Einreise, Zoll und Aufenthalt in Japan
Japan verbindet jahrhundertealte Tradition mit modernster Technologie und zieht Reisende aus aller Welt in seinen Bann. Damit der Aufenthalt reibungslos verläuft, ist es wichtig, sich frühzeitig über die geltenden Einreisebestimmungen, Visavorgaben und erforderlichen Reisedokumente zu informieren. Auch Zollregelungen, etwa zu erlaubten Mitbringseln oder besonderen Vorschriften bei der Einfuhr von Medikamenten und Lebensmitteln, sollten beachtet werden. Der Artikel bietet eine umfassende Übersicht über alle wichtigen Regelungen zur Einreise, zu Zollformalitäten und zum Aufenthalt in Japan einschließlich aktueller Sicherheitshinweise und Impfempfehlungen.
Braucht man für Japan ein Visum?
Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen wird in Japan kein Visum benötigt. Der Reisepass muss jedoch während des gesamten Aufenthalts mitgeführt werden.Benötige ich spezielle Impfungen, um nach Japan zu reisen?
Für die Einreise nach Japan sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Es wird jedoch empfohlen, Standardimpfungen aufzufrischen und eine Impfung gegen Hepatitis A in Erwägung zu ziehen.Welche Reisedokumente brauche ich in Japan?
Für die Einreise nach Japan genügt ein gültiger Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass. Eine Online-Registrierung über "Visit Japan Web" kann den Einreiseprozess erleichtern.
Reise- und Sicherheitshinweise
Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes
Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für bestimmte Gebiete (Teilreisewarnung) ausgesprochen.
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.
Einreisebestimmungen
Die Einreise ist möglich mit:
Reisepass: ja
Kinderreisepass: ja
Vorläufiger Personalausweis: nein
Vorläufiger Reisepass: ja
Personalausweis: nein
Die Einreise mit als gestohlen oder verloren gemeldeten Personaldokumenten wird verweigert und kann sogar zu Problemen führen, wenn sie als wieder aufgefunden gemeldet wurden. Das Auswärtige Amt rät deshalb von Reisen mit solchen Dokumenten ab.
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen gilt:
Visum: nicht erforderlich
Spätestens bis zum Check-in am Abreiseflughafen kann die Online-Registrierung über "Visit Japan Web" vorgenommen werden. Sie beschleunigt in der Regel den Einreiseprozess. Manche Fluggesellschaften schreiben eine Registrierung vor. Erkundigen Sie sich dort im Voraus.
Mitunter verlangen Fluggesellschaften für die Beförderung auch den Nachweis eines Rück- oder Weiterflugtickets, das auf längstens 90 Tage nach der Einreise datiert ist.
Bis spätestens 2028 soll zudem auch für deutsche Staatsangehörige eine verpflichtende Einreisegenehmigung (JESTA) umgesetzt werden. Beachten Sie auch die Ankündigungen der japanischen Behörden .
Es gilt eine Ausweispflicht. Der Reisepass muss während des Aufenthaltes im Land ständig mitgeführt werden.
Reisevollmacht für Minderjährige
Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.
Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere
Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.
Express-Reisepass
Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass
Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.
Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.
Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.
Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.
Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.
Gesundheitsinformationen
Sie brauchen für die Einreise nach Japan keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Japan raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Hepatitis B, Japanische Enzephalitis. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.
September 2014, Dengue-Fieber In Tokio wurde ein auch bei Touristen beliebter Park bis auf weiteres gesperrt, nachdem sich dort mehrere Menschen mit Dengue_Fieber angesteckt hatten. Einzige Schutzmaßnahme: Konsequentes Vermeiden von Mückenstichen.
Die medizinische Versorgung in Japan hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Wer nach Japan reist, sollte auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Medizinische Leistungen im Ausland sind oft deutlich teurer als in Deutschland und die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deZollbestimmungen
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei zum Verbrauch sind für Reisende ab 20 Jahren - 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak, - 3 Flaschen alkoholische Getränke zu je 0,76 l, - 2 Unzen Parfüm.
Weitere Produkte und Güter
Waffen und Munition dürfen nicht eingeführt werden.
Gebrauchsgüter
Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen. Geschenke und Souvenirs bleiben bis zum Gesamtwert von 200.000 Yen (etwa 2000 Euro) zollfrei, dabei werden nur Waren mit einem Wert von über 10.000 Yen (etwa 100 Euro) pro Gegenstand gezählt. Die Einfuhr von Edelmetall (Gold von einem Reinheitsgrad über 90 Prozent) von über 1 kg muss deklariert werden. Die Moral verletzende Gegenstände (Pornographie) sowie Gegenstände, die die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Copyrights usw.) verletzen, dürfen nicht eingeführt werden.
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen aller Art, auch von Amphetaminen, ist verboten.
Die Ausfuhr von Edelmetall (Gold von einem Reinheitsgrad über 90 Prozent) von über 1 kg muss deklariert werden.