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TeilnehmenFührerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Promillegrenze
Sie beträgt 0,2.
Besonderheiten an Ampeln
Der Licht-Grünpfeil rechts neben einer Ampel (Rechtsabbiegerpfeil) hat die gleiche Funktion wie der Blech-Grünpfeil in Deutschland: Der Fahrzeugführer muss vor dem Abbiegen anhalten und darauf achten, dass er einen anderen Verkehrsteilnehmer (insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge der freigegebenen Verkehrsrichtung) nicht behindert oder gefährdet.
Vorfahrtsregelungen
Straßenbahnen haben Vorfahrt an Kreuzungen gleichrangiger Straßen.
Vorfahrtsregelungen am Kreisverkehr
Die Vorfahrt am Kreisverkehr kann durch das Schild „Vorfahrt achten“ geregelt werden. Weist kein Schild auf die Vorfahrt des Kreisverkehrs hin – was jedoch selten ist – gilt rechts vor links. Im Kreisverkehr selbst hat – bei mehreren Fahrspuren – derjenige Vorrang, der die Spur nicht wechselt.
Überholen
Überholverbot gilt im Bereich von Kreuzungen, Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Fußgänger- und Radüberwegen sowie an Bahnübergängen.
Halten und Parken
Halteverbot gilt auf und 10 m vor Kreuzungen, Fußgänger- und Radüberwegen, Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnübergängen sowie auf Brücken und Tunnels.
Parklicht ist nachts in unbeleuchteten Straßen obligatorisch.
Parkplätze mit dem Zeichen "strzezony - 24h" werden rund um die Uhr bewacht (gegen Gebühr).
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Lichtpflicht
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Ist das Gerät in Betrieb, drohen hohe Geldstrafen. Ein erkennbar nicht einsatzbereites Gerät (z.B. verpackt) darf mitgeführt werden.
Erlaubt (Dashcam muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden).
Kindersitze
Kinder bis 12 Jahre und unter 1,35 Meter benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Warnwestenpflicht
Alle Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
Weitere Mitführpflichten
In Polen ist die Mitnahme eines Feuerlöschers vorgeschrieben. Die im Land geforderte Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers gilt in der Regel nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Zur Umgehung von ggf. auftretenden Missverständnissen wird jedoch zum Mitführen geraten.
Winterausrüstung
Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.
Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.
Verkehrskontrollen - Besonderheiten und richtiges Verhalten
Beamte in Zivil dürfen außerorts keine Verkehrskontrollen durchführen. Die Ordnungshüter müssen auf Verlangen ihren Namen, Dienstgrad und auch ihren Dienstausweis vorzeigen. Als Betroffener muss man bei einer Kontrolle den Fahrzeugmotor ausschalten, die Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzenbleiben. Auf Aufforderung ist man verpflichtet, der Polizei Kfz-Schein und Führerschein auszuhändigen.
Bußgelder - Besonderheiten
Bußgelder müssen von Ausländern sofort bezahlt werden. Hat der Autofahrer nicht genügend Bargeld dabei, muss die Polizei dem Betroffenen die Möglichkeit einräumen, sich den geforderten Geldbetrag von einer Bank oder einem Bankautomaten zu beschaffen. Wird die Zahlung veweigert, wird die Sache an das Gericht übertragen. In der Regel kommt es dann zu einem "beschleunigten Verfahren". Für die Dauer des Verfahrens werden dem Verkehrssünder die Reisedokumente (Reisepass bzw. Personalausweis) entzogen.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Jeder Unfall ist der Polizei zu melden. Für die Schadensregulierung bei Ihrer Versicherung benötigen Sie ein Exemplar des Polizeiprotokolls.
Das in Polen gelegentlich verwendete einvernehmliche Unfallprotokoll gibt es auch in deutscher Sprache (in den ADAC Geschäftsstellen ist dieser "Europäische Unfallbericht" mehrsprachig erhältlich).
Besondere Verkehrszeichen
Uwaga! | Vorsicht! |
Wypadki | Unfallgefahr |
Objazd | Umleitung |
Droga kreta | kurvenreiche Strecke |
Koleiny |
Spurrillen (Fahrbahnschaden in Form von Spurrillen) |
Koniec | Ende (Aufhebung einer Einschränkung) |
Niestrzezony | unbewacht (Parkplatz) |
Strefa Platnego Parkowania | kostenpflichtige Parkzone |
Koniec Strefa Platnego Parkowania | Ende der kostenpflichtigen Parkzone |
Wjazd | Einfahrt |
Wyjazd | Ausfahrt |
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TeilnehmenWir sind immer telefonisch für Sie da.
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