Tempolimit in Städten und Nationalparks 30 km/h und auf Landstraßen 100 km/h.
Benzin | 0,76 €/liter |
Diesel | 0,70 €/liter |
Übernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | erlaubt1 | erlaubt1 |
auf Privatgrund2 | erlaubt1 | erlaubt1 |
1 · nicht erlaubt auf der Insel Sansibar
2 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Zusätzlich zur deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I muss der Internationale Fahrzeugschein mitgeführt werden. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann am Grenzübergang (bei Ankunft im Hafen) abgeschlossen werden oder häufig vorab auch schon in Deutschland.
Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen vorgeschrieben. Nähere Informationen unter:
Carnet de PassagesDas ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Alle Angaben ohne Gewähr.