Einreise nach Jamaika und Zollbestimmungen
Einreisebestimmungen
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 19.4.2022
Seit 16.4.22 gibt es für die Einreise keine corona-bedingten Beschränkungen mehr.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss noch mindestens 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bei Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land, auch im Flughafentransit, kann der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt werden. Sie finden diese Länder im folgenden Link in der linken Spalte "Country with risk of yellow fever transmission".
Das erforderliche Einreiseformular kann vorab online im Link ausgefüllt werden. Das Formular ist auch in Papierform von der Airline erhältlich und kann während des Fluges ausgefüllt werden.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden, Geschenke bis zu einem Wert von 500 US$ ebenfalls.
Lebens- und Genussmittel
Reisende über 18 Jahre können einführen: <br />200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 225 g andere Tabakwaren, 1 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen, 50 mg Parfüm;
Bei der Ausreise zu beachten
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.