Mit dem Fahrzeug in Estland

Tempolimits

Pkw

innerorts50
außerorts90
Schnellstraßen190-110

1 · Im Winter (Oktober-Mai) 90 km/h oder die durch Schilder gekennzeichnete Geschwindigkeit. Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Gespann

innerorts50
außerorts90
Schnellstraßen190

1 · Im Winter (Oktober-Mai) 90 km/h oder die durch Schilder gekennzeichnete Geschwindigkeit. Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Motorrad

innerorts50
außerorts90
Schnellstraßen190-110

1 · Im Winter (Oktober-Mai) 90 km/h oder die durch Schilder gekennzeichnete Geschwindigkeit. Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Wohnmobil leicht

innerorts50
außerorts90
Schnellstraßen190-110

bis 3,5 t zGG

1 · Im Winter (Oktober-Mai) 90 km/h oder die durch Schilder gekennzeichnete Geschwindigkeit. Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Wohnmobil schwer

innerorts50
außerorts90
Schnellstraßen190

über 3,5 t zGG

1 · Im Winter (Oktober-Mai) 90 km/h oder die durch Schilder gekennzeichnete Geschwindigkeit. Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

Kraftstoffpreise

Diesel11,59 €/liter
Bleifrei Super21,68 €/liter

1 · Diesel

2 · 95 E

Der angegebene Preis ist ein wöchentlicher Mittelwert der von der Europäischen Kommission erhoben und bereitgestellt wird.

Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, nicht mehr als 10 l Kraftstoff in Reservekanistern mitzuführen.

Tankstellen sind oft rund um die Uhr geöffnet. In der Regel werden Kreditkarten akzeptiert.

Meist sind die Zapfanlagen farbig markiert: grün (bleifrei), rot (verbleit), schwarz (Diesel).

LPG ist nahezu flächendeckend erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt. CNG gibt es an wenigen Tankstellen zu kaufen. Weitere Informationen unter

Camping und Gespanne

Camping Key Europe

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.500 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
  • Schnellerer Check-in vor Ort
  • ADAC Mitglieder erhalten die “Camping Key Europe” für nur 12 Euro für 12 Monate

Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.com

Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

www.adac-shop.de/cke

Freies Campen

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzen1eingeschränkt erlaubt2eingeschränkt erlaubt2
auf Privatgrund3erlaubterlaubt

1 · Das Auswärtige Amt rät, mit dem Fahrzeug möglichst nur bewachte Parkplätze zu benutzen und keine Wertsachen oder Gepäckstücke im Auto zurückzulassen

2 · nur außerhalb geschlossener Ortschