Mit dem Fahrzeug in Marokko
Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Marokko beachten?
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Marokko für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Marokko?
Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Marokko?
Wie hoch sind die Spritpreise in Marokko?
Tempolimits
| Innerorts1 | 40 km/h |
| Außerorts2 | 100 km/h |
| Autobahnen2 | 120 km/h |
| Innerorts1 | 40 km/h |
| Außerorts2 | 100 km/h |
| Autobahnen2 | 120 km/h |
| Innerorts1 | 40 km/h |
| Außerorts2 | 100 km/h |
| Autobahnen2 | 120 km/h |
| Innerorts1 | 40 km/h |
| Außerorts2 | 100 km/h |
| Autobahnen2 | 120 km/h |
Kraftstoffpreise
| Diesel | 1,01 €/liter |
| Benzin | 1,16 €/liter |
Angegebene Preise sind Mittelwerte. Treibstoff ist in der Westsahara billiger, weil dort keine Steuern auf Kraftstoffe anfallen.
Kraftstoff in Reservekanistern muss bei der Einreise verzollt werden.
Gelegentlich kann es zu Engpässen bei der Kraftstoffversorgung kommen.
Führerschein & Fahrzeugpapiere
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen.
Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.
Deutscher Führerschein: erforderlich
Internationaler Führerschein: empfohlen
Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich
Internationaler Fahrzeugschein: empfohlen, wird von der Zulassungsstelle ausgestellt
Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen
Haftpflichtversicherung des Reiselandes: erforderlich
Nationalitätenkennzeichen ("D-Schild"): erforderlich, außerhalb der EU muss am Heck des Fahrzeugs ein ovales, weißes D-Schild angebracht sein
Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Einige Kfz-Versicherer schließen ihren im Rahmen der Internationalen Versicherungskarte gewährten Kfz-Haftpflichtschutz für bestimmte Staaten aus. In diesem Fall muss an der marokkanischen Grenze eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Carnet de Passages: nicht erforderlich
Alle erforderlichen Erklärungen zur vorübergehenden Einfuhr des Fahrzeugs können unmittelbar bei den zuständigen Zollbeamten an Bord der Fährschiffe oder an den Grenzübergangsstellen abgewickelt werden: Webseite der marokkanischen Zollbehörde .
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Alle wichtigen Durchgangsstraßen sind asphaltiert, trotzdem kann deren Zustand abschnittsweise recht schlecht sein. Es gibt Sandverwehungen und Schlaglöcher. Fahren Sie defensiv. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Bei Nachtfahrten gilt besondere Vorsicht, da Fahrzeuge unbeleuchtet sein können.
Die Promillegrenze beträgt 0,0.
Auch im Kreisverkehr gilt die Vorfahrtsregel "rechts vor links", sofern nicht anders beschildert.
Auf engen Straßen müssen Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2 m oder länger als 7 m (einschließlich Anhänger) abbremsen und bei Bedarf anhalten, damit andere Fahrzeuge überholen oder passieren können.
Es gilt ein Halteverbot auf der Kuppe eines Hügels, unter Viadukten und in Tunneln.
Parkverbot ist mit rot-weißen Streifen am Fahrbahnrand gekennzeichnet.
Parkverbot gilt außerdem innerhalb von 10 m vor einer Kreuzung (innerhalb des bebauten Bereichs beträgt dieser Abstand 5 m).
Behindertenparkplätze sind durch ein internationales Verkehrszeichen gekennzeichnet.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Fahren Sie an Polizei- und Militärkontrollen langsam heran; halten Sie an bzw. fahren Sie nur auf Zeichen weiter.
Bei einem Unfall mit Personenschaden ist immer die Polizei zu rufen. Unterschreiben Sie ein Unfallprotokoll nicht ohne Übersetzung. Fordern Sie unbedingt den Unfallbericht bei der Polizei an oder lassen Sie sich wenigstens die Nummer des Polizeiberichts geben. Es kann ansonsten bei der Ausreise zu Problemen an der Grenze kommen (Verdacht auf Fahrerflucht).
Bei Unfällen mit geringfügigen Sachschaden ist auch eine einverständliche Regelung möglich. Es wird empfohlen, eine Unfallanzeige auszufüllen. Das Formular ("constat amiable d’accident") gibt es in Tabakgeschäften zu kaufen.
Ein Ausländer, der in einen Unfall verwickelt ist, sollte den Vorfall dem Bureau Central Marocain des Sociétés d'Assurances melden.