innerorts | 50 |
außerorts1 | 90 |
Schnellstraßen2 | 110 |
Autobahnen3 | 130 |
1 · Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 80 km/h.
2 · Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 100 km/h.
3 · Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 120 km/h.
innerorts | 50 |
außerorts1 | 80 |
Schnellstraßen2 | 80 |
Autobahnen3 | 90 |
1 · Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 80 km/h.
2 · Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 100 km/h.
3 · Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 120 km/h.
innerorts | 50 |
außerorts1 | 90 |
Schnellstraßen2 | 110 |
Autobahnen3 | 130 |
1 · Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 80 km/h.
2 · Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 100 km/h.
3 · Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 120 km/h.
innerorts | 50 |
außerorts1 | 90 |
Schnellstraßen2 | 110 |
Autobahnen3 | 130 |
bis 3,5 t
1 · Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 80 km/h.
2 · Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 100 km/h.
3 · Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 120 km/h.
innerorts | 50 |
außerorts1 | 80 |
Schnellstraßen2 | 80 |
Autobahnen3 | 90 |
über 3,5 t
1 · Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 80 km/h.
2 · Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 100 km/h.
3 · Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 120 km/h.
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:
www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.comDie Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.
www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
auf Privatgrund | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
Ein zweites Warndreieck für den Anhänger ist mitzuführen.
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind:
Hrvatske ceste d.o.o.
Vončinina 3
10000 Zagreb
CKTZ (Zentrum für kombinierten Verkehr)
Trg senjskih uskoka 7-8
10020 Zagreb
Varjačić d.o.o.
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. der Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Dies gilt auch für Wohnwagen.
An den ehemaligen Frontlinien, insbesondere in Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, speziell die Gebiete um Vukovar und Vinkovci), Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica), das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik) besteht weiterhin eine Gefährdung durch Minen.
Straßen und Wege sollten hier nicht verlassen werden, da Minen oft dicht am Straßenrand verlegt wurden. Bekannte Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken („Ne Prilazite") ausgewiesen. Identifizierte Minenfelder sind teilweise durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder gekennzeichnet.
Nationalparks sind nicht betroffen, bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien sowie im Großraum Zagreb besteht in der Regel keine Gefahr. Nähere Informationen bietet die kroatische Direktion für Zivilschutz.
https://civilna-zastita.gov.hrSie beträgt 0,5.
Für Fahrer unter 25 Jahren und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t gelten 0,0.
Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht überholt werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
Schienenfahrzeuge haben stets Vorrang.
Gebührenpflichtige Parkzonen sind gekennzeichnet. Bezahlung in bar am Parkautomaten oder per SMS.
Die Stadt Zagreb ist in vier Parkzonen unterteilt. Informationen zu den Parkzeitbeschränkungen, dem Zahlungssystem sowie eine Liste der Straßen nach Zonen entnehmen Sie bitte folgendem Link
www.zagrebparking.hrDer blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenAuf allen Straßen muss tagsüber vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März (Winterzeit) mit Abblendlicht gefahren werden.
Für Motorradfahrer gilt eine ganzjährige Lichtpflicht.
Kinder unter 2 Jahren dürfen im Vordersitz entgegen der Fahrtrichtung nur dann sitzen, wenn der Beifahrersitz-Airbag deaktiviert ist. Kinder kleiner als 1,50 Meter benötigen eine dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Kinder ab 1,50 Meter sind mit dem Sicherheitsgurt und einer Sitzerhöhung zu sichern.
Alle Auto- und Motorradfahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder einer Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Wir empfehlen die Mitnahme eines Ersatz-Glühlampen-Sets. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Bei einem Pkw darf der Ladungsüberstand nach vorne nicht mehr als 1 m betragen.
Der Ladungsüberstand über Fahrzeug und Anhänger darf nach hinten höchstens ein Sechstel der Länge betragen, die durchgehend auf dem Ladungsträger aufliegt.
Beträgt der Ladungsüberstand nach hinten mehr als 1 m, so ist das überstehende, äußere Ende der Ladung mit einem roten Tuch kenntlich zu machen, bei einem Anhänger mit einem quadratischen, 50 x 50 cm großen Schild mit fluoreszierenden, orangen und weißen Schrägstreifen das senkrecht zur Fahrzeuglängsachse angebracht ist.
Zusätzlich muss das überstehende Ende der Ladung mit einer Leuchte und einer roten, fluoreszierenden Substanz kenntlich gemacht werden.
Kennzeichnung bei Ladungsüberstand von mehr als 20 cm über die vorderen oder hinteren Parkleuchten des Fahrzeugs hinaus mit einer Leuchte und einem katadioptrischen Sensor, der nach vorne weiß und nach hinten rot strahlt.
Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten gilt witterungsabhängig eine Winterreifenpflicht. Diese wird per Verkehrszeichen angeordnet. Es müssen mindestens zwei Winterreifen (M+S) auf der Antriebsachse montiert sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm.
Schneeketten müssen mitgeführt werden und bei schnee- und eisbedeckten Straßen benutzt werden. Sie müssen an den Antriebsrädern montiert werden. In einigen Regionen (z. B. Lika und Gorski Kotar) ist unabhängig vom Reifentyp die Verwendung von Schneeketten vorgeschrieben.
Verboten.
Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge dürfen nach einem Unfall mit Karosserieschaden Kroatien nur mit einer polizeilicher Schadensfeststellung wieder verlassen. Bei Sachschäden ist zusätzlich die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Alle Angaben ohne Gewähr.