Einreise, Zoll und Aufenthalt im Oman

Reise- und Sicherheitshinweise

Reisewarnung des Auswärtigen Amtes

Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung ausgesprochen.

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für den Oman

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: ja

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Reisepass: nicht empfohlen, es kann es zur Zurückweisung kommen

  • Personalausweis: nein

Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

  • Visum: erforderlich

Das Touristenvisum kann als e-Visum im Voraus beantragt werden unter E-Visum Royal Oman Police

Für einen Aufenthalt bis zu 14 Tagen kann ein Touristenvisum auch bei der Einreise beantragt werden (Visa on arrival). Dafür sind Nachweise des Rückflugtickets, einer Hotelreservierung sowie ausreichender finanzieller Mittel sind erforderlich: Infos zum Visa on arrival

Passagiere von Kreuzfahrtschiffen benötigen für einen Landgang bis maximal 48 Stunden kein Visum.

Bei der Direkteinreise aus Katar auf dem Luftweg ist kein omanisches Visum erforderlich, wenn ein katarisches Sondervisum vorliegt, das einen Besuchsaufenthalt von Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheit

Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Auch Ruanda und Tansania zählen für die Einreise in den Oman als Gelbfiebergebiet. Oman selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

Dengue-Fieber

Diese von Aedes-Mücken übertragene Virusinfektion wird in den letzten Jahren selten im Raum Maskat gemeldet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria

Nach eigenen Angaben ist das Land malariafrei. Der letzte autochthone Fall ist 2009 aufgetreten. Es werden keine Maßnahmen empfohlen, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

HIV/AIDS

Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate mit einer Prävalenz von unter 0,1%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), das sich von dem Erreger bei COVID-19 (SARS-CoV-2) unterscheidet. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Grippe (Saisonale Influenza)

Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Oman vor allem in den Monaten September/Oktober oder während bzw. nach der Monsunzeit (Süden).

Tollwut (Rabies)

Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Wildtiere, ganz selten Hunde, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Füchsen und Wildtieren.
  • Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
  • Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein.

  • Achten Sie auf guten Sonnenschutz und ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.

Gefährliche Meeresströmungen können an den Küsten zu Badeunfällen mit Todesfolge führen.

  • Achten Sie auf Warnungen an den Stränden.
  • Konsumieren Sie keinen Alkohol beim Baden und Schwimmen.
  • Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder beim Spielen an Stränden.

Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich, aber selten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen, gerade bei Notfällen oder Unfällen, entspricht nicht überall europäischem Standard. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen, meist sehr teurem Niveau möglich.
Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden.

Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert.

Die deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke und regelmäßig einzunehmende Medikamente mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Die Informationen werden zur Verfügung gestellt vom Auswärtigen Amt - Stand: 24.04.2026

ADAC Notfall Ambulanz-Service

Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer 089 76 76 76 oder per Mail unter ambulance@adac.de. Unsere medizinisch ausgebildeten Fachkräfte nehmen rund um die Uhr Notrufe aus aller Welt entgegen und leisten aktive Hilfe.

Reisemedizinischer Informationsservice

Wo sind die richtigen Ärzte? Kontaktieren Sie den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der Telefonnummer 089 76 76 77 oder per Mail unter reisemedinfo@adac.de, wenn Sie medizinische Behandlung vor Ort benötigen. Wir nennen Ihnen Adressen von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten am Urlaubsort.

ADAC Medical App

Die ADAC Medical App  bietet schnell, einfach und überall Hilfe bei gesundheitlichen Anliegen. Hier erhalten Sie jederzeit Zugang zu telemedizinischer Behandlung, Arztsuche mit Online-Terminvereinbarung, Symptomchecker sowie Apothekenservices.

adac.de | Gesundheit

Weitere Informationen zu den Themen Reisemedizin, Krankheiten, Impfungen und Vorsorge finden Sie auf: adac.de/gesundheit

Zollbestimmungen

Einreise in den Oman

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 21 Jahren Höchstmengen von:

  • 400 Zigaretten
  • 2 l Wein und 48 Dosen Bier (nur für Nicht-Muslime)
Reisebedarf/Persönlicher Gebrauch/Geschenke

Waren für den persönlichen Gebrauch sind abgabefrei, es gelten keine Zollformalitäten. Geschenke sind bis zu einer Grenze von 300 Omanischen Rials (OMR) zollfrei.

Wichtige Hinweise zur Einreise

Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.

Wenn Sie aus Deutschland Gegenstände mit einem Wert von über 430 Euro ausführen und diese später wieder einführen möchten, empfiehlt es sich, bereits bei der Ausreise einen Nämlichkeitsnachweis durch die Zollstelle erstellen zu lassen.

Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Zollbehörde des Ziellandes.

Zollbehörde Oman

Rückreise nach Deutschland aus einem EU-Land

Privatpersonen dürfen grundsätzlich Waren aus jedem EU-Mitgliedstaat – mit Ausnahme der Sondergebiete – steuerfrei nach Deutschland einführen, sofern sie ausschließlich dem persönlichen Eigenbedarf dienen.

Für Genussmittel gelten feste Richtmengen. Personen ab 17 Jahren dürfen mitführen:

  • 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 110 l Bier, 60 l Schaumwein, 20 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-%, 10 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%

Für die Einfuhr von Wein aus anderen EU-Staaten gelten in Deutschland keine Richtmengen. Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, beachten Sie bitte, dass im Nicht-EU-Land geringere Freimengen bzw. abweichende nationale Regelungen gelten können. Zudem gelten bei der Wiedereinreise in die EU geringere Freimengen.

Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus einem Nicht-EU-Land

Bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land dürfen Waren bis einer bestimmten Grenze abgabefrei eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Waren persönlich mitgeführt werden und nur für den Eigenbedarf oder als Geschenk und nicht für eine gewerbliche Nutzung bestimmt sind.

Gebrauchswaren

Zollfrei sind pro Person ab 15 Jahren Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren folgende Höchstmengen auf dem Luftweg/Seeweg:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 4 l Wein und 16 l Bier
  • 2 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%

Bei der Einreise auf dem Landweg gelten bei Rauchwaren geringere Höchstmengen. Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren hier nur 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak.

Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Medikamente

Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.

Kraftstoffe

Zusätzlich zum Tankinhalt 10 Liter in einem tragbaren Behälter.

Rückwaren

Wertvolle persönliche, bereits aus Deutschland mitgenommene Gegenstände wie Elektro- oder Sportgeräte sollten vor der Ausreise im Nämlichkeitsnachweis vom Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.

Wichtige Hinweise zur Rückreise

Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.

Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (Steuerhehlerei). Zu erkennen sind sie an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an nicht offenem Verkauf und deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft.

Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die deutsche Zollbehörde .