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Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an unserer kurzen Umfrage zu den Infos "Mit dem Auto unterwegs"
TeilnehmenFührerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Eine gültige Kfz-Versicherung ist auf Verlangen mit der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) nachzuweisen.
Die Mindestdeckungssumme liegt bei Personenschäden deutlich unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Die nachfolgende Übersicht enthält nur die Lkw-Fahrverbote an Wochenenden und Feiertagen sowie Sonderregelungen während der Hauptreisezeit. Darüber hinaus kann es für einzelne Straßen weitere Fahrverbote geben, insbesondere auch für den überregionalen Lkw-Verkehr. Ziel dieser Einschränkungen ist oft, die Belastung der Anwohner mit Lärm und Abgasen zu verringern, die Sicherheit des Verkehrs zu erhöhen oder gegebenenfalls Mautausweichrouten zu sperren. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.
Betroffene Fahrzeuge | Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Kombinationen ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht |
Gebiet | Autobahnen und Nationalstraßen |
Zeit | Sonn- und feiertags von 13.00 bis 22.00 Uhr |
Feiertage mit Fahrverbot | 1. Januar, Ostermontag, 1. Mai, 8. Mai (Tag der Befreiung), 5. Juli (Tag der Hl. Kyrill und Method), 6. Juli (Todestag von Jan Hus), 28. September (Nationalfeiertag), 28. Oktober (Nationalfeiertag), 17. November (Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie), 24., 25. und 26. Dezember |
Während der Hauptreisezeit vom 1. Juli bis 31. August gelten zusätzliche Fahrverbote:
Betroffene Fahrzeuge | Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Fahrzeuge mit Anhänger über 7,5 t |
Gebiet | Autobahnen und Nationalstraßen |
Zeit |
Freitags von 17.00 bis 21.00 Uhr Samstags von 7.00 bis 13.00 Uhr |
Promillegrenze
Sie beträgt 0,0.
Besonderheiten an Ampeln
Das Wenden ist u.a. an und bei mit Lichtsignalen ausgestatteten Kreuzungen nicht erlaubt.
Vorfahrtsregelungen
Vorfahrt haben Straßenbahnen, auch beim Abbiegen und an Fußgängerüberwegen.
Überholen
Beim Überholen eines Radfahrer muss ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden. Für Straßen mit einem Tempolimit von max. 30 km/h gilt ein Abstand von mindestens 1 m.
Halten und Parken
Halteverbot bei durchgezogenen gelben Linien am Fahrbahnrand. Parkverbot bei gestrichelten gelben Linien.
Halte- und Parkverbot gilt auf Brücken sowie bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen.
Beim Parken muss ein 3 m breiter Fahrstreifen je Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen parkendem Kfz und Straßenbahnschienen ist von 5 bis19 Uhr ein Abstand von 3,5 m einzuhalten.
Kraftfahrzeuge mit LPG- und CNG-Gasantrieb dürfen nicht in Tiefgaragen und Parkhäusern abgestellt werden.
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Lichtpflicht
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Es besteht die Pflicht zur Beseitigung schwerwiegender technischer Mängel vor Fahrtantritt bzw. Weiterfahrt (z. B. nach einen Verkehrsunfall). Bei Zuwiderhandlungen ist die Polizei berechtigt, die Zulassungsbescheiniung Teil I einzuziehen und an die ausstellende Behörde zu übersenden.
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
Erlaubt (Dashcam sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein).
Kindersitze
Kinder bis 12 Jahre und kleiner als 150 cm dürfen im Auto nur im Kindersitz mitreisen.
Winterausrüstung
Vom 1. November bis 31. März des Folgejahres gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht. Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGG müssen dann bei Schnee, Eis und Matsch oder generell bei Temperaturen unter 4°C auf allen Achsen mit Winterreifen ausgestattet sein. Unabhängig davon, kann die Benutzung von Winterreifen durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Die Reifen müssen jeweils mit M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet sein. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm beim Pkw bis 3,5 t aufweisen (Lkw 6 mm).
Ganzjahresreifen mit der "M+S"-Kennzeichung werden auch bei winterlichen Straßenverhältnissen anerkannt.
Bei Fahrzeugen ab 3,5 t sind Winterreifen lediglich auf der Antriebsachse vorgeschrieben.
Eine ausdrückliche Schneekettenpflicht besteht nicht. Die Verwendung ist nur auf schneebedeckten Straßen zulässig.
Verkehrskontrollen - Besonderheiten und richtiges Verhalten
Ein Alkoholtest beim Fahrzeugführer ist bei Verkehrskontrollen obligatorisch.
Bußgelder - Besonderheiten
An Ort und Stelle dürfen Polizisten (die in der Regel eine Dienstnummer sichtbar an der Uniform/ Hemdentasche tragen) Bußgelder kassieren, teilweise ist die Zahlung mit Bankkarte möglich.
Die Polizei ist bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten berechtigt, eine Sicherheitsleistung zu erheben. Wird dieser nicht nachgekommen, kann durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindert werden und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen werden.
Ab Januar 2022 können tschechische Polizisten und Zollbeamte im Rahmen einer Kontrolle auch nichtbezahlte rechtskräftige Bußgelder einfordern. Bei Weigerung der Bezahlung besteht die Möglichkeit, die Kfz-Kennzeichen einzubehalten oder die Weiterfahrt durch das Anbringen einer Parkkralle zu verhindern.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschäden über 20.000 CZK sowie bei Vorliegen einer ungeklärten Schuldfrage, muss sofort die Polizei gerufen werden.
Das in Tschechien verwendete einvernehmliche Unfallprotokoll gibt es auch in deutscher Sprache (in den ADAC Geschäftsstellen ist dieser "Europäische Unfallbericht" mehrsprachig erhältlich).
Fahrzeuge mit sichtbaren Karosserieschäden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land verlassen; daher bei der Einreise an der Grenze bzw. an der tschechischen Unfallstelle von der Grenzpolizei/Polizei ausstellen lassen; im letzteren Fall muss im Schadensprotokoll auch stehen, dass keine Einwände gegen die Ausreise bestehen.
Besondere Verkehrszeichen
Prujezd Zakazan | Durchfahrt verboten |
Dalkovy Provoz | Fernverkehr |
Objizdka | Umleitung |
Zakaz Zastaveni | Halteverbot |
Rozsvit Svetla | Licht einschalten |
Usek Castych Nehod | Unfallreiche Strecke |
Smyku Nebezpeci | Rutschgefahr |
Pri Snehu A Nehua Naledi Cesta Uzavreta´ | Straße wegen Schnee und Eis gesperrt |
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