Mit dem Fahrzeug in Slowenien

In Slowenien kann es gerade in den Sommermonaten zu stichprobeartigen Grenzkontrollen kommen. Wer mit dem Fahrzeug durch Slowenien fährt, muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln und das Tempolimit halten. Erfahren Sie hier mehr über:

  • Welche Tempolimits gelten in Slowenien für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche speziellen Regelungen und Empfehlungen gibt es für Campingfahrzeuge und Gespanne in Slowenien?

  • Brauche ich auf slowenischen Autobahnen und Schnellstraßen die elektronische Vignette E-Vinjeta?

Tempolimits

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1 · Gespanne über 3,5 t zGG: 80 km/h.

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über 3,5,t und unter 7,5, t zGG

Camping und Gespanne

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

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Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubtnicht erlaubt
auf Privatgrund1erlaubterlaubt

1 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Besondere Regelungen für Gespanne

Sicherheitsverbindung

Ungebremste Anhänger benötigen ein Sicherungsseil oder eine Kette, gebremste Anhänger ein Abreißseil als Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug. Die Kupplung des Anhängers darf bei Abspringen des Anhängers dabei nicht den Boden berühren, eine Weiterfahrt aus der Gefahrenzone muss möglich sein. Eine Schlaufe der Verbindung über dem Kugelhals genügt, der ADAC empfiehlt jedoch eine Abrutschsicherung.

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Die nachfolgend aufgeführten Agenturen beschaffen diese Ausnahmegenehmigung für Slowenien und Kroatien:

Hrvatske ceste d.o.o.

Vončinina 3

10000 Zagreb

Zentrum für kombinierten Verkehr/CKTZ

Trg senjskih uskoka 7-8

10020 Zagreb

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Sie beträgt 0,5.

Für Fahranfänger (weniger als 2 Jahre Erfahrung) und Fahrer unter 21 Jahren gelten 0,0 Promille.

An Ampeln muss bei Gelb angehalten werden.

Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden.

Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.

Beim Halten und Parken gilt es die Markierungen am Fahrbahnrand/Bordstein zu beachten:
  • blau: zwischen 30-120 Minuten mit Parkschein oder -scheibe erlaubt.
  • weiß: maximale Parkdauer ortsunabhängig, meist zwischen 7 und 17/19 Uhr gebührenpflichtig

Parken an touristischen Hotspots

An allen touristischen Hotspots ist der Parkdruck in Slowenien hoch. Nicht immer sind Parkplätze eindeutig gekennzeichnet und beschildert. Insbesondere bei privat bewirtschafteten Parkmöglichkeiten sollte mit besonderer Aufmerksamkeit auf anfallende Preise und Gebühren geachtet werden.

Parken in Ljubljana Parken in Bled

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.

Beim Rückwärtsfahren muss grundsätzlich das Warnblinklicht eingeschaltet werden.

Radarwarngeräte

Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen.

Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 1,50 m Körpergröße müssen mit einem geeigneten Rückhaltesystem (ECE-Regelung Nr.44) gesichert werden. Kinder unter 3 Jahren dürfen im Vordersitz entgegen der Fahrtrichtung nur dann sitzen, wenn der Beifahrersitz- Airbag deaktiviert ist.

Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder Schnellstraßen im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.

Bei einem Pkw darf die Ladung nach vorne max. 1 m, nach hinten max. 1,5 m überstehen.

Die um mehr als 1 m überstehende Ladung bei Pkw und leichten Anhängern ist mit einer 25x25 cm rot-weiß-schraffierten Tafel zu kennzeichnen. Alternativ kann tagsüber und bei guter Sicht auch ein rotes Tuch (40x40 cm) verwendet werden. Andere Fahrzeuge müssen bei entsprechendem Ladungsüberstand eine 40x40 cm Warntafel verwenden, in letzterem Fall bei schlechter Sicht zusätzlich eine rote Warnleuchte.

Winterreifen

Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung, Mindestprofiltiefe 3 mm. Anstelle von Winterreifen können auch Ganzjahresreifen, Mindestprofiltiefe 3 mm, verwendet werden oder es können auch Schneeketten auf Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe aufgezogen werden.

Fahrzeuge über 3,5 t müssen mindestens auf den Antriebsrädern Winterreifen haben. Alternativ Sommerreifen auf allen vier Rädern, wenn Schneeketten im Kofferraum mitgeführt und ggf. montiert werden.

Schneeketten

Höchstgeschwindigkeit 50 km/h für Fahrzeuge mit Schneeketten.

50% Rabatt bei Sofortzahlung vor Ort oder Bezahlung innerhalb von 8 Tagen.

Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden, sind der Polizei zu melden. Bei Bagatellschäden kann davon abgesehen werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung ("Potrdilo") das Land wieder verlassen.

Privates Abschleppen ist erlaubt, jedoch muss an der Frontseite des Abschleppfahrzeuges und am Heck des abgeschleppten Pkw ein Warndreieck angebracht werden.

Waren die Informationen für Sie hilfreich?