Einreise, Zoll und Aufenthalt in Kroatien

Reise- und Sicherheitshinweise

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für Kroatien

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: ja

  • Vorläufiger Personalausweis: ja

  • Vorläufiger Reisepass: ja

  • Personalausweis: ja

Die Einreise mit als gestohlen oder verloren gemeldeten Personaldokumenten wird verweigert und kann sogar zu Problemen führen, wenn sie als wieder aufgefunden gemeldet wurden. Das Auswärtige Amt rät deshalb von Reisen mit solchen Dokumenten ab.

  • Visum: nicht erforderlich

Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger

Mit Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates (z.B. Deutschland) und Reisepass sind türkische Staatsangehörige vom Visumszwang befreit. Der Reisepass darf dabei nicht älter als zehn Jahre und nicht weniger als drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen.

 

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheitsinformationen

Sie brauchen für die Einreise nach Kroatien keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Kroatien raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Hepatitis B, Tollwut. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!

Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her teilweise derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten kann in der Regel mit einer Versorgung auf akzeptablem Niveau gerechnet werden, in ländlichen Gebieten eher nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.

EU-Bürger haben in Kroatien Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung. Trotzdem sollten Reisende unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da deutsche Krankenkassen z.B. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland nicht übernehmen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Reisen mit Hund und Katze

Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis. Darin muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip eingetragen sein. Bei Tieren, die vor dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist eine deutlich lesbare Tätowierung ausreichend.

Im EU-Heimtierausweis muss zudem eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.

Bei der Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (z.B. Serbien) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und noch in Deutschland vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen. Der Nachweis gilt so lange, wie fristgerechte Auffrischungsimpfungen durchgeführt wurden.

Bei Mitnahme eines Haustieres muss der Grenzübertritt an bestimmten Grenzübergängen erfolgen, die Sie der Liste der Grenzübergänge  entnehmen können.

Informationen über Beschränkungen für sog. gefährliche Hunderassen finden sich in englischer Sprache auf der Webseite der kroatischen Veterinärbehörde.

 

Sicherung von Tieren im Fahrzeug

Laut Straßenverkehrsordnung gelten Tiere in Deutschland als Ladung und müssen entsprechend gesichert werden, um keine Gefahr für die Insassen darzustellen. Diese Regelung gilt auch im Ausland, wobei die Sicherungsmethode von der Größe des Tieres und den individuellen Umständen abhängt.

ADAC Experten haben verschiedene Hundetransport-Systeme hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile analysiert und in Crashtests geprüft. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie unter adac.de/hundetransport .

Gesundheitstipps für die Autoreise mit Hund

Damit Ihr Hund die Fahrt bei sommerlichen Temperaturen gut übersteht, sollten weitere Aspekte beachtet werden, die Sie hier auf adac.de nachlesen können.

Zollbestimmungen

Bei der Einreise aus einem EU-Land

Waren für den persönlichen GebrauchAbgabefrei, keine Zollformalitäten
GenussmittelAbgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-%1

1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.

Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land

Waren für den persönlichen Gebrauch: abgabefrei, keine Zollformalittäten Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.

Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsesorten) in die EU, kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.

Deutscher Zoll - Privatreisen
Sonstige Waren wie Geschenke, Elektrogeräte, Parfüm, Kaffee, Tee, SchmuckZollfrei im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft-, Seeweg); 150 Euro für Reisende unter 15 Jahren
Genussmittel1Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen bis zu 40 St. / 200 St. Zigaretten oder 20 St. / 100 St. Zigarillos oder 10 St. / 50 St. Zigarren oder 50 g / 250 g Tabak, 4 l Wein und 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen >22 Vol.-%2

1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

2 · Die niedrigeren Werte gelten bei Einreise in die EU auf dem Land- oder Seeweg, die höheren bei Einreise in die EU auf dem Luftweg

Besondere Bestimmungen

Zollkontrollen sind nicht auf die Grenzübergänge beschränkt, sondern können von mobilen Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet durchgeführt werden.

Die Einfuhr von Waffen und Munition ist meldepflichtig. Außerdem müssen der Waffenschein, die Waffenbesitzkarte und der gültige Reisepass mitgeführt werden.

Waren für den persönlichen GebrauchAbgabefrei, keine Zollformalitäten
Genussmittel1Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee, 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-%2

1 · Wein aus anderen EU-Staaten: keine Richtmengen

2 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

Steuerhehlerei: Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf).