Einreise auf die Seychellen und Zollbestimmungen
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung ausgesprochen.<br /><br />Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 11.5.2022
EINREISE:<br /><br />1. Alle Reisende: Gesundheitsgenehmigung <br /><br />Die Travel Health Authorization ist vor Abflug über den Link unten oder die mobile App "Seychelles Travel Authorization" zu beantragen. Benötigt werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis über die Buchung der zertifizierten Unterkünfte, negatives PCR-Testergebnis, Krankenversicherung, Kredit- oder Bankkarte, ggf. Impfnachweis. Mit einer Bearbeitungsdauer bis zu 9 Stunden ist zu rechnen. <br /><br />2. Geimpfte<br /><br />Nachweis einer vollständigen Impfung. <br />Für Personen ab 18 Jahren gilt die Grundimmunisierung 6 Monate, eine Booster-Impfung verlängert die Gültigkeit auf unbegrenzte Zeit.<br />Für Personen von 12 bis 18 Jahren ist die Grundimmunisierung unbegrenzt gültig.<br />Das digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.<br /><br />3. Nicht Geimpfte<br /><br />Test vor Abreise für Personen ab 12 Jahre<br />- Negativer PCR-Test, bei Abflug maximal 72 Stunden alt oder negativer Antigen-Schnelltest, bei Abflug maximal 24 Stunden alt.<br />- Personen, die zwischen 2 und 12 Wochen vor der Abreise mit Covid-19 infiziert waren, können stattdessen vorweisen: positives Testergebnis + Genesungsnachweis.<br /><br />4. Alle Reisende: Reisekrankenversicherung, die Covid-19 abdeckt.<br /><br />5. Alle Reisende: Unterkunft in zertifizierten Einrichtungen, siehe Link unten.<br /><br />Alle Einreisebestimmungen des Außen- und Tourismusministeriums finden sich im Link unten.<br /><br />TRANSIT:<br /><br />Der Flughafentransit ohne Verlassen des Transitbereiches ist erlaubt.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Deutsche Touristen benötigen kein Visum. Bei Ankunft an der Grenze wird eine kostenlose Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt.
Erforderlich ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss bis zum Ende der Reisedauer und Rückkehr ins Heimatland gültig sein. Außerdem sind das Rückflug- oder Weiterreiseticket, eine Hotelbuchung sowie ausreichende finanzielle Mittel (etwa 150 US-Dollar pro Tag) nachzuweisen. Als Nachweis werden Bargeld, Reiseschecks und Kreditkarten anerkannt.
Bei Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land, auch in Transit, müssen Reisende ab dem vollendeten 1. Lebensjahr eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen. Sie finden diese Länder im folgenden Link in der linken Spalte "Country with risk of yellow fever transmission".
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden. <br />Dazu zählen auch<br />1 Video- oder Kameraausrüstung,<br />1 Musikinstrument,<br />tragbare elektronische und elektrische Instrumente (wertvolle Geräte sind zu deklarieren!),<br />Sportausrüstung,<br />andere Gegenstände für den Freizeitbedarf.<br />Gebrauchte Taucherausrüstung, die wieder ausgeführt wird, muss nicht deklariert werden. Neue Taucherausrüstung ist bei der Einreise auf einem Formblatt schriftlich zu deklarieren und bei der Ausreise wieder vorzulegen.<br /><br />Zollzahlungen sind in Bargeld zu entrichten.
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei zum Verbrauch bleiben für Reisende ab 18 Jahren <br />- 200 Zigaretten oder 250 g Tabak,<br />- 2 l Spirituosen und 2 l Wein,<br />- 200 ml Parfüm oder Eau de Toilette.
Einfuhr nur mit Erlaubnis
- Eine Einfuhrerlaubnis ist erforderlich für
- Waffen (auch Reizgas, Messer, Schlagringe, pyrotechnische Artikel)
- medizinische Präparate
- unbearbeitete Lebensmittel, Obst und Gemüse
- Blumen, Pflanzen, Pflanzensamen und ähnliches
Einfuhr verboten
- Verboten ist die Mitnahme von
- pornographischem Material
- Drogen
Bei der Ausreise zu beachten
Die Ausfuhr der unverarbeiteten "Coco de Mer", von Muscheln, Fischen, Fischprodukten und lebenden Schildkröten ist verboten.