Mit dem Auto unterwegs in Finnland
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte empfohlen, da Mithilfe der Karte die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Lkw-Fahrverbote
In Finnland besteht kein Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.
Für einzelne Straßen kann es jedoch spezielle Fahrverbote geben. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Mit dem Auto unterwegs
Beachten Sie Wildwechsel-Warnschilder: Elche oder Rentiere überqueren häufig die Straße, vor allem in der Dämmerung, insbesondere in den Monaten Mai, Juni, Oktober und November.
Promillegrenze
Sie beträgt 0,5.
Vorfahrtsregelungen
Die Straßenbahn hat Vorfahrt, ebenso Busse im Stadtverkehr, auch beim Ausfahren an Haltestellen.
Lichtpflicht
Auf allen Straßen muss ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden. Diese Vorschrift gilt auch während der Mitternachtssonne.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Radarwarngeräte
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen.
Rauchverbot
Rauchverbot im Fahrzeug, wenn Minderjährige unter 15 Jahren mitfahren.
Dashcam
Erlaubt (falls die Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren).
Kindersitze
Kinder unter 135 cm Körpergröße müssen mit einem der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechenden Rückhaltesystem gesichert werden.
Warnwestenpflicht
Fußgänger (also auch Auto- und Motorradfahrer, die das Fahrzeug verlassen) müssen außerhalb geschlossener Ortschaften reflektierende Kleidung bzw. eine Warnweste tragen.
Winterausrüstung
Winterreifen
Vom 1. November bis 31. März sind Winterreifen mit M+S Kennzeichnung für sämtliche (auch im Ausland zugelassene) Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Bei Anhänger-Gespannen besteht diese Pflicht auch für gebremste Anhänger. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3 mm, eine Profiltiefe von mindestens 5 mm ist empfohlen. In Lappland sind Winterreifen von Mitte Oktober bis Ende April vorgeschrieben.
Schneeketten
Schneeketten können (zusätzlich zur Winterbereifung) montiert werden, wenn die Straßen- und Wetterverhältnisse es erfordern.
Spikes
Das Fahren mit Spikes ist für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG von November bis Ende März gestattet, wenn die Witterung es erfordert; alle Reifen (auch die des Anhängers) müssen mit Spikes ausgestattet sein.
Bußgelder - Besonderheiten
Strafen für Verkehrsverstöße sind verhältnismäßig hoch; die jeweilige Bußgeldhöhe wird einkommensabhängig berechnet.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Unfälle (auch Wildunfälle) müssen der Polizei unter der Notrufnummer 112 gemeldet werden.
Bei Sachschäden ist zusätzlich die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Besondere Verkehrszeichen
leiriytyminen kielletty | Camping verboten |
sateella liukas | Rutschgefahr bei Nässe |
aluerajoitus | Geschwindigkeitsbegrenzung |
kiertotie | Umleitung |
aja hitaasti | langsam fahren |
ajo sallittu omalla vastuulla | Befahren auf eigene Gefahr |
kokeile jarruja | Bremstest machen |
tietyö | Baustelle |
tie rankenteilla | Straße im Bau |
päällystetyötä sowie kunnossapitotyö | Straßenarbeiten |
kelirikko | Frostschäden |