Einreise, Zoll und Aufenthalt auf den Malediven

Die Malediven sind ein traumhaftes Reiseziel im Indischen Ozean, das jährlich Tausende Besucher mit seinen weißen Sandstränden, türkisfarbenem Wasser und luxuriösen Resorts anzieht. Damit die Reise stressfrei beginnt, ist es wichtig, sich im Vorfeld über die aktuellen Einreisebestimmungen, Visaregelungen, notwendige Impfungen sowie Zoll- und Aufenthaltsvorschriften zu informieren. Die Einreise auf die Malediven gestaltet sich für viele Staatsangehörige unkompliziert – dennoch gibt es wichtige Details zu beachten, etwa zur Gültigkeit von Reisedokumenten, zu erlaubten Einfuhrmengen und zu gesundheitlichen Anforderungen. Ein Überblick über alle relevanten Bestimmungen sorgt für einen entspannten Start in den Urlaub auf dem Inselparadies.

  • Was benötigt man für die Einreise auf die Malediven?
    Für die Einreise auf die Malediven ist ein gültiger Reisepass, ein vorläufiger Reisepass oder ein Kinderreisepass erforderlich. Ein Visum für touristische Aufenthalte bis zu 30 Tagen wird bei der Ankunft kostenfrei erteilt.

  • Wann muss ich das Imuga-Einreiseformular ausfüllen?
    Die elektronische Traveller Declaration muss innerhalb von 96 Stunden vor der Einreise über das offizielle IMUGA-Portal ausgefüllt werden. Die Abgabe ist kostenlos, wenn sie direkt über die offizielle Webseite erfolgt.

  • Welche Impfungen braucht man für den Malediven-Urlaub?
    Reisende benötigen eine gültige Gelbfieberimpfung nur dann, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen in bestimmten Gelbfieber-Endemiegebieten wie Ghana, Kolumbien oder Panama aufgehalten haben. Zudem wird empfohlen, den Standardimpfschutz vor der Reise aufzufrischen.

Reise- und Sicherheitshinweise

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für die Malediven

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: nein, Ein verlängerter oder aktualisierter Kinderreisepass wird nicht anerkannt.

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Reisepass: ja

  • Personalausweis: nein

 Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens einen Monat gültig sein.

  • Visum: erforderlich

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 30 Tagen wird das Visum bei der Einreise erteilt. Dafür muss das Rückreiseticket nachgewiesen werden können. Erforderlich ist darüber hinaus eine Hotelbuchung in einer registrierten Unterkunft für den gesamten Aufenthalt.

Einreisebestimmungen der Malediven

Innerhalb von 96 Stunden vor der Einreise ist die elektronische Traveller Declaration einzureichen.

Bei Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land oder einem Transit von mehr als 12 Stunden durch ein solches Land müssen Reisende ab einem Alter von 9 Monaten eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen.

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheitsinformationen

Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies gilt auch für Reisende die vorher mehr als 12 Stunden auf einem Transitflughafen in einem Endemiegebiet gewesen sind. Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 1 Jahr. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für die Malediven raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Typhus, Hepatitis B. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

Derzeit keine weiteren Informationen.

Die medizinische Versorgung entspricht vom Niveau her nicht derjenigen in Westeuropa. Auf der Hauptinsel gibt es zwei recht gut ausgestattete Krankenhäuser und auf Bandon eine Druckkammer. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer auf die Malediven reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Zollfrei

Gegenstände für den persönlichen Gebrauch wie Kleidung, Schmuck, Hygienartikel oder elektrische Geräte dürfen bis zu einem Wert von 10.000 MRf zollfrei eingeführt werden.

Einfuhrbeschränkungen

Von der Einfuhr von Alkohol (auch Einkäufe aus Duty-Free-Shops) und Tabakwaren wird abgeraten. Außerdem besteht in den Malediven ein allgemeines Tabakverbot für Personen, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden.

Medikamente unterliegen einer strikten Einfuhrkontrolle. Es wird dringend empfohlen, bei der Einfuhr auch von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zum persönlichen Gebrauch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mitzuführen, aus der der Name des Patienten, der Name der Medikamente und die therapeutische Tagesdosierung hervorgehen. Diese Bescheinigung muss in englischer Sprache abgefasst sein oder es muss der ärztlichen Bescheinigung eine englische Übersetzung beigefügt werden. Die Medikamente sollten originalverpackt sein. Für rezeptfreie Medikamente, z.B. gegen Kopfschmerz oder Magenprobleme, wird gewöhnlich keine Bescheinigung verlangt.

Fleisch-, Geflügel-, Fisch und Ei-Produkten können nur noch mit einem Import-Gesundheitszeugnis ein- und ausgeführt werden.

Einfuhrverbot

Die Einfuhr von E-Zigaretten einschließlich Zubehör (flüssiges Nikotin, Shishas etc.) ist verboten.

Nicht eingeführt werden dürfen außerdem freizügige Zeitschriften oder pornografische Abbildungen, religiöse Bildnisse (z.B. auch Buddha-Figuren), Schriften gegen den Islam, Produkte aus Schweinefleisch und Waffen.

Jeglicher Drogenbesitz ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen bis hin zur Todesstrafe geahndet.

Ein Ausfuhrverbot besteht für schwarze Korallen in jeglicher Form, Schildpattprodukte, Schildkröten und präparierte Schildkrötenpanzer.