innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen | 110 |
Autobahnen | 130 |
innerorts | 50 |
außerorts1 | 90 |
Schnellstraßen1 | 100 |
Autobahnen1 | 100 |
1 · Gespanne über 3,5 t zGG: 80 km/h.
innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen | 110 |
Autobahnen | 130 |
innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen | 110 |
Autobahnen | 130 |
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen | 80 |
über 3,5,t und unter 7,5, t zGG
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:
www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.comDie Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.
www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
auf Privatgrund1 | erlaubt | erlaubt |
1 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Die nachfolgend aufgeführten Agenturen beschaffen diese Ausnahmegenehmigung für Slowenien und Kroatien:
Hrvatske ceste d.o.o.
Vončinina 3
10000 Zagreb
Zentrum für kombinierten Verkehr/CKTZ
Trg senjskih uskoka 7-8
10020 Zagreb
Varjačić d.o.o.
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Sie beträgt 0,5.
Für Fahranfänger (weniger als 2 Jahre Erfahrung) und Fahrer unter 21 Jahren gelten 0,0 Promille.
An Ampeln muss bei Gelb angehalten werden.
Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden.
Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
Blau markierte Zonen: Zwischen 30-120 Minuten mit Parkschein oder -scheibe erlaubt.
Weiß markierte Zonen: Maximale Parkdauer ortsunabhängig, meist zwischen 7 und 17/19 Uhr gebührenpflichtig.
Längeres Parken ist nur auf öffentlichen Parkplätzen oder in Parkhäusern erlaubt.
In gebührenpflichtigen Parkzonen können Parktickets an den Automaten vor Ort gelöst werden.
Weitere Informationen
Parken in LjubljanaDer blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenAuf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.
Beim Rückwärtsfahren muss grundsätzlich das Warnblinklicht eingeschaltet werden.
Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen.
Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 1,50 m Körpergröße müssen mit einem geeigneten Rückhaltesystem (ECE-Regelung Nr.44) gesichert werden. Kinder unter 3 Jahren dürfen im Vordersitz entgegen der Fahrtrichtung nur dann sitzen, wenn der Beifahrersitz- Airbag deaktiviert ist.
Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder Schnellstraßen im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Bei einem Pkw darf die Ladung nach vorne max. 1 m, nach hinten max. 1,5 m überstehen.
Die um mehr als 1 m überstehende Ladung bei Pkw und leichten Anhängern ist mit einer 25x25 cm rot-weiß-schraffierten Tafel zu kennzeichnen. Alternativ kann tagsüber und bei guter Sicht auch ein rotes Tuch (40x40 cm) verwendet werden. Andere Fahrzeuge müssen bei entsprechendem Ladungsüberstand eine 40x40 cm Warntafel verwenden, in letzterem Fall bei schlechter Sicht zusätzlich eine rote Warnleuchte.
Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung, Mindestprofiltiefe 3 mm. Anstelle von Winterreifen können auch Ganzjahresreifen, Mindestprofiltiefe 3 mm, verwendet werden oder es können auch Schneeketten auf Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe aufgezogen werden.
Fahrzeuge über 3,5 t müssen mindestens auf den Antriebsrädern Winterreifen haben. Alternativ Sommerreifen auf allen vier Rädern, wenn Schneeketten im Kofferraum mitgeführt und ggf. montiert werden.
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h für Fahrzeuge mit Schneeketten.
50% Rabatt bei Sofortzahlung vor Ort oder Bezahlung innerhalb von 8 Tagen.
Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden, sind der Polizei zu melden. Bei Bagatellschäden kann davon abgesehen werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung ("Potrdilo") das Land wieder verlassen.
Privates Abschleppen ist erlaubt, jedoch muss an der Frontseite des Abschleppfahrzeuges und am Heck des abgeschleppten Pkw ein Warndreieck angebracht werden.
Alle Angaben ohne Gewähr.