Mit dem Auto unterwegs in Moldau
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Empfohlen wird die Mitnahme des internationalen Führerscheins (nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig).
Fahrzeugpapiere
Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Die IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte, i.d.R. erhältlich bei ihrem Kfz-Versicherer) als Nachweis der Haftpflichtversicherung wird anerkannt und muss den Eintrag des Länderkürzels enthalten. Ohne IVA muss an der Grenze eine Kurzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Mindestdeckungssummen liegen deutlich unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Lkw-Fahrverbote
In der Republik Moldau besteht kein generelles Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.<br /><br />Für einzelne Straßen kann es jedoch spezielle Fahrverbote geben. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.<br />
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Mit dem Auto unterwegs
Wegen der meist schlechten Straßenverhältnisse, häufig fehlender Straßenmarkierungen sowie Beleuchtungen, unvorhersehbarer Fahrbahnhindernissen, schlecht sichtbarer Ampeln und Verkehrsschildern, ist erhöhte Vorsicht geboten.
Promillegrenze
Sie beträgt 0,0.
Halten und Parken
Parkverbot auf Straßen, die schmaler als 6 m sind und auf Brücken. Bei einem Fußgängerüberweg innerhalb von 5 m, Kreuzung innerhalb 15 m, Bus- oder Straßenbahnhaltestelle innerhalb 25 m sowie Bahnübergang innerhalb von 50 m.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Lichtpflicht
Auf allen Straßen muss tagsüber vom 1. November bis 31. März mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Telefonieren
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kindersitze
Kinder bis 12 Jahre müssen auf der Rückbank sitzen und benötigen einen dem Gewicht und der Größe geeignetes Rückhaltesystem (z.B. Kindersitz ).
Warnwestenpflicht
Alle Fahrer von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet, eine reflektierende Warnweste mitzuführen und diese beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu tragen.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Weitere Mitführpflichten
Alle Fahrzeuge müssen einen Feuerlöscher mitführen.
Winterausrüstung
Winterreifen
Vom 1. Dezember bis 1. März müssen Fahrzeuge mit Winterreifen auf allen Rädern ausgestattet sein.
Schneeketten
Schneeketten können (zusätzlich zur Winterbereifung) montiert werden, wenn die Straßen- und Wetterverhältnisse es erfordern.
Spikes
Erlaubt, wenn die Witterung es erfordert.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Jeder Unfall muss der Polizei innerhalb von zwei Stunden gemeldet werden.