
Einreise, Zoll und Aufenthalt in Kroatien
Aktuelle Nachrichten zur Corona-Pandemie
RISIKOGEBIETE
Ob dieses Land oder Teile dieses Landes aktuell als Risikogebiet eingestuft werden, entscheiden nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung mit dem Robert-Koch-Institut das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die entsprechende Liste wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und ständig aktualisiert.
Hinweise zu den länderspezifischen Regelungen
Die nachstehenden Informationen werden von europäischen Automobilclubs über die FIA / Region 1 zur Verfügung gestellt.
Die aufgeführten Regelungen ändern sich mitunter sehr kurzfristig und schnell. Die meisten zu Grunde liegenden Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Gesetze werden zum Teil wöchentlich aktualisiert und angepasst. Sie erlauben deshalb in der Regel keine Aussagen darüber, was in näherer Zukunft gelten oder möglich sein wird. Zwar ist davon auszugehen, dass die Regelungen weiter gelockert werden; ebenso ist bei einer Verschlechterung der Infektionslage auch erneut mit einer Verschärfung von Beschränkungen zu rechnen.
Zuletzt aktualisiert am 03.03.2021.
Allgemein geltende Regelungen
Lockdown | Es herrscht kein genereller Lockdown, jedoch gelten strikte Regelungen: Maskenpflicht in Innen- und Außenbereichen. Restaurants sind geschlossen, Bars nur im Außenbereich geöffnet. |
Ausgangsbeschränkungen | Nicht verpflichtend, aber empfohlen falls möglich. |
Abstandsvorschriften | 1.5 m drinnen und draußen |
Maskenpflicht |
Maskenplicht für alle öffentlichen Verkehrsmittel, Geschäfte und Einkaufszentren, Tankstellen, Poststellen, Banken und Dienstleister (Friseure etc.). Für öffentliche Bereiche im Freien sind Masken verpflichtend, falls kein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. In der Schule gilt Maskenpflicht für Kinder, die älter als 11 sind. |
Versammlungsverbot | Öffentlichen Versammlungen sind mit einer maximalen Anzahl von 25 Personen erlaubt und private Versammlunge sind mit einer maximalen Anzahl von 10 Personen erlaubt. |
Selbstquarantäne erwünscht | Ja, 10 Tage. |
Bußgelder | 1050 € bis 15800 € |
Freizeitaktivitäten | Erlaubt. Sportveranstaltungen sind ebenfalls erlaubt, jedoch ohne Zuschauer. |
Reisebeschränkungen
Detaillierte Informationen zu Grenzöffnungen, Einreise und Durchreise finden Sie unter dem Reiter ›Einreisebestimmungen‹. Diese sollten unbedingt zusätzlich beachtet werden!
Eingehende Flüge erlaubt | Mit Beschränkungen |
Grenzen explizit für Tourismus geöffnet | Tourismus ist mit Einschränkungen erlaubt. Reisenden wird empfohlen sich vor der Ankunft Online zu registrieren, Link siehe unten: |
Öffentliche Verkehrsmittel | Erlaubt, mit Maskenpflicht. |
Regeln für die Kfz-Benutzung | Keine Regelung |
Unterwegs im Auto mit Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören | Keine Einschränkungen. |
Gewerbe / Einrichtungen
Geschäfte des täglichen Bedarfs | Geöffnet mit Einschränkungen (Beschränkung der Kundenanzahl, Maskenpflicht, Mindestabstand). |
Weitere Geschäfte | Geöffnet mit Einschränkungen (Beschränkung der Kundenanzahl, Maskenpflicht, Mindestabstand). |
Tankstellen | Geöffnet mit Einschränkungen (Beschränkung der Kundenanzahl, Maskenpflicht, Mindestabstand). |
Restaurants | Restaurants sind geschlossen. Liefern- und Abholen von Essen ist erlaubt. Außenbereiche von Bars sind geöffnet. |
Hotels | Geöffnet mit Einschränkungen. |
Themen-Parks | Geöffnet mit Einschränkungen. |
Museen / Konzerthallen / Theater | Geöffnet mit Einschränkungen. |
Strände | Geöffnet mit Einschränkungen. |
Veranstaltungen
Genehmigungspflichtige Veranstaltungen | Erlaubt, mit max. 25 Personen. |
Campingplätze
Tagesbesuch | Geöffnet |
Übernachtungen | Geöffnet |
Sanitäre Einrichtungen | Geöffnet |
Pannenhilfe
Angebotener Service | Die wichtigsten Services werden angeboten. |
Kontakt Pannenhilfe / Notruf |
Wichtige Links
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt warnt aufgrund hoher Infektionszahlen vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kroatien.
