Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Für ausländische Fahrzeuge muss eine Straßensteuer (Road Tax) bezahlt werden. Das sog. "Foreign Vehicle Circulation Permit" ist beim Registrar of Motor Vehicles in Nairobi unter Vorlage der Zoll- und Versicherungspapiere erhältlich. Das Permit kann - gegen Gebühr - für 1 Monat oder 3 Monate erworben werden.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung wird nicht anerkannt. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann an der Grenze (bei Ankunft im Hafen) oder in grenznahen Städten abgeschlossen werden.
Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen vorgeschrieben. Nähere Informationen unter: