Mit dem Fahrzeug in Neuseeland

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Neuseeland beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Neuseeland für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Neuseeland?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Neuseeland?

  • Wie hoch sind die Spritpreise in Neuseeland?

Tempolimits

innerorts50
außerorts1100-110

1 · Gespanne und Wohnmobile über 3,5 zGG: 90 km/h

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außerorts1100-110

1 · Gespanne und Wohnmobile über 3,5 zGG: 90 km/h

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1 · Gespanne und Wohnmobile über 3,5 zGG: 90 km/h

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außerorts1100-110

1 · Gespanne und Wohnmobile über 3,5 zGG: 90 km/h

Beschilderung stets beachten.

Kraftstoffpreise

Diesel11,10 €/liter
Benzin, bleifrei21,57 €/liter

1 · Diesel oil

2 · Unleaded (91, 95, 98 Oktan)

Angegebene Preise sind Mittelwerte.

Tankstellen, Öffnungszeiten und Zahlungsmittel

Tankstellen sind weit verbreitet, auch entlang der Überlandstrecken. Für längere Fahrten sollten Sie sich immer ausreichend mit Kraftstoff versorgen, da die Öffnungszeiten der Tankstellen uneinheitlich sind. An den meisten Tankstellen kann mit internationalen Kreditkarten (mit PIN) bezahlt werden.

Autogas

LPG (Autogas) wird angeboten. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Bajonet-Anschluss) benötigt.

Camping und Gespanne

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubtnicht erlaubt
auf Privatgrundnicht erlaubtnicht erlaubt

Führerschein und Kraftfahrzeug

Für einen vorübergehenden Aufenthalt ist der deutsche Führerschein zusammen mit einer beglaubigten englischen Übersetzung mitzuführen oder der internationale Führerschein zusammen mit dem deutschen Führerschein.

Der Umfang der Fahrberechtigung richtet sich nach den im deutschen Führerschein erteilten Führerscheinklassen. Deshalb darf das in der Fahrerlaubnis zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Das muss bei der Anmietung von Fahrzeugen in Neuseeland beachtet werden. Bei Verstößen drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und zivilrechtliche Konsequenzen durch Verlust des Versicherungsschutzes.

Ausführliche Infos unter

Führerscheinklassen

Nach Auffassung des ADAC dürfen deutsche Urlauber, die im Besitz einer deutschen Pkw Fahrerlaubnis der Klasse B (bis max. 3,5 t) sind, in Neuseeland auch ein Wohnmobile mit einem zGG von bis zu 6 t fahren.

Weitere Informationen unter

http://www.nzta.govt.nz/driver-licences/

Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zusammen mit einer beglaubigten englischen Übersetzung oder der internationale Fahrzeugschein zusammen mit der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I.

Weitere Informationen der neuseeländischen Verkehrsbehörde unter

https://www.nzta.govt.nz

Bei Einreise ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen und eine Unfallversicherungsabgabe zu entrichten ("Accident Compensation Corporation Levy").

Die Versicherung für Ihr Fahrzeug darf in Deutschland nicht gekündigt werden, da sonst auch die Zulassung enden würde.

Insurance Council of New Zealand

Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen vorgeschrieben.

Carnet de Passages

Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.

Das vorübergehend importierte Fahrzeug wird bei der Ankunft vom Quarantäne-Service der neuseeländischen Biosecurity-Behörde MPI inspiziert und einer technischen Überprüfung auf Verkehrssicherheit unterzogen.

Ministry for Primary Industries (MPI)

Um die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von ausländischen Fahrern zu senken, trat am 1. Oktober 2015 ein sogenannter „Code of Practice“ in Kraft. Viele Mietwagenverleiher verpflichteten sich, ausländische Kunden über die neuseeländischen Straßenverkehrsvorschiften zu informieren. Zusätzlich sollen die Kunden, vor Übernahme des Fahrzeugs, Fragen zu ihrer Vorbereitung auf das Fahren in Neuseeland und zur Fahrerfahrung beantworten. Weitere Details zu dieser Regelung (z.B. unzureichende Beantwortung der Fragen) sollte im Voraus mit der Verleihfirma besprochen werden.

Die Altersgrenzen sind nicht nur abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen des Urlaubslandes, sondern auch von den Mietbedingungen der Autovermieter und in manchen Fällen auch von der gewünschten Fahrzeugkategorie. Die vollständigen Mietbedingungen erhalten Sie bei der Mietwagenfirma.

In der Regel untersagen die Autovermieter in ihren Verträgen das Befahren bestimmter Schotterstrecken.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Die Fahrzeiten dürfen in Neuseeland nicht unterschätzt werden. Es gibt oft hügelige, enge oder kurvenreiche Gegenden, wo man nur langsam fahren darf. Im Allgemeinen sind die Straßen in einem guten Zustand. Auch die sogenannten Gravel Roads (Schotterstraßen) sind meist gut zu befahren. Dennoch sollte man unbedingt beim Mieten eines Fahrzeuges auf die Bedingungen im Mietvertrag achten, weil das Fahren auf unbefestigten Straßen untersagt sein könnte.

Es herrscht Linksverkehr.

Autourlauber sollten sicherstellen, dass ihre Scheinwerfer für den Linksverkehr eingestellt sind. Erkundigen Sie sich deshalb beim Hersteller, ob und welche Maßnahmen Sie treffen müssen.

Sie beträgt 0,5.

Unter 20-Jährige und Probeführerschein: 0,0.

Im Kreisverkehr wird im Uhrzeigersinn gefahren. Auch hier gilt rechts vor links, d.h. Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt.

Überholverbot bei einer durchgezogenen gelben Linie auf Ihrer Seite der Mittellinie. Eine doppelte gelbe Mittellinie bedeutet, dass kein Verkehr (auf beiden Seiten der Straße) überholen darf.

Gelbe Randmarkierungen bedeuten Parkverbot.

Ein gelber Kreis mit einem Punkt darin weist auf einen Feuerhydranten hin. Auf diesem Kreis darf nicht geparkt werden.

Parken entgegen der Fahrtrichtung ist verboten.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der deutsche Schwerbehindertenausweis (mit Rollstuhlfahrersymbol) wird in Neuseeland nicht anerkannt. Sie können jedoch gegen Gebühr einen Kurzzeit-Parkausweis bei der Einreise erwerben. Wenden Sie sich an CCS Disability Action:

info@ccsdisabilityaction.org.nz

Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.

Innerorts haben größere Straßen oft einen breiten, weiß schraffierten Streifen in der Fahrbahnmitte (sogen. flush median). Diese dürfen nur zum Rechtsabbiegen befahren werden.

Kinder bis zum 7. Lebensjahr dürfen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen befördert werden.

Eine allgemeine Warnwestenpflicht gibt es nicht. Autofahrern wird das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder Unfalls jedoch dringend empfohlen.

Im Interesse der eigenen Sicherheit sollten, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitgeführt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Wenn die Polizei Sie zum Anhalten auffordern will, fährt das Polizeiauto mit blinkendem Rot-Blaulicht und Sirene hinter Ihnen her. Dann müssen Sie so bald wie möglih zur Seite fahren und anhalten.

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