Einreise, Zoll und Aufenthalt auf den Seychellen

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Personaldokumente

Benötigt wird der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss bis zum Ende der Reisedauer und Rückkehr ins Heimatland gültig sein.

Digitale Einreisegenehmigung

Erforderlich ist die digitale Einreisegenehmigung (Travel Authorization). Sie ist mindestens 10 Tage vor dem Abflug im Link unten oder über die mobile App "Seychelles Travel Authorization" zu beantragen.

Benötigt werden - Passbild - Kontaktdaten - Bestätigung über das Hin- und Rückflugticket - Unterkunftsnachweis für den gesamten Aufenthalt - Kredit- oder Debitkarte.

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 12 Stunden.

Beantragung der Travel Authorization

Gelbfieberimpfung

Bei Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land müssen Reisende ab dem vollendeten 1. Lebensjahr eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt auch nach einem Transit durch ein solches Land, nicht jedoch, wenn es sich lediglich um einen Flughafentransit von maximal 12 Stunden ohne Verlassen des Transitbereiches handelt. Sie finden die als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuften Länder im folgenden Link in der linken Spalte "Country determined by WHO to be at risk for yellow fever transmission".

WHO Gelbfieber-Infektionsgebiete

Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:

Reisevollmachten zum Download

Gesundheitsinformationen

Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies kann auch gelten, wenn Sie nur in einem dieser Länder umsteigen und den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen! Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 1 Jahr. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für die Seychellen raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

Derzeit keine weiteren Inforamtionen.

Die medizinische Versorgung entspricht vom Niveau her auch in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten meist nicht derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Grundversorgung in der Regel gewährleistet, in ländlichen Gebieten nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer auf die Seychellen reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da deutsche Krankenkassen z.B. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland nicht erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Gebrauchsgüter

Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden. Dazu zählen auch 1 Video- oder Kameraausrüstung, 1 Musikinstrument, tragbare elektronische und elektrische Instrumente (wertvolle Geräte sind zu deklarieren!), Sportausrüstung, andere Gegenstände für den Freizeitbedarf. Gebrauchte Taucherausrüstung, die wieder ausgeführt wird, muss nicht deklariert werden. Neue Taucherausrüstung ist bei der Einreise auf einem Formblatt schriftlich zu deklarieren und bei der Ausreise wieder vorzulegen. Zollzahlungen sind in Bargeld zu entrichten.

Lebens- und Genussmittel

Zollfrei zum Verbrauch bleiben für Reisende ab 18 Jahren - 200 Zigaretten oder 250 g Tabak, - 2 l Spirituosen und 2 l Wein, - 200 ml Parfüm oder Eau de Toilette.

Eine Einfuhrerlaubnis ist erforderlich für
  • Waffen (auch Reizgas, Messer, Schlagringe, pyrotechnische Artikel)
  • medizinische Präparate
  • unbearbeitete Lebensmittel, Obst und Gemüse
  • Blumen, Pflanzen, Pflanzensamen und ähnliches
Verboten ist die Mitnahme von
  • pornographischem Material
  • Drogen

Die Ausfuhr der unverarbeiteten "Coco de Mer", von Muscheln, Fischen, Fischprodukten und lebenden Schildkröten ist verboten.

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