Mit dem Fahrzeug in Slowenien

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Slowenien beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Slowenien für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Slowenien?

  • Fallen in Slowenien Vignetten- oder Mautkosten an?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Slowenien?

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Tempolimits

Innerorts50 km/h
Außerorts90 km/h
Schnellstraßen110 km/h
Autobahnen130 km/h
Innerorts50 km/h
Außerorts90 km/h
Schnellstraßen110 km/h
Autobahnen130 km/h
Innerorts150 km/h
Außerorts190 km/h
Schnellstraßen1110 km/h
Autobahnen1130 km/h
1 · bis 3,5 t zGG
Innerorts250 km/h
Außerorts280 km/h
Schnellstraßen280 km/h
Autobahnen280 km/h
2 · 3,5 - 7,5 t zGG
Innerorts50 km/h
Außerorts390 km/h
Schnellstraßen3100 km/h
Autobahnen3100 km/h
3 · Gespanne über 3,5 t zGG: 80 km/h

Camping und Gespanne

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubtnicht erlaubt
auf Privatgrund1erlaubterlaubt

1 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Besondere Regelungen für Gespanne

Sicherheitsverbindung

Ungebremste Anhänger benötigen ein Sicherungsseil oder eine Kette, gebremste Anhänger ein Abreißseil als Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug. Die Kupplung des Anhängers darf bei Abspringen des Anhängers dabei nicht den Boden berühren, eine Weiterfahrt aus der Gefahrenzone muss möglich sein. Eine Schlaufe der Verbindung über dem Kugelhals genügt, der ADAC empfiehlt jedoch eine Abrutschsicherung.

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Die nachfolgend aufgeführten Agenturen beschaffen diese Ausnahmegenehmigung für Slowenien und Kroatien:

Hrvatske ceste d.o.o.

Vončinina 3

10000 Zagreb

Zentrum für kombinierten Verkehr/CKTZ

Trg senjskih uskoka 7-8

10020 Zagreb

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein & Fahrzeugpapiere

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. 

Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren. Wegen der niedrigen Deckungssummen der slowenischen Versicherer empfehlen wir, in Deutschland die "Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland" abzuschließen.

  • Deutscher Führerschein: erforderlich

  • Internationaler Führerschein: nicht erforderlich

  • Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich

  • Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen

Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Die Promillegrenze beträgt 0,5.

Für Fahranfänger (weniger als 2 Jahre Erfahrung) und Fahrer unter 21 Jahren gelten 0,0 Promille.

An Ampeln muss bei Gelb angehalten werden.

Bei entsprechender Beschilderung hat derjenige, der sich bereits im Kreisverkehr befindet, Vorfahrt vor dem Einfahrenden. Bei mehrspurigen Kreisverkehren soll derjenige, welcher die nächste Ausfahrt nehmen will, auf der äußeren rechten Fahrbahn bleiben. Derjenige welcher eine spätere Ausfahrt nehmen möchte, soll auf die innere Fahrbahn wechseln.

Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden.

Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.

Beim Halten und Parken gilt es, die Markierungen am Fahrbahnrand/Bordstein zu beachten:

  • blau: zwischen 30-120 Minuten mit Parkschein oder -scheibe erlaubt

  • weiß: maximale Parkdauer ortsunabhängig, meist zwischen 7 und 17/19 Uhr gebührenpflichtig

Längeres Parken ist nur auf öffentlichen Parkplätzen oder in Parkhäusern erlaubt. In gebührenpflichtigen Parkzonen können Parktickets an den Automaten vor Ort gelöst werden.

Parken an touristischen Hotspots

An allen touristischen Hotspots ist der Parkdruck in Slowenien hoch. Nicht immer sind Parkplätze eindeutig gekennzeichnet und beschildert. Insbesondere bei privat bewirtschafteten Parkmöglichkeiten sollte mit besonderer Aufmerksamkeit auf anfallende Preise und Gebühren geachtet werden.

Parken in Bled  
Parken in Llubljana  

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten. Ein Überblick ist auf der Seite der FIA zu finden.

Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 1,50 m Körpergröße müssen mit einem geeigneten Rückhaltesystem (ECE-Regelung Nr.44) gesichert werden. Kinder unter 3 Jahren dürfen im Vordersitz entgegen der Fahrtrichtung nur dann sitzen, wenn der Beifahrersitz- Airbag deaktiviert ist.

Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder Schnellstraßen im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.

Bei einem Pkw darf die Ladung nach vorne max. 1 m, nach hinten max. 1,5 m überstehen.

Die um mehr als 1 m überstehende Ladung bei Pkw und leichten Anhängern ist mit einer 25x25 cm rot-weiß-schraffierten Tafel zu kennzeichnen. Alternativ kann tagsüber und bei guter Sicht auch ein rotes Tuch (40x40 cm) verwendet werden. Andere Fahrzeuge müssen bei entsprechendem Ladungsüberstand eine 40x40 cm Warntafel verwenden, in letzterem Fall bei schlechter Sicht zusätzlich eine rote Warnleuchte.

Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung, Mindestprofiltiefe 3 mm. Anstelle von Winterreifen können auch Ganzjahresreifen, Mindestprofiltiefe 3 mm, verwendet werden oder es können auch Schneeketten auf Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe aufgezogen werden.

Fahrzeuge über 3,5 t müssen mindestens auf den Antriebsrädern Winterreifen haben. Alternativ Sommerreifen auf allen vier Rädern, wenn Schneeketten im Kofferraum mitgeführt und ggf. montiert werden.

Mit Schneeketten beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

Spike-Reifen sind verboten.

Beim Rückwärtsfahren muss grundsätzlich das Warnblinklicht eingeschaltet werden.

Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen.

50% Rabatt bei Sofortzahlung vor Ort oder Bezahlung innerhalb von 8 Tagen.

Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.

Unfälle mit Personen- oder erheblichen Sachschäden sind der Polizei zu melden; eine polizeiliche Schadensbestätigung (›Potrdilo‹) wird ausgestellt und ist mitzuführen.

Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.

Privates Abschleppen ist erlaubt, jedoch muss an der Frontseite des Abschleppfahrzeuges und am Heck des abgeschleppten Pkw ein Warndreieck angebracht werden.