Einreise, Zoll und Aufenthalt in Tunesien
Tunesien lockt mit mediterranem Flair, beeindruckenden Wüstenlandschaften und jahrtausendealter Kultur. Damit die Reise unbeschwert beginnen kann, sollten jedoch vorab wichtige Informationen rund um Einreise, Zollbestimmungen und Aufenthaltsregeln beachtet werden. Der folgende Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die notwendigen Reisedokumente, zollrechtliche Vorschriften bei der Ein- und Ausfuhr von Waren sowie die geltenden Bedingungen für einen touristischen Aufenthalt. Wer gut informiert ist, kann die Vielfalt des nordafrikanischen Landes entspannt und sorgenfrei erleben.
Was braucht man zur Einreise nach Tunesien?
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 4 Monaten ist ein Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass erforderlich; alle Dokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. An manchen Flughäfen wird zusätzlich der Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ausgestellt.Brauche ich Impfungen für Tunesien?
Es sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Es wird jedoch eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, ebenso das Überprüfen der Standardimpfungen.Welche Zollbestimmungen muss ich bei der Ausreise beachten?
Die Ausfuhr von bedrohten Tier- und Pflanzenarten und Antiquitäten ist verboten.
Reise- und Sicherheitshinweise
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes:
Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich (auch nur vorübergehend) im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND zu registrieren. So kann die Botschaft im Notfall schnell Kontakt aufgenehmen.
Einreisebestimmungen
Die Einreise ist möglich mit:
Reisepass: ja
Kinderreisepass: ja
Vorläufiger Personalausweis: nein
Vorläufiger Reisepass: ja,
Personalausweis: nein
Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Mit einem vorläufigen Reisepass muss ein Hin- und Rückflugticket sowie eine ausreichende Geldsumme für den Aufenthalt nachgewiesen werden.
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu vier Monaten gilt:
Visum: nicht erforderlich
Bei der Einreise wird an manchen Flughäfen der Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ausgegeben. Er ist bis zur Ausreise aufzubewahren.
Für die Einreise auf dem Seeweg gibt es keine eindeutigen Vorschriften. Es kann vorkommen, dass ohne Hotelnachweis oder Rückfahrtticket die Einreise verweigert wird. Dies betrifft insbesondere die Einreise mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil.
Reisevollmacht für Minderjährige
Minderjährige benötigen für Auslandsreisen ein eigenes, anerkanntes und gültiges Reisedokument. Informieren Sie sich vorab, welche Dokumente im Reiseziel sowie in eventuellen Transitländern akzeptiert werden.
Reisen Minderjährige in Begleitung von Sorgeberechtigten mit abweichendem Familiennamen, wird empfohlen, Unterlagen zum Nachweis des Sorgerechts mitzuführen. Dazu zählen insbesondere Geburts- oder Adoptionsurkunden sowie Nachweise über ein Pflegschaftsverhältnis.
Minderjährige, die allein, nur mit einem Elternteil oder mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, müssen je nach Reiseziel und Situation zusätzliche Vollmachten oder Dokumente mitführen. Behörden möchten so sicherstellen, dass die Reise nicht gegen den Willen eines oder beider Sorgeberechtigten erfolgt. Informieren Sie sich daher vorab beim Auswärtigen Amt über die länderspezifischen Anforderungen.
Die ADAC-Clubjuristen geben weitere allgemeine Hinweise und stellen Vorlagen für Reisevollmachten zum Download bereit. Dabei handelt es sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die je nach Reiseziel ergänzt oder beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen ebenfalls besondere Vollmachten – erkundigen Sie sich dort rechtzeitig nach den jeweiligen Vorgaben.
Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere
Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.
Express-Reisepass
Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass
Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.
Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.
Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.
Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.
Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren gemeldet und später wieder aufgefunden wurde, kann zu erheblichen Problemen führen. Auch wenn deutsche Behörden das Dokument bereits aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an ausländischen Grenzkontrollstellen weiterhin als gesucht verzeichnet ist. Das Auswärtige Amt rät daher davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen. Für Auslandsreisen sollten stattdessen neue Ausweisdokumente beantragt werden.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A; bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Tollwut empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen . Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Derzeit werden vermehrt Fälle von mit Tollwut infizierten Tieren gemeldet – insbesondere in Nordtunesien. Eine Ansteckung durch Tollwut erfolgt vorwiegend über Hunde, Katzen, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Sollten Sie von einem Hund, Affen oder Flughund oder einer Katze gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline im Land ggf. schwer erhältlich sind.
Weitere Infektionskrankheiten
Es finden sich einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten, diese sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nil-Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).
Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Tunis gut. Viele gut ausgestattete Privatkliniken (Clinique International Hannibal, Polyclinique Les Berges du Lac, Clinique de la Soukra u.a.) sind auch Ziel von Patienten aus benachbarten afrikanischen Ländern. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen, vor allem in staatlichen Krankenhäusern (lediglich Basisversorgung, keine Pflegeleistungen, auch nicht für Touristen).
