Mit dem Fahrzeug in Island

Island ist ein faszinierendes Land voller einzigartiger Naturphänomene und daher ein beliebtesten Urlaubsziel. Wer mit dem Fahrzeug unterwegs ist, muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln und das Tempolimit in Island halten. Erfahren Sie hier mehr über:

  • Welche Tempolimits gelten in Island für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren, Verkehrszeichen, Kindersitzen, Warnwestenpflicht und anderen Mitführpflichten?

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Tempolimits

innerorts50
außerorts180

1 · gilt auf nicht befestigten Straßen und Schotterstraßen. Auf Asphaltstraßen gilt 90 km/h.

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für alle Wohnmobile, unabhängig vom Gewicht

1 · gilt auf nicht befestigten Straßen und Schotterstraßen. Auf Asphaltstraßen gilt 90 km/h.

innerorts50
außerorts180

1 · gilt auf nicht befestigten Straßen und Schotterstraßen. Auf Asphaltstraßen gilt 90 km/h.

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Kraftstoffpreise

Diesel2,17 €/liter
Benzin2,15 €/liter

Angegebene Preise sind Mittelwerte.

Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern auf Fährschiffen untersagt.

An den Hauptrouten sind Tankstellen in ausreichender Zahl vorhanden. In und um Reykjavík sind während des Sommers die Tankstellen meist bis 23.30 Uhr geöffnet. Zum Automaten-Tanken benötigen Sie die PIN Ihrer Kreditkarte oder ISK Banknoten.

Weitere Informationen unter:

Weitere Informationen zu den Preisen Tankstellenverzeichnis www.n1.is/stodvar/

CNG (Metan) ist begrenzt verfügbar. LPG ist nicht erhältlich.

Camping und Gespanne

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.000 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
  • Schnellerer Check-in vor Ort
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Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

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Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter +49 89 558 95 96 97 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

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Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzeneingeschränkt erlaubt1nicht erlaubt
auf Privatgrund2erlaubterlaubt

1 · Erlaubnis gilt nur für Zelte (vorausgesetzt es gibt keinen Campingplatz in der Nähe), nicht für Wohnmobile und Wohnwagen. Bei mehr als drei Zelten ist eine Genehmigung der örtlichen Behörden nötig

2 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers. Auf Verbotsschilder ist zu achten

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der Karte die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Eine Genehmigung für die vorübergehende Einfuhr (bis max. 1 Jahr) des eigenen Fahrzeuges wird von den isländischen Zollbehörden ausgestellt, entweder von den Zollmitarbeitern am Fährhafen in Seydisfjordur oder im Zoll Hauptsitz in Reykjavik. Weitere Informationen unter

isländische Zollbehörde

Das Nationalitätenkennzeichen („D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm) muss bei Reisen in Nicht-EU-Länder am Fahrzeug angebracht sein.

Leihwagen können nur unter Vorlage einer Kreditkarte angemietet werden. Wir empfehlen, die Versicherungsbedingungen vor Anmietung eines Fahrzeuges zu erfragen.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Informationen über den Straßenzustand und das Wetter erhalten Sie unter:

http://www.road.is/travel-info/road-conditions-and-weather/

Fahren abseits der Straßen/ Pisten ist verboten.

Sie beträgt 0,5.

Viele Straßen und Brücken im Hinterland sind einspurig. Dort hat üblicherweise derjenige Vorfahrt, der als erster die Engstelle oder Brücke erreicht.

Halteverbot bei durchgezogener gelber Linie am Fahrbahnrand.

Parkverbot bei unterbrochener gelber Linie am Fahrbahnrand.

Parkverbot 15 m vor/ nach einer Bushaltestelle oder einem Hydranten.

Parkverbot innerhalb von 5 m vor einer Kreuzung.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.

Bifreidastaedi bönnudParken verboten
LokadGesperrt
Öll umferd bönnudDurchfahrt verboten
EinstefnaEinbahnstraße
Blindhaed(ir)unübersichtliche Stelle(n)
VarúdVorsicht
HaettaGefahr
VegarlykkjaUmleitung
Malbik endarAsphaltstraße mündet in Schotterstraße
Einbreid brúeinspurige Brücke

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Kinder unter 1,50 Meter benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärts gerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.

Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und tragen, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April des Folgejahres. Winterreifen (Mindestprofiltiefe 3 mm) müssen auf allen Rädern montiert werden.

Bei einem Unfall sollte die Polizei verständigt werden.

Bei Sachschäden ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Bußgelder für Verkehrsübertretungen dürfen von der Polizei direkt vor Ort verlangt werden.

Waren die Informationen für Sie hilfreich?