Einreise, Zoll und Aufenthalt in Estland
Aktuelle Nachrichten zur Corona-Pandemie
RISIKOGEBIETE
Ob dieses Land oder Teile dieses Landes aktuell als Risikogebiet eingestuft werden, entscheiden nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung mit dem Robert-Koch-Institut das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die entsprechende Liste wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und ständig aktualisiert.
Hinweise zu den länderspezifischen Regelungen
Die nachstehenden Informationen werden von europäischen Automobilclubs über die FIA / Region 1 zur Verfügung gestellt.
Die aufgeführten Regelungen ändern sich mitunter sehr kurzfristig und schnell. Die meisten zu Grunde liegenden Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Gesetze werden zum Teil wöchentlich aktualisiert und angepasst. Sie erlauben deshalb in der Regel keine Aussagen darüber, was in näherer Zukunft gelten oder möglich sein wird. Zwar ist davon auszugehen, dass die Regelungen weiter gelockert werden; ebenso ist bei einer Verschlechterung der Infektionslage auch erneut mit einer Verschärfung von Beschränkungen zu rechnen.
Zuletzt aktualisiert am 26.03.2021.
Allgemein geltende Regelungen
Lockdown |
Kein genereller Lockdown, aber verschärfte Maßnahmen. Je nach Region können unterschiedliche Maßnahmen gelten. Informationen unter Anderem in der estnischen Corona-App HOIA. |
Ausgangsbeschränkungen | Ja, bei Symptomen von COVID-19 oder bei engem Kontakt mit Erkrankten und bei Einreise aus einem Risikogebiet für 10 Tage. |
Abstandsvorschriften | 2 m |
Maskenpflicht | In allen öffentlichen Bereichen (inkl. öffentlichen Verkehrsmitteln) gilt Maskenpflicht. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (z.B. Asthmatiker) sind von der Maskenpflicht ausgenommen, ebenso Kinder unter 12 Jahren. |
Versammlungsverbot | Es dürfen sich max. 2 Personen mit einem Mindestabstand von 2 m treffen (2+2-Regel). Öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bis zum 28.03. verboten. Draußen unter Beachtung der 2+2 Regel und Abständen bis zu 10 Personen möglich. Verbot aller Veranstaltungen zwischen 21 und 6 Uhr. |
Selbstquarantäne erwünscht | Ja |
Bußgelder | |
Freizeitaktivitäten | Erlaubt. Outdoor-Sport und Training ist mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 2 Personen (inkl. Trainer) erlaubt. Mindestabstand zu anderen Gruppen muss eingehalten werden. |
Reisebeschränkungen
Detailliertere Regelungen über die Hinweise der FIA hinaus, finden Sie auch unter dem Reiter ›Einreisebestimmungen‹, der unbedingt zusätzlich beachtet werden soll!
Grenzen explizit für Tourismus geöffnet | Ja, mit Einschränkungen. Siehe Einreisebestimmungen für ausführliche Informationen. |
Eingehende Flüge erlaubt | Erlaubt mit Beschränkungen. |
Öffentliche Verkehrsmittel | Erlaubt, es gilt Maskenpflicht. |
Regeln für die Kfz-Benutzung | |
Unterwegs im Auto mit Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören |
Gewerbe / Einrichtungen
Geschäfte des täglichen Bedarfs | Geöffnet, allerdings nur mit 25 % der Besucherkapazität. |
Weitere Geschäfte | Geöffnet, allerdings nur mit 25 % der Besucherkapazität. |
Tankstellen | Geöffnet. |
Restaurants | Restaurants, Bars und Cafés dürfen nicht öffnen. Nur Takeaway oder Lieferung ist erlaubt. |
Hotels | Vorerst bis 1. April geschlossen. Speisen dürfen als Takeway oder per Lieferung verkauft werden. |
Themen-Parks | Geschlossen. |
Museen / Konzerthallen / Theater | Theater und Kinos sind bis zum 28.03. geschlossen. Bibliotheken sind geöffnet unter Einschränkungen. |
Strände | Geöffnet. |
Campingplätze
Tagesbesuch | |
Übernachtungen | |
Sanitäre Einrichtungen |
Pannenhilfe
Angebotener Service | |
Kontakt Pannenhilfe / Notruf |
Wichtige Links
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt warnt aufgrund hoher Infektionszahlen vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Estland
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 22.2.2021
1. Einreise aus DEUTSCHLAND (bzw. aus Ländern unterhalb von 150 Neuinfektionen gemäß dem Link unten.)
Die Einreise ist ohne Einschränkungen möglich.
2. Einreise aus Ländern oberhalb von 150 Neuinfektionen gemäß dem Link unten (z.B. LETTLAND, LITAUEN, POLEN)
- ENTWEDER Vorlage eines negativer Covid-19-PCR-Tests, bei der Einreise maximal 72 Stunden alt.
- ODER Covid-19-Test bei der Einreise und anschließende Selbstisolation bis zum Erhalt des Testergebnisses. Nach frühestens 7 Tagen zweiter Test vorgeschrieben.
KEINER QUARANTÄNEPFLICHT unterliegen
- Personen mit nachgewiesener vollständiger Impfung gegen Covid-19 innerhalb der vergangenen 6 Monate (WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bestätigung in englisch, estnisch oder russisch, Angaben zum Impfpstoff und zur Anzahl der Impfungen),
- Personen, die nachweislich innerhalb der vergangenen 6 Monate von einer Covid-19-Krankheit genesen sind (Schreiben des Arztes oder Gesundheitsamtes in englisch, estnisch oder russisch).
Informationen zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen finden sich im Link der estnischen Gesundheitsbehörde unten.
TRANSIT:
Transitreisende auf dem Weg in ihren Heimatstaat dürfen Estland durchqueren, wenn sie keine Symptome von Covid-19 aufweisen. Auf eine Übernachtung sollte verzichtet werden.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine, in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten in englischer Sprache mit deren Kontaktdaten dringend empfohlen.
Die Clubjuristen des ADAC haben drei Vorlagen erstellt (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):
Viele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Hund und Katze
Ausweise und Kennzeichnungen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Impfungen
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Weitere Regelungen
Für die Mitnahme von sog. gefährlichen Hunderassen gibt es keine Einschränkungen.
Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Bei der Einreise aus einem EU-Land
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 1 |
Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.
Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft-, Seeweg); 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 40 St. / 200 St. Zigaretten, 20 St. / 100 St. Zigarillos, 10 St. / 50 St. Zigarren, 50 g / 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
2 Bei Einreise in die EU auf dem Landweg / bei Einreise in die EU auf dem Luft- oder Seeweg
Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse: Für die Einfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das zuständige Veterinäramt.
Bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee, 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
2 Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Verboten ist die Ausfuhr von Kulturgütern, die vor dem Jahr 1700 hergestellt worden sind oder die gemäß Denkmalschutzgesetz zu Kulturdenkmälern zählen. Für die Ausfuhr von über 50 Jahre alten Kulturgütern wie z.B. Ikonen, ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
Steuerhehlerei: Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf).