Mit dem Fahrzeug in Island
Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Island beachten?
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Island für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Island?
Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Island?
Wie hoch sind die Spritpreise in Island?
Fallen in Island Vignetten- oder Mautkosten an?
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Tempolimits
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts2 | 90 km/h |
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts2 | 90 km/h |
| Innerorts1 | 50 km/h |
| Außerorts12 | 90 km/h |
| Innerorts | — |
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts | 80 km/h |
Kraftstoffpreise
| Diesel | 1,62 €/liter |
| Benzin | 1,49 €/liter |
Angegebene Preise sind Mittelwerte.
Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern auf Fährschiffen untersagt.
An den Hauptrouten und entlang der Ringstraße sind Tankstellen in ausreichender Zahl vorhanden. Zum Automaten-Tanken benötigen Sie eine Kreditkarte. Es ist ratsam, vor der Fahrt ins Hinterland oder Landesinnere rechtzeitig zu tanken, da dort nur wenige Tankstellen vorhanden sind und längere Strecken ohne Versorgungsmöglichkeiten zurückgelegt werden müssen.
Weitere Informationen unter:
Weitere Informationen zu den Preisen Tankstellenverzeichnis www.n1.is/stodvar/CNG (Metan) ist begrenzt verfügbar. LPG ist nicht erhältlich.
Camping und Gespanne
| Übernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
| auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt1 | nicht erlaubt |
| auf Privatgrund2 | erlaubt | erlaubt |
1 · Erlaubnis gilt nur für Zelte (vorausgesetzt es gibt keinen Campingplatz in der Nähe), nicht für Wohnmobile und Wohnwagen. Bei mehr als drei Zelten ist eine Genehmigung der örtlichen Behörden nötig
2 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers. Auf Verbotsschilder ist zu achten
Abmessungen
| Breite | Länge | |
| Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
| Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
| Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Auf dem Weg zum Reiseziel
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Führerschein & Fahrzeugpapiere
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen.
Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.
Deutscher Führerschein: erforderlich
Internationaler Führerschein: nicht erforderlich
Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich
Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen
Nationalit ätenkennzeichen ("D-Schild"): erforderlich, Außerhalb der EU muss am Heck des Fahrzeugs ein ovales, weißes D-Schild angebracht sein.
Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Die Straßen Islands sind nach Nummern kategorisiert: Einstellige und zweistellige Straßen sind mit normalen Pkw befahrbar, wobei einige Abschnitte unasphaltiert sein können. Dreistellige Straßen sind ebenfalls zugänglich, aber in der Regel in schlechterem Zustand. Hochlandrouten (F-Straßen sowie Routen 35 und 550) sind nicht asphaltiert und nur im Sommer mit geländetauglichen Allradfahrzeugen befahrbar.
Es wird empfohlen, vorab sich über den aktuellen Straßenzustand und das Wetter zu erkundigen. Die Verkehrsbehörde stellt detaillierte Informationen zur Verfügung.
Fahren abseits der Straßen/Pisten ist strengstens verboten.
Die Promillegrenze beträgt 0,5.
Viele Straßen und Brücken im Hinterland sind einspurig. Dort hat üblicherweise derjenige Vorfahrt, der als erster die Engstelle oder Brücke erreicht. Auf Nebenstrecken gibt es einige einspurige Tunnel, in denen es Ausweichbuchten gibt.
Es gilt:
Halteverbot bei durchgezogener gelber Linie am Fahrbahnrand
Parkverbot bei unterbrochener gelber Linie am Fahrbahnrand
Parkverbot 15 m vor/nach einer Bushaltestelle oder einem Hydranten
Parkverbot innerhalb von 5 m vor einer Kreuzung
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten. Informationen dazu hält die FIA bereit.
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder unter 1,50 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärts gerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und tragen, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres. Winterreifen (Mindestprofiltiefe 3 mm) müssen auf allen Rädern montiert werden.
Schneeketten sind erlaubt, wenn die Straßenverhältnisse es erfordern.
Spikereifen sind erlaubt.
Bußgelder für Verkehrsübertretungen dürfen von der Polizei direkt vor Ort verlangt werden.
Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.
Bei einem Unfall sollte die Polizei verständigt werden.
Bei Sachschäden ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