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
ADAC Notfall Ambulanz-Service
Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer 089 76 76 76 oder per Mail unter ambulance@adac.de. Unsere medizinisch ausgebildeten Fachkräfte nehmen rund um die Uhr Notrufe aus aller Welt entgegen und leisten aktive Hilfe.
Reisemedizinischer Informationsservice
Wo sind die richtigen Ärzte? Kontaktieren Sie den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der Telefonnummer 089 76 76 77 oder per Mail unter reisemedinfo@adac.de, wenn Sie medizinische Behandlung vor Ort benötigen. Wir nennen Ihnen Adressen von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten am Urlaubsort.
ADAC Medical App
Die ADAC Medical App bietet schnell, einfach und überall Hilfe bei gesundheitlichen Anliegen. Hier erhalten Sie jederzeit Zugang zu telemedizinischer Behandlung, Arztsuche mit Online-Terminvereinbarung, Symptomchecker sowie Apothekenservices.
adac.de | Gesundheit
Weitere Informationen zu den Themen Reisemedizin, Krankheiten, Impfungen und Vorsorge finden Sie auf: adac.de/gesundheit
Zollbestimmungen
Einreise nach Tunesien
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren Höchstmengen bis zu:
|
Reisebedarf/Persönlicher Gebrauch/Geschenke | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Einfuhrbeschränkungen | Einige Waren dürfen nur mit behördlicher Genehmigung eingeführt oder ausgeführt werden. Dazu zählen Telekommunikationsgeräte (Mobiltelefone, Festnetztelefone, Satellitenempfänger) und bestimmte technische Güter wie gebrauchte Motoren, Ersatzteile für Autos und Motorräder. Zuständige Behörden (je nach Ware) sind u. a. Fachministerien, z. B. das Landwirtschaftsministerium. |
Einfuhrverbot | Die Einfuhr ist streng verboten für Waffen (außer ausdrücklich genehmigte Jagdwaffen), Palmen, Palmzweige und deren Derivate sowie Artikel und Gegenstände die gegen die im Land geltenden Sitten verstoßen, die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit gefährden oder die Staatssicherheit beeinträchtigen. |
Wichtige Hinweise zur Einreise
Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.
Wenn Sie aus Deutschland Gegenstände mit einem Wert von über 430 Euro ausführen und diese später wieder einführen möchten, empfiehlt es sich, bereits bei der Ausreise einen Nämlichkeitsnachweis durch die Zollstelle erstellen zu lassen.
Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Zollbehörde des Ziellandes.
Die Ausfuhr von bedrohten Tier- und Pflanzenarten (wie Meeresschildkröten und Chamäleons) sowie Produkten, die gegen die im Land geltenden Sitten verstoßen oder die Gesundheit oder öffentliche Sicherheit gefährden ist verboten.
Rückreise nach Deutschland aus einem EU-Land
Privatpersonen dürfen grundsätzlich Waren aus jedem EU-Mitgliedstaat – mit Ausnahme der Sondergebiete – steuerfrei nach Deutschland einführen, sofern sie ausschließlich dem persönlichen Eigenbedarf dienen.
Für Genussmittel gelten feste Richtmengen. Personen ab 17 Jahren dürfen mitführen:
- 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak
- 10 kg Kaffee
- 110 l Bier, 60 l Schaumwein, 20 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-%, 10 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%
Für die Einfuhr von Wein aus anderen EU-Staaten gelten in Deutschland keine Richtmengen. Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.
Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, beachten Sie bitte, dass im Nicht-EU-Land geringere Freimengen bzw. abweichende nationale Regelungen gelten können. Zudem gelten bei der Wiedereinreise in die EU geringere Freimengen.
Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus einem Nicht-EU-Land
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land dürfen Waren bis einer bestimmten Grenze abgabefrei eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Waren persönlich mitgeführt werden und nur für den Eigenbedarf oder als Geschenk und nicht für eine gewerbliche Nutzung bestimmt sind.
Gebrauchswaren
Zollfrei sind pro Person ab 15 Jahren Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
Genussmittel
Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren folgende Höchstmengen auf dem Luftweg/Seeweg:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
- 10 kg Kaffee
- 4 l Wein und 16 l Bier
- 2 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%
Bei der Einreise auf dem Landweg gelten bei Rauchwaren geringere Höchstmengen. Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren hier nur 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak.
Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.
Medikamente
Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.
Kraftstoffe
Zusätzlich zum Tankinhalt 10 Liter in einem tragbaren Behälter.
Rückwaren
Wertvolle persönliche, bereits aus Deutschland mitgenommene Gegenstände wie Elektro- oder Sportgeräte sollten vor der Ausreise im Nämlichkeitsnachweis vom Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.
Wichtige Hinweise zur Rückreise
Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.
Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (Steuerhehlerei). Zu erkennen sind sie an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an nicht offenem Verkauf und deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft.
Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die deutsche Zollbehörde .