Einreise, Zoll und Aufenthalt auf den Malediven

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Benötigt wird der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 1 Monat gültig sein. Ein verlängerter oder aktualisierter Kinderreisepass wird nicht anerkannt.

Es besteht Visumspflicht. Für den touristischen Aufenthalt bis zu 30 Tagen wird das Visum bei der Einreise erteilt. Dafür muss das Rückreiseticket nachgewiesen werden können. Erforderlich ist darüber hinaus eine Hotelbuchung in einer registrierten Unterkunft für den gesamten Aufenthalt.

Einreisebestimmungen der Malediven

Innerhalb von 96 Stunden vor der Einreise ist die elektronische Traveller Declaration einzureichen.

Traveller Declaration

Bei Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land oder einem Transit von mehr als 12 Stunden durch ein solches Land müssen Reisende ab einem Alter von 9 Monaten eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen. Sie finden diese Länder im folgenden Link in der linken Spalte "Country determined by WHO to be at risk for yellow fever transmission".

WHO Gelbfieber-Infektionsgebiete

Bestimmungen zu Covid-19

Sind bei der Ankunft Covid-19-Symptome feststellbar, wird ein PCR-Test durchgeführt. Bei Gruppenreisen gilt dies für die gesamte Gruppe. Zudem werden bei der Ankunft stichprobenartig Covid-19-Tests durchgeführt. Bei positivem Testergebnis erfolgt die Anordnung einer Quarantäne im Resort oder in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung. Die genauen Bestimmungen finden sich auf der Webseite der Tourismusbehörde. Das Auswärtige Amt empfiehlt zur Kostenabsicherung den Abschluss einer Ergänzungsversicherung.

Tourismusbehörde Quarantänebestimmungen

Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:

Reisevollmachten zum Download

Gesundheitsinformationen

Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies gilt auch für Reisende die vorher mehr als 12 Stunden auf einem Transitflughafen in einem Endemiegebiet gewesen sind. Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 1 Jahr. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für die Malediven raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Typhus, Hepatitis B. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

Derzeit keine weiteren Informationen.

Die medizinische Versorgung entspricht vom Niveau her nicht derjenigen in Westeuropa. Auf der Hauptinsel gibt es zwei recht gut ausgestattete Krankenhäuser und auf Bandon eine Druckkammer. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer auf die Malediven reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Lebens- und Genussmittel

Für volljährige Reisende mit Touristenvisum ist die Einfuhr von 200 Zigaretten oder 25 Zigarren und 200 g Tabak zollfrei. Nicht eingeführt werden dürfen Rauchzubehör wie E-Zigaretten oder Shishas, sowie alkoholische Getränke und Schweinefleischprodukte.

Weitere Produkte und Güter

Medikamente unterliegen einer strikten Einfuhrkontrolle. Es wird dringend empfohlen, bei der Einfuhr auch von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zum persönlichen Gebrauch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mitzuführen, aus der der Name des Patienten, der Name der Medikamente und die therapeutische Tagesdosierung hervorgehen. Diese Bescheinigung muss in englischer Sprache abgefasst sein oder es muss der ärztlichen Bescheinigung eine englische Übersetzung beigefügt werden. Die Medikamente sollten originalverpackt sein. Für rezeptfreie Medikamente, z.B. gegen Kopfschmerz oder Magenprobleme, wird gewöhnlich keine Bescheinigung verlangt.

Weitere Produkte und Güter

Waffen, Harpunen, Unterwassergewehre sowie Speere zur Unterwasserjagd dürfen nicht eingeführt werden.

Gebrauchsgüter

Gegenstände für den persönlichen Bedarf wie Kleidung und Toilettenartikel können unter der Maßgabe der Wiederausfuhr zollfrei eingeführt werden. Dazu gehören auch 1 Fotoapparat, 1 Videokamera, 1 Radio, Sport- und Tauchgeräte. Weitere Gegenstände dürfen bis zu einem Wert von 2000 Rf zollfrei mitgenommen werden, wenn sie nicht auf den Malediven verkauft werden.

Nicht eingeführt werden dürfen freizügige Zeitschriften oder pornografische Abbildungen, religiöse Bildnisse (z.B. auch Buddha-Figuren), Schriften gegen den Islam und Drogen.

Ein Ausfuhrverbot besteht für schwarze Korallen in jeglicher Form, Schildpattprodukte, Schildkröten und präparierte Schildkrötenpanzer.

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