Einreise, Zoll und Aufenthalt im Oman

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Personaldokumente

Erforderlich ist der Reisepass oder Kinderreisepass, das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Mit dem vorläufigen Reisepass kann es zur Zurückweisung kommen.

Visumspflicht

Es besteht Visumspflicht.

Das Touristenvisum kann als e-Visum im Voraus beantragt werden unter

E-Visum Royal Oman Police

Für einen Aufenthalt bis zu 14 Tagen kann ein Touristenvisum auch bei der Einreise beantragt werden (Visa on arrival). Dafür sind Nachweise des Rückflugtickets, einer Hotelreservierung sowie ausreichender finanzieller Mittel sind erforderlich.

Visa on arrival

Kreuzfahrten

Passagiere von Kreuzfahrten benötigen für einen Landgang bis maximal 48 Stunden kein Visum.

Einreise aus Katar

Bei der Direkteinreise aus Katar auf dem Luftweg ist kein omanisches Visum erforderlich, wenn ein katarisches Sondervisum vorliegt, das einen Besuchsaufenthalt von Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.

Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:

Reisevollmachten zum Download

Gesundheitsinformationen

Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies gilt auch für Reisende die vorher mehr als 12 Stunden auf einem Transitflughafen in einem Endemiegebiet gewesen sind. Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 9 Monaten. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Fürden Oman raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, Typhus. Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Argentinien, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Ecuador, Elfenbeinküste, Französisch-Guyana, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Panama, Paraguay, Peru, Ruanda, Sao Tome und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Süd-Sudan, Suriname, Tansania, Togo, Trinidad und Tobago, Tschad, Uganda, Venezuela, Zentralafrikanische Republik. Dies gilt auch für Reisende die vorher mehr als 12 Stunden auf einem Transitflughafen in einem Endemiegebiet gewesen sind. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

Derzeit keine weiteren Informationen.

Ein Risiko, im Oman an Malaria zu erkranken, besteht zwar grundsätzlich, es ist aber insgesamt niedrig. Es ist während und kurz nach Regenzeiten höher als sonst. Seit 2008 wurden keine Fälle mehr gemeldet. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Infektion besteht in konsequentem Schutz gegen Mückenstiche. WHO und andere Gremien empfehlen zudem, ein geeignetes Medikament für den Notfall mitzunehmen, falls Gebiete mit höherem Risiko bereist werden. Besprechen Sie die genaue Vorgehensweise unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt!

Die medizinische Versorgung entspricht vom Niveau her auch in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten nicht derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Grundversorgung oft noch gewährleistet, in ländlichen Gebieten nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer in den Oman reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da deutsche Krankenkassen z.B. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland nicht erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Gebrauchsgüter

Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.

Lebens- und Genussmittel

Zollfrei dürfen eingeführt werden: - Parfüm in angebrachter Menge für den persönlichen Bedarf - max. 1 Flasche Alkohol Verboten sind die Mitnahme von frischen Lebensmitteln, Produkten aus Schweinefleisch, Datteln aller Art, freizügige Zeitschriften und Bücher. Videocassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden.

Weitere Produkte und Güter

Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten (Antidepressiva und andere Psychopharmaka) sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden.

Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
  • 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
  • 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.

Waren die Informationen für Sie hilfreich?