
Mit dem Auto unterwegs in Tschechien
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte empfohlen, da Mithilfe der Karte die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Die Mindestdeckungssumme liegt bei Personenschäden deutlich unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Lkw-Fahrverbote
Die nachfolgende Übersicht enthält nur die Lkw-Fahrverbote an Wochenenden und Feiertagen sowie Sonderregelungen während der Hauptreisezeit. Darüber hinaus kann es für einzelne Straßen weitere Fahrverbote geben, insbesondere auch für den überregionalen Lkw-Verkehr. Ziel dieser Einschränkungen ist oft, die Belastung der Anwohner mit Lärm und Abgasen zu verringern, die Sicherheit des Verkehrs zu erhöhen oder gegebenenfalls Mautausweichrouten zu sperren. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.
1. Allgemeines Fahrverbot:
Betroffene Fahrzeuge | Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Kombinationen ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht |
Gebiet | Autobahnen und Nationalstraßen |
Zeit | Sonn- und feiertags von 13.00 bis 22.00 Uhr |
Feiertage mit Fahrverbot | 1. Januar, Ostermontag, 1. Mai, 8. Mai (Tag der Befreiung), 5. Juli (Tag der Hl. Kyrill und Method), 6. Juli (Todestag von Jan Hus), 28. September (Nationalfeiertag), 28. Oktober (Nationalfeiertag), 17. November (Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie), 24., 25. und 26. Dezember |
2. Erweitertes Ferienfahrverbot
Während der Hauptreisezeit vom 1. Juli bis 31. August gelten zusätzliche Fahrverbote:
Betroffene Fahrzeuge | Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Fahrzeuge mit Anhänger über 7,5 t |
Gebiet | Autobahnen und Nationalstraßen |
Zeit |
Freitags von 17.00 bis 21.00 Uhr Samstags von 7.00 bis 13.00 Uhr |
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Promillegrenze
Sie beträgt 0,0.
Kindersitze
Kinder mit einem Gewicht unter 36 Kilogramm und kleiner als 150 cm dürfen im Auto nur im Kindersitz bzw. Kinderrückhaltesystemen mitreisen. Wird ein Kind in einem Kindersitz mit dem Rücken nach vorne transportiert, muss der Airbag ausgeschaltet sein.
Warnwestenpflicht
Alle Fahrzeuginsassen müssen eine Warnweste tragen, wenn sie das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Es besteht die Pflicht zur Beseitigung schwerwiegender technischer Mängel vor Fahrtantritt bzw. Weiterfahrt (z. B. nach einen Verkehrsunfall). Bei Zuwiderhandlungen ist die Polizei berechtigt, die Zulassungsbescheiniung Teil I einzuziehen und an die ausstellende Behörde zu übersenden.
Radarwarngeräte
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
Dashcam
Erlaubt (Dashcam sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein).
Winterausrüstung
Winterreifen
Vom 1. November bis 31. März des Folgejahres gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht. Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGG müssen dann bei Schnee, Eis und Matsch oder generell bei Temperaturen unter 4°C auf allen Achsen mit Winterreifen ausgestattet sein. Unabhängig davon, kann die Benutzung von Winterreifen durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Die Reifen müssen jeweils mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet sein. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm beim Pkw bis 3,5 t aufweisen (Lkw 6 mm).
Ganzjahresreifen mit der "M+S"-Kennzeichung werden auch bei winterlichen Straßenverhältnissen anerkannt.
Bei Fahrzeugen ab 3,5 t sind Winterreifen lediglich auf der Antriebsachse vorgeschrieben.
Schneeketten
Eine ausdrückliche Schneekettenpflicht besteht nicht. Die Verwendung ist nur auf schneebedeckten Straßen zulässig.
Lichtpflicht
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Vorfahrtsregelungen
Vorfahrt haben rechts abbiegende Straßenbahnen.
Besonderheiten an Ampeln
Das Wenden ist u.a. an und bei mit Lichtsignalen ausgestatteten Kreuzungen nicht erlaubt.
Halten und Parken
Bei durchgehenden gelben Linien am Fahrbahnrand oder blauer Markierung auf der Fahrbahn gilt Halteverbot, bei unterbrochenen Parkverbot.
Halte- und Parkverbot gilt auf Brücken sowie bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen.
Beim Parken muss ein 3 m breiter Fahrstreifen je Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen parkendem Kfz und Straßenbahnschienen ist von 5 bis19 Uhr ein Abstand von 3,5 m einzuhalten.
Kraftfahrzeuge mit LPG- und CNG-Gasantrieb dürfen nicht in Tiefgaragen und Parkhäusern abgestellt werden.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Besondere Verkehrszeichen
Prujezd Zakazan | Durchfahrt verboten |
Dalkovy Provoz | Fernverkehr |
Objizdka | Umleitung |
Zakaz Zastaveni | Halteverbot |
Rozsvit Svetla | Licht einschalten |
Usek Castych Nehod | Unfallreiche Strecke |
Smyku Nebezpeci | Rutschgefahr |
Pri Snehu A Nehua Naledi Cesta Uzavreta´ | Straße wegen Schnee und Eis gesperrt |
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschäden über 100.000 CZK sowie bei Vorliegen einer ungeklärten Schuldfrage, muss sofort die Polizei gerufen werden.
Das in Tschechien verwendete einvernehmliche Unfallprotokoll gibt es auch in deutscher Sprache (in den ADAC Geschäftsstellen ist dieser "Europäische Unfallbericht" mehrsprachig erhältlich).
Fahrzeuge mit sichtbaren Karosserieschäden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land verlassen; daher bei der Einreise an der Grenze bzw. an der tschechischen Unfallstelle von der Grenzpolizei/Polizei ausstellen lassen; im letzteren Fall muss im Schadensprotokoll auch stehen, dass keine Einwände gegen die Ausreise bestehen.
Verkehrskontrollen - Besonderheiten und richtiges Verhalten
Ein Alkoholtest beim Fahrzeugführer ist bei Verkehrskontrollen obligatorisch.
Bußgelder - Besonderheiten
An Ort und Stelle dürfen Polizisten (die in der Regel eine Dienstnummer sichtbar an der Uniform/ Hemdentasche tragen) Bußgelder kassieren, teilweise ist die Zahlung mit Bankkarte möglich.
Bei der Erhebung von Bußgeldern ist die Polizei für den Fall, dass der Fahrer die Zahlung einer zulässigen durch die Polizei festgesetzten Sicherheitsleistung verweigert, nunmehr berechtigt die Zulassungsbescheiniung Teil I sicherzustellen, um zu verhindern, dass versucht wird, die Sanktionen zu umgehen bzw. für das Verwaltungsverfahren unerreichbar zu bleiben.