Mit dem Fahrzeug in die Slowakei

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Slowakei beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Slowakei für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Slowakei?

  • Fallen in Slowakei Vignetten- oder Mautkosten an?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Slowakei ?

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Tempolimits

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1 · auf innerstädtischen Autobahnen: 90 km/h

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bis 3,5 t zGG

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1 · auf innerstädtischen Autobahnen: 90 km/h

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bis 3,5 t zGG

1 · auf innerstädtischen Autobahnen: 90 km/h

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Wohnmobile und Gespanne über 3,5 t zGG

1 · auf innerstädtischen Autobahnen gilt für Wohnmobile und Gespanne über 3,5 t: 80 km/h

Ab 30 m vor Bahnübergängen sowie beim Überqueren der Gleise: 30 km/h

Camping und Gespanne

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.000 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
  • Schnellerer Check-in vor Ort
  • ADAC Mitglieder erhalten die “Camping Key Europe” für nur 12 Euro für 12 Monate

Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.com

Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter +49 89 558 95 96 97 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

www.adac-shop.de/cke
Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubtnicht erlaubt
auf Privatgrund1erlaubterlaubt

1 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:

ČESMAD Slovakia

Verband Slowakischer

Studená 5

82104 Bratislava

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Besitzern älterer Führerscheine wird zur Sicherheit empfohlen, entweder einen internationalen Führerschein mitzuführen oder einen neuen nationalen Führerschein ausstellen zu lassen.

Fahrer, die nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sind, benötigen eine Vollmacht des Halters.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Sie beträgt 0,0.

Verstöße werden streng geahndet (von Fahrverbot bis zu einer Freiheitsstrafe); bereits das Verweigern eines Alkoholtests kann zu Fahrverboten und hohen Strafen von bis zu 1300 Euro führen.

Abbiegende Straßenbahnen haben Vorfahrt.

Beim Parken muss ein mindestens 3 m breiter Fahrstreifen frei bleiben.

Halteverbot besteht auf Brücken und bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen, Tunnel und Unterführungen sowie 30 m vor und 5 m hinter Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen.

Parkverbot gilt an gelben oder weißen durchgehenden Linien am Fahrbahnrand; an unterbrochenen Linien gelten weitere Einschränkungen.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.

Radarwarngeräte

Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten.

Kinder unter 12 Jahren und Personen kleiner als 150 cm dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden. Kinder mit einem Gewicht von weniger als 36 kg müssen mit einer ihrem Alter und ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung auf dem Rücksitz befördert werden.

Auto- und Motorradfahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese tragen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.

Winterreifen

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGG müssen bei winterlichen Verkehrsverhältnissen mit Winterreifen (M+S-Kennzeichnung) bzw. Ganzjahresreifen ausgerüstet sein.

Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen im Zeitraum vom 15. November bis zum 31. März des Folgejahres unabhängig von der Witterung mit Winterreifen versehen werden. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.

Schneeketten

Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schneebedeckt sind.

Polizeibeamte sind berechtigt, bei Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung Geldstrafen zu verhängen und bis zu einer Höhe von 650 Euro sofort vor Ort zu kassieren.

Nach einem Unfall ist die polizeiliche Unfallaufnahme nur dann kostenlos, wenn hoher Sach- und /oder Personenschaden vorliegt. Anderenfalls kann der Unfallverursacher verpflichtet werden, für die Kosten des Polizeieinsatzes aufzukommen.

Bei Sachschäden ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Bez UhradyGebührenfreie Strecke
Jednosmerna PremavkaEinbahnstraße
Obchvat Umfahrung
ObchádzkaUmleitung
Prejazd zakázanýGesperrt für Fahrzeuge aller Art

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