Einreise nach Japan und Zollbestimmugen
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung ausgesprochen.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 8.1.2021
Die Einreise zu touristischen Zwecken ist nicht möglich.
Bis 31.1.2021 besteht ein weltweites Einreiseverbot für Ausländer auch zu anderen als touristischen Zwecken.
Informationen finden sich auf der Webseite der japanischen Botschaft unter
EINREISEBESTIMMUNGEN:
Über aktuelle Einreisebestimmungen informiert das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei zum Verbrauch sind für Reisende ab 20 Jahren
- 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak,
- 3 Flaschen alkoholische Getränke zu je 0,76 l,
- 2 Unzen Parfüm.
Weitere Produkte und Güter
Waffen und Munition dürfen nicht eingeführt werden.
Gebrauchsgüter
Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.
Geschenke und Souvenirs bleiben bis zum Gesamtwert von 200.000 Yen (etwa 2000 Euro) zollfrei, dabei werden nur Waren mit einem Wert von über 10.000 Yen (etwa 100 Euro) pro Gegenstand gezählt.
Die Einfuhr von Edelmetall (Gold von einem Reinheitsgrad über 90 Prozent) von über 1 kg muss deklariert werden.
Die Moral verletzende Gegenstände (Pornographie) sowie Gegenstände, die die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Copyrights usw.) verletzen, dürfen nicht eingeführt werden.
Besondere Bestimmungen
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen aller Art, auch von Amphetaminen, ist verboten.
Bei der Ausreise zu beachten
Die Ausfuhr von Edelmetall (Gold von einem Reinheitsgrad über 90 Prozent) von über 1 kg muss deklariert werden.