Mit dem Fahrzeug in Luxemburg

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Luxemburg beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Luxemburg für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Luxemburg?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Luxemburg?

  • Wie hoch sind die Spritpreise in Luxemburg?

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Tempolimits

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Autobahnen1130

1 · Bei Nässe gilt 110 km/h.

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Autobahnen1130

1 · Bei Nässe gilt 110 km/h.

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Autobahnen1130

bis 3,5 t zGG

1 · Bei Nässe gilt 110 km/h.

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Autobahnen90

über 3,5 t zGG

Camping und Gespanne

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubtnicht erlaubt
auf Privatgrund1eingeschränkt erlaubt2eingeschränkt erlaubt2

1 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

2 · nicht erlaubt rund um den See Esch-sur-Sûre; maximal zwei Zelte

Abmessungen

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Das nötige Formular kann auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums ausgedruckt, ausgefüllt und anschließend gefaxt oder per Post gesandt werden.

Ministère de la Mobilité et des Travaux publics (MMTP)

Département de la mobilité et des transports

4, place de l'Europe

1499 Luxembourg

Besondere Regelungen für Gespanne

Gespanne über 3,5 t zGG oder über 7 m Länge müssen hinter einem anderen Gespann einen Abstand von mindestens 50 m einhalten.

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein & Fahrzeugpapiere

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. 

Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.

  • Deutscher Führerschein: erforderlich

  • Internationaler Führerschein: nicht erforderlich

  • Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich

  • Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen

Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Sie beträgt 0,5.

Für Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen, gelten 0,2 Promille.

Überholverbot an Kreuzungen ohne Verkehrsregelung.

Parkverbot besteht an Bordsteinen mit gelber Linie und innerhalb von 5 m vor und nach Fußgänger- und Fahrradüberwegen.

Nähert man sich einem Stauende, muss das Warnblinklicht eingeschaltet werden.

Bei Stau im Tunnel ist ein Abstand von mindestens 5 m zwischen den Autos einzuhalten.

Radarwarngeräte

Das Benutzen von Radarwarngeräten ist verboten.

Kinder bis 17 Jahre und kleiner als 1,50 Meter dürfen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen befördert werden. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.Bei mehr als 36 kg Körpergewicht kann der Sicherheitsgurt auf den Rücksitzen verwendet werden.

Alle Auto- und Motorradfahrer müssen nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn und auf Schnellstraßen beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen. Darüber hinaus müssen Fußgänger, die am Fahrbahnrand von Landstraßen gehen, generell nachts, bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber eine Warnweste tragen. Dies gilt aber nur dann, wenn für Fußgänger keine Möglichkeit besteht, auf Rad- oder Fußgängerwegen zu gehen.

Winterreifen

Situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Schneematsch, Glatteis, Raureif) müssen Fahrzeuge mit Winterreifen bestückt sein.

Lkw und andere Schwertransporter müssen die Antriebsachsen mit Winterreifen ausrüsten.

Keine Winterreifenpflicht besteht für Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge.

Schneeketten

Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.

Die Polizei kann von Ausländern an Ort und Stelle Bußgelder erheben.

Unfälle sollten unabhängig vom Ausmaß des Schadens sofort der Polizei gemeldet werden.

Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).