Mit dem Auto unterwegs in Japan
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine wird nicht anerkannt. Der deutsche nationale Führerschein wird aber bei vorübergehendem Aufenthalt bis zu einem Jahr ab Einreisedatum akzeptiert, sofern eine beglaubigte japanische Übersetzung des deutschen Führerscheins mitgeführt wird, erhältlich auch beim ADAC Südbayern e. V., Ridlerstraße 35, 80339 München, Tel. 0800 510 11 12 (Mo-Sa 8-20 Uhr).
Fahrzeugpapiere
Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Es ist eine japanische Haftpflichtversicherung ("Jibaiseki Hoken") abzuschließen, an der Grenze möglich. An den Ankunftshäfen gibt es keine Abschlussmöglichkeit. Um den nächstgelegenen Versicherungsagenten zu erfragen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Allgemeinen Versicherungsverband von Japan:
General Insurance Association of Japan
Chiyoda-ku
101 8335 Tokyo
Telefax: +81 332 55 12 34
Telefon: +81 332 55 14 39
Zolldokumente (Carnet de Passages)
Für die vorübergehende zollfreie Einfuhr des eigenen Fahrzeuges wird ein Zoll- und Grenzdokument (Carnet de Passages) verlangt. Nähere Informationen unter:
Vor der Zollabfertigung muss eine Echtheitsbestätigung des Carnet de Passages bei den zuständigen JAF-Büros eingeholt werden.
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.