem Bahnübergang innerhalb von Ortschaften max. 30 km/h, außerhalb max. 40 km/h. Der Bahnübergang selbst darf mit max. 5 km/h überquert werden.
innerorts1 | 50 |
außerorts1 | 70 |
Schnellstraßen | 70 |
Autobahnen | 80 |
über 3,5 t zGG
1 · Vor einem Bahnübergang innerhalb von Ortschaften max. 30 km/h, außerhalb max. 40 km/h. Der Bahnübergang selbst darf mit max. 5 km/h überquert werden.
Camping und Gespanne
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www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
auf Privatgrund | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
Abmessungen
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung sind:
Magyar Közút Nonprofit Zrt.
Fényes Elek utca 7-13
1024 Budapest
Budapest Föváros Föpolgármesteri Hivatal
Közlekedési Ügyosztály
Pf. 1
1364 Budapest 4
Telefon
+36 1 464 59 45Auf dem Weg zum Reiseziel
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Führerschein und Kraftfahrzeug
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Die Mindestdeckungssumme liegt bei Personenschäden unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Es wird davon abgeraten, bei Reisen nach oder durch Ungarn das deutsche Kurzzeitkennzeichen (gelbes Kennzeichen) zu verwenden. Diese können abgenommen und die Durch-/ Weiterreise verweigert werden. Wir empfehlen auf das Ausfuhrkennzeichen (Kennzeichen mit rotem Rand / Zollkennzeichen) zurückzugreifen.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Sie beträgt 0,0.
Überholverbot gilt in Kurven, auf Kreuzungen und auf Bahnübergängen.
Gelbe Zickzacklinien bzw. fortlaufende und unterbrochene gelbe Linien zeigen Halte- bzw. Parkverbote an.
Weitere Informationen unter
Parkzonen in Budapest Bezahlen der ParkgebührenNachts muss beim Parken das Standlicht eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenAuf Autobahnen und außerorts muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.
Standlicht muss nachts beim Parken eingeschaltet werden, wenn die öffentliche Beleuchtung unzureichend ist.
Radarwarngeräte
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Bei Nichtbeachtung wird das Gerät eingezogen und es droht eine hohe Geldstrafen.
Kinder bis 3 Jahren dürfen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen und mit deaktiviertem Airbag befördert werden. Wenn Kinder kleiner als 1,50 Meter sind, müssen diese in einem speziellen Kindersitz sitzen. Außerdem dürfen Kinder bis 12 Jahre nur hinten sitzen.
Alle Verkehrsteilnehmer (insbesondere Radfahrer und Fußgänger), die sich bei Nacht oder schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Straße aufhalten, müssen eine Warnweste tragen. Eine Warnwestentragepflicht besteht für Auto- und Motorradfahrer auch dann, wenn sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.
Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Winterreifen
Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell. Bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.
Schneeketten
Bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen kann die Benutzung von Schneeketten kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. In diesem Fall kann es vorkommen, dass ausländischen Kraftfahrern die Einreise nach Ungarn ohne Schneeketten verweigert oder deren Mitnahme an der Grenze kontrolliert wird. Bei der Benutzung von Schneeketten gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Bei Verkehrsverstößen kann die Polizei an Ort und Stelle Bußgelder erheben. Ist der Verkehrssünder nicht in der Lage sofort zu bezahlen, darf die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen und zwar so lange, bis die Zahlung erfolgt. Gleichzeitig wird die Zulassungsbescheinigung einbehalten.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden ist die Benachrichtigung der Polizei Pflicht, aber auch bei Unfällen mit Sachschäden ist es zwecks der Schadenregelung ratsam, die Polizei zu rufen. Zudem dürfen deutlich sichtbar beschädigte Fahrzeuge Ungarn nur mit einer Schadensbestätigung der Polizei wieder verlassen.
Zufahrtsbeschränkungen
Umweltzonen
Im Stadtgebiet von Budapest können bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen temporäre Fahrverbote für Fahrzeuge mit den Emissionsklassen Euro 0-4 erlassen werden ("Szmogriadó", Smogalarm). Die Fahrverbote werden i.d.R. in den öffentlichen Medien bekanntgegeben.
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