innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen1 | 100 |
Autobahnen | 140 |
1 · Auf vierspurigen Schnellstraßen gilt ein Tempolimit von 120 km/h.
innerorts | 50 |
außerorts | 70 |
Autobahnen | 80 |
Schnellstraßen | 80 |
innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen1 | 100 |
Autobahnen | 140 |
1 · Auf vierspurigen Schnellstraßen gilt ein Tempolimit von 120 km/h.
innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen1 | 100 |
Autobahnen | 140 |
bis 3,5 t
1 · Auf vierspurigen Schnellstraßen gilt ein Tempolimit von 120 km/h.
innerorts | 50 |
außerorts | 70 |
Schnellstraßen | 80 |
Autobahnen | 80 |
über 3,5 t
Weiße Ortsschilder mit schwarzer Schrift oder schwarzer Stadtsilhouette kennzeichnen geschlossene Ortschaften.
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
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www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen1 | eingeschränkt erlaubt2, 3 | eingeschränkt erlaubt2, 3 |
auf Privatgrund4 | eingeschränkt erlaubt2 | eingeschränkt erlaubt2 |
1 · Das Auswärtige Amt rät, Fahrzeuge immer auf bewachten Parkplätzen zu parken und sie während der Fahrt versperrt zu halten
2 · nicht an der Küste und in Naturschutzgebieten
3 · nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden
4 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:
Generalna Dyrekcja Dróg Krajowych i Autostrad
ul. Wronia 53
00-874 Warszawa
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Sie beträgt 0,2.
Der Licht-Grünpfeil rechts neben einer Ampel (Rechtsabbiegerpfeil) hat die gleiche Funktion wie der Blech-Grünpfeil in Deutschland: Der Fahrzeugführer muss vor dem Abbiegen anhalten und darauf achten, dass er einen anderen Verkehrsteilnehmer (insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge der freigegebenen Verkehrsrichtung) nicht behindert oder gefährdet.
Straßenbahnen haben Vorfahrt an Kreuzungen gleichrangiger Straßen.
Die Vorfahrt am Kreisverkehr kann durch das Schild „Vorfahrt achten“ geregelt werden. Weist kein Schild auf die Vorfahrt des Kreisverkehrs hin – was jedoch selten ist – gilt rechts vor links. Im Kreisverkehr selbst hat – bei mehreren Fahrspuren – derjenige Vorrang, der die Spur nicht wechselt.
Überholverbot gilt im Bereich von Kreuzungen, Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Fußgänger- und Radüberwegen sowie an Bahnübergängen.
Halteverbot gilt auf und 10 m vor Kreuzungen, Fußgänger- und Radüberwegen, Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnübergängen sowie auf Brücken und Tunnels.
Parklicht ist nachts in unbeleuchteten Straßen obligatorisch.
Parkplätze mit dem Zeichen "strzezony - 24h" werden rund um die Uhr bewacht (gegen Gebühr).
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenAuf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Ist das Gerät in Betrieb, drohen hohe Geldstrafen. Ein erkennbar nicht einsatzbereites Gerät (z.B. verpackt) darf mitgeführt werden.
Erlaubt (Dashcam muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden).
Kinder bis 12 Jahre und unter 1,35 Meter benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Alle Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
In Polen ist die Mitnahme eines Feuerlöschers vorgeschrieben. Die im Land geforderte Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers gilt in der Regel nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Zur Umgehung von ggf. auftretenden Missverständnissen wird jedoch zum Mitführen geraten.
Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.
Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.
Beamte in Zivil dürfen außerorts keine Verkehrskontrollen durchführen. Die Ordnungshüter müssen auf Verlangen ihren Namen, Dienstgrad und auch ihren Dienstausweis vorzeigen. Als Betroffener muss man bei einer Kontrolle den Fahrzeugmotor ausschalten, die Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzenbleiben. Auf Aufforderung ist man verpflichtet, der Polizei Kfz-Schein und Führerschein auszuhändigen.
Bußgelder müssen von Ausländern sofort bezahlt werden. Hat der Autofahrer nicht genügend Bargeld dabei, muss die Polizei dem Betroffenen die Möglichkeit einräumen, sich den geforderten Geldbetrag von einer Bank oder einem Bankautomaten zu beschaffen. Wird die Zahlung veweigert, wird die Sache an das Gericht übertragen. In der Regel kommt es dann zu einem "beschleunigten Verfahren". Für die Dauer des Verfahrens werden dem Verkehrssünder die Reisedokumente (Reisepass bzw. Personalausweis) entzogen.
Jeder Unfall ist der Polizei zu melden. Für die Schadensregulierung bei Ihrer Versicherung benötigen Sie ein Exemplar des Polizeiprotokolls.
Das in Polen gelegentlich verwendete einvernehmliche Unfallprotokoll gibt es auch in deutscher Sprache (in den ADAC Geschäftsstellen ist dieser "Europäische Unfallbericht" mehrsprachig erhältlich).
Uwaga! | Vorsicht! |
Wypadki | Unfallgefahr |
Objazd | Umleitung |
Droga kreta | kurvenreiche Strecke |
Koleiny | Spurrillen (Fahrbahnschaden in Form von Spurrillen) |
Koniec | Ende (Aufhebung einer Einschränkung) |
Niestrzezony | unbewacht (Parkplatz) |
Strefa Platnego Parkowania | kostenpflichtige Parkzone |
Koniec Strefa Platnego Parkowania | Ende der kostenpflichtigen Parkzone |
Wjazd | Einfahrt |
Wyjazd | Ausfahrt |
Alle Angaben ohne Gewähr.