
Camper und Gespanne in Frankreich
Camping Key Europe
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! <br />Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr.<br /><br />Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
Ihre Vorteile:
- Rabatt bei rund 2.500 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
- Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
- Inklusive starkem Versicherungspaket
- Schnellerer Check-in vor Ort
- ADAC Mitglieder erhalten die “Camping Key Europe” für nur 12 Euro für 12 Monate
Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:
Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.
Campingfahrzeuge und Gespanne
Abmessungen
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (ohne Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Nachfolgend aufgeführte Behörden bzw. Agenturen sind für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung zuständig. Anträge werden nur schriftlich (per Post) bearbeitet.
Direction Département du Territoire Bas-Rhin
DDT 67
14 rue du Maréchal Juin, bat D, Porte 7, BP 61003
67070 Strasbourg Cedex
Telefax: +33 3 88 88 92 53
Telefon: +33 3 88 88 90 73
E-Mail: ddt-te@bas-rhin.gouv.fr
Bei Einfahrt über Kehl
Direction Département du Territoire Moselle
DDT 57
17 quai Paul Wiltzer, BP 1035
57036 Metz Cedex 1
Telefax: +33 3 87 34 34 97
Telefon: +33 3 87 34 33 18
E-Mail: ddt-sur-cr-ddt-57-te@moselle.gouv.fr
Bei Einfahrt über Saarbrücken
Direction Département du Territoire Haut-Rhin
DDT 68
68026 Colmar Cedex
Telefax: +33 3 89 24 84 91
Telefon: +33 3 89 24 84 90
E-Mail: ddt-te@haut-rhin.gouv.fr
Bei Einfahrt über Mulhouse
Auf dem Weg zum Reiseziel
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Besondere Regelungen für Wohnmobile über 3,5 t
Wohnmobile über 3,5 t zGG müssen beidseitig und am Heck mit speziellen Warnhinweisen versehen werden, um Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen. Die Verordnung schließt auch außerhalb Frankreichs zugelassene Fahrzeuge ein. Wie die Aufkleber anzubringen sind, entnehmen Sie bitte folgendem Link
Die Kennzeichnungspflicht ist also dann an dem jeweiligen Fahrzeug anzubringen, wenn das Zugfahrzeug und/ oder der Anhänger ein zGG über 3,5 t aufweist.
Dagegen müssen Gespanne (zusammengerechnet) über 3.5 t zGG nicht gekennzeichnet werden, wenn das zGG von Zugfahrzeug und Anhänger einzeln jeweils nicht über 3.5 t liegt.
Freies Campen
Übernachten außerhalb von Campingplätzen 1 | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt 2 | eingeschränkt erlaubt 2 |
auf Privatgrund 3 | eingeschränkt erlaubt 2 | eingeschränkt erlaubt 2 |
2 nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden, regionale Einschränkungen (z. B. nicht in Nationalparks und Naturreservaten)
3 nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers