Mit dem Fahrzeug in Luxemburg

Luxemburg ist ein kleines aber beeindruckendes Land in Westeuropa und ein attraktives Reiseziel. Wer mit dem Fahrzeug durch Luxemburg fährt, muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln und Tempolimits halten. Erfahren Sie hier mehr über:

  • Welche Tempolimits gelten in Luxemburg für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche speziellen Regelungen und Empfehlungen gibt es für Campingfahrzeuge und Gespanne in Luxemburg?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren, Verkehrszeichen, Kindersitzen, Warnwestenpflicht und anderen Mitführpflichten?

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Tempolimits

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1 · Bei Nässe gilt 110 km/h.

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Autobahnen1130

1 · Bei Nässe gilt 110 km/h.

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bis 7,5 t zGG

1 · Bei Nässe gilt 110 km/h.

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über 7,5 t zGG

Camping und Gespanne

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.000 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
  • Schnellerer Check-in vor Ort
  • ADAC Mitglieder erhalten die “Camping Key Europe” für nur 12 Euro für 12 Monate

Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.com

Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter +49 89 558 95 96 97 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

www.adac-shop.de/cke
Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubtnicht erlaubt
auf Privatgrund1eingeschränkt erlaubt2eingeschränkt erlaubt2

1 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

2 · nicht erlaubt rund um den See Esch-sur-Sûre; maximal zwei Zelte

Abmessungen

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Das nötige Formular kann auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums ausgedruckt, ausgefüllt und anschließend gefaxt oder per Post gesandt werden.

Ministère de la Mobilité et des Travaux publics (MMTP)

Département de la mobilité et des transports

4, place de l'Europe

1499 Luxembourg

Besondere Regelungen für Gespanne

Gespanne über 3,5 t zGG oder über 7 m Länge müssen hinter einem anderen Gespann einen Abstand von mindestens 50 m einhalten.

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Sie beträgt 0,5.

Für Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen, gelten 0,2 Promille.

Überholverbot an Kreuzungen ohne Verkehrsregelung.

Parkverbot besteht an Bordsteinen mit gelber Linie und innerhalb von 5 m vor und nach Fußgänger- und Fahrradüberwegen.

Nähert man sich einem Stauende, muss das Warnblinklicht eingeschaltet werden.

Bei Stau im Tunnel ist ein Abstand von mindestens 5 m zwischen den Autos einzuhalten.

Radarwarngeräte

Das Benutzen von Radarwarngeräten ist verboten.

Kinder bis 17 Jahre und kleiner als 1,50 Meter dürfen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen befördert werden. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.Bei mehr als 36 kg Körpergewicht kann der Sicherheitsgurt auf den Rücksitzen verwendet werden.

Alle Auto- und Motorradfahrer müssen nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn und auf Schnellstraßen beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen. Darüber hinaus müssen Fußgänger, die am Fahrbahnrand von Landstraßen gehen, generell nachts, bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber eine Warnweste tragen. Dies gilt aber nur dann, wenn für Fußgänger keine Möglichkeit besteht, auf Rad- oder Fußgängerwegen zu gehen.

Winterreifen

Situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Schneematsch, Glatteis, Raureif) müssen Fahrzeuge mit Winterreifen (M+S) bestückt sein.

Lkw und andere Schwertransporter müssen die Antriebsachsen mit Winterreifen ausrüsten.

Keine Winterreifenpflicht besteht für Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge.

Schneeketten

Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.

Spikes

Vom 1. Dezember bis 31. März des Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Spikes beträgt auf Autobahnen 90 km/h, auf den übrigen Straßen 70 km/h.

Die Polizei kann von Ausländern an Ort und Stelle Bußgelder erheben.

Unfälle sollten unabhängig vom Ausmaß des Schadens sofort der Polizei gemeldet werden.

Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Waren die Informationen für Sie hilfreich?