Ab 7.3.2021 gilt die Reisewarnung NICHT MEHR für folgende Gespannschaften: Istrien, Požega-Slawonien, Bjelovar-Bilogora und Krapina-Zagorje.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 5.3.2021
Für DEUTSCHE (bzw. EU-Staatsangehörige) gilt:
- An der Grenze ist ein Formular ("Einreiseankündigung") auszufüllen, mit dem die Aufenthalts- und Kontaktdaten des Reisenden registriert werden. Für eine beschleunigte Einreise kann es bereits vor der Abreise online im Link unten ausgefüllt werden, der erhaltene Code und ein Ausdruck davon sollten mitgeführt werden.
- Es ist ein negativer Covid-19-PCR-Test vorzulegen, der bei der Einreise maximal 48 Stunden alt sein darf.
- Die Durchführung des Tests ist auch bei der Einreise möglich (bis zu 100 Euro), jedoch muss das Ergebnis in häuslicher Quarantäne abgewartet werden. Wird bei der Einreise kein Test vorgenommen, ist eine Selbstisolation von 14 Tagen Pflicht.
TRANSIT:
Der Transit ist ohne Einschränkungen erlaubt. Bei Einreise aus Staaten, die keine EU- und Schengenländer sind (z.B. Serbien, Bosnien und Herzegowina) darf der Transit nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.
Die Einreise mit Personaldokumenten, die als gestohlen oder verloren und später als wieder aufgefunden gemeldet wurden, kann zu Problemen führen. Das Auswärtige Amt rät deshalb von Reisen mit solchen Dokumenten ab.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Zur Vermeidung von Schwierigkeiten wird aber die Mitnahme einer Einverständniserklärung empfohlen. Reist nur ein Elternteil mit seinem Kind, sollte die Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitgeführt werden. Liegt ein alleiniges Sorgerecht vor, wird die Mitnahme des Nachweises darüber empfohlen.
Die Clubjuristen des ADAC haben drei Vorlagen erstellt (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):
Einige Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten. Erkundigen Sie sich dort.
Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger
Mit Reisepass und Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates (z. B. Deutschland) sind türkische Staatsangehörige vom Visumzwang befreit. Der Reisepass darf dabei nicht älter als zehn Jahre und nicht weniger als drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen.
Ersatzausweise
Ausweispflicht
Generell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:
Abgelaufene Ausweispapiere
In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass (jedoch nicht der vorläufige Personalausweis) nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. Dies gilt für touristische Aufenthalte bis zu 3 Monaten in Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Schweiz und Slowenien. Spanien und Portugal erkennen ebenfalls diese abgelaufenen Dokumente an, aufgrund von Luftsicherheitsbestimmungen sind jedoch keine Flugreisen möglich.
Es ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.
Vorläufige Ausweispapiere
Vorläufiger Personalausweis und Reisepass
Wird der Ausweis dringend benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. (Vorläufige Kinderreisepässe gibt es nicht, denn der Kinderreisepass wird immer sofort ausgestellt.)
Ob vorläufige Ausweise in den einzelnen Ländern anerkannt werden, haben wir jeweils unter "Einreisebestimmungen" aufgeführt.
Hinweis Express-Reisepass: Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, einigen Flughäfen oder einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis, für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter
ANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:
Ohne Einschränkung:
in allen EU-Ländern bis auf Rumänien.
(Die EU-Staaten sind: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn).
Für die Einreise zu touristischen Zwecken:
in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen amtlichen Lichtbildausweis (z.T. jedoch nicht mit abgelaufenem Personalausweis):
in Irland, Kanada, Kroatien, Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro, Schweiz, Serbien und Tunesien.
In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis:
auf den Seychellen.
In Verbindung mit einem gültigen Führerschein:
in Bulgarien und im Vereinigten Königreich Großritannien und Nordirland.
Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven und Sri Lanka.
Zu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.
HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.
Verlust des Ausweisdokumentes im Ausland
Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Der Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.
Hund und Katze
Ausweise und Kennzeichnungen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Impfungen
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Bei der Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (z.B. Serbien) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Weitere Regelungen
Hunde müssen an die Leine genommen werden, Kampfhunde zusätzlich einen Maulkorb tragen.
Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull, und ihre Mischlinge dürfen nicht mitgenommen werden, wenn sie nicht im Register des FCI eingetragen sind.
Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Bei der Einreise aus einem EU-Land
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 1 |
Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.
Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 2200 HRK (Landweg) bzw. 3200 HRK (Luft-, Seeweg); 1100 HRK für Reisende unter 15 Jahren |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 40 St. / 200 St. Zigaretten, 20 St. / 100 St. Zigarillos, 10 St. / 50 St. Zigarren, 50 g / 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
2 Bei Einreise in die EU auf dem Landweg / bei Einreise in die EU auf dem Luft- oder Seeweg
Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse: Für die Einfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das zuständige Veterinäramt.
Besondere Bestimmungen
Zollkontrollen sind nicht auf die Grenzübergänge beschränkt, sondern können von mobilen Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet durchgeführt werden.
Die Einfuhr von Waffen und Munition ist meldepflichtig. Außerdem müssen der Waffenschein, die Waffenbesitzkarte und der gültige Reisepass mitgeführt werden.
Bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee, 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
2 Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Steuerhehlerei: Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf).