Tempolimits

Pkw

innerorts50
außerorts90
Schnellstraßen110
Autobahnen130

Gespann

innerorts50
außerorts190
Schnellstraßen1100
Autobahnen1100

1 · Gespanne über 3,5 t zGG: 80 km/h.

Motorrad

innerorts50
außerorts90
Schnellstraßen110
Autobahnen130

Wohnmobil leicht

innerorts50
außerorts90
Schnellstraßen110
Autobahnen130

Wohnmobil schwer

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen80
Autobahnen80

über 3,5,t und unter 7,5, t zGG

Camping und Gespanne

Camping Key Europe

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.500 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
  • Schnellerer Check-in vor Ort
  • ADAC Mitglieder erhalten die “Camping Key Europe” für nur 12 Euro für 12 Monate

Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.com

Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

www.adac-shop.de/cke

Freies Campen

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubtnicht erlaubt
auf Privatgrund1erlaubterlaubt

1 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Campingfahrzeuge und Gespanne

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Die nachfolgend aufgeführten Agenturen beschaffen diese Ausnahmegenehmigung für Slowenien und Kroatien:

Hrvatske ceste d.o.o.

Vončinina 3

10000 Zagreb

Zentrum für kombinierten Verkehr/CKTZ

Trg senjskih uskoka 7-8

10020 Zagreb

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Fahrzeugpapiere

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Weitere Bestimmungen

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Promillegrenze

Sie beträgt 0,5.

Für Fahranfänger (weniger als 2 Jahre Erfahrung) und Fahrer unter 21 Jahren gelten 0,0 Promille.

Besonderheiten an Ampeln

An Ampeln muss bei Gelb angehalten werden.

Überholen

Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden.

Schulbusse und Busse

Schul- und Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.

Halten und Parken

Blau markierte Zonen: Zwischen 30-120 Minuten mit Parkschein oder -scheibe erlaubt.

Weiß markierte Zonen: Maximale Parkdauer ortsunabhängig, meist zwischen 7 und 17/19 Uhr gebührenpflichtig.

Längeres Parken ist nur auf öffentlichen Parkplätzen oder in Parkhäusern erlaubt.

In gebührenpflichtigen Parkzonen können Parktickets an den Automaten vor Ort gelöst werden.

Weitere Informationen

Parken in Ljubljana

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Lichtpflicht

Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.

Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen

Beim Rückwärtsfahren muss grundsätzlich das Warnblinklicht eingeschaltet werden.

Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen.

Kindersitze

Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 1,50 m Körpergröße müssen mit einem geeigneten Rückhaltesystem (ECE-Regelung Nr.44) gesichert werden. Kinder unter 3 Jahren dürfen im Vordersitz entgegen der Fahrtrichtung nur dann sitzen, wenn der Beifahrersitz- Airbag deaktiviert ist.

Warnwestenpflicht

Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder Schnellstraßen im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Weitere Mitführpflichten

Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.

Kennzeichnung von überstehender Ladung

Bei einem Pkw darf die Ladung nach vorne max. 1 m, nach hinten max. 1,5 m überstehen.

Die um mehr als 1 m überstehende Ladung bei Pkw und leichten Anhängern ist mit einer 25x25 cm rot-weiß-schraffierten Tafel zu kennzeichnen. Alternativ kann tagsüber und bei guter Sicht auch ein rotes Tuch (40x40 cm) verwendet werden. Andere Fahrzeuge müssen bei entsprechendem Ladungsüberstand eine 40x40 cm Warntafel verwenden, in letzterem Fall bei schlechter Sicht zusätzlich eine rote Warnleuchte.

Winterausrüstung

Winterreifen

Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung, Mindestprofiltiefe 3 mm. Anstelle von Winterreifen können auch Ganzjahresreifen, Mindestprofiltiefe 3 mm, verwendet werden oder es können auch Schneeketten auf Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe aufgezogen werden.

Fahrzeuge über 3,5 t müssen mindestens auf den Antriebsrädern Winterreifen haben. Alternativ Sommerreifen auf allen vier Rädern, wenn Schneeketten im Kofferraum mitgeführt und ggf. montiert werden.

Schneeketten

Höchstgeschwindigkeit 50 km/h für Fahrzeuge mit Schneeketten.

Bußgelder - Besonderheiten

50% Rabatt bei Sofortzahlung vor Ort oder Bezahlung innerhalb von 8 Tagen.

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne

Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden, sind der Polizei zu melden. Bei Bagatellschäden kann davon abgesehen werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung ("Potrdilo") das Land wieder verlassen.

Abschleppen

Privates Abschleppen ist erlaubt, jedoch muss an der Frontseite des Abschleppfahrzeuges und am Heck des abgeschleppten Pkw ein Warndreieck angebracht werden.

Alle Angaben ohne Gewähr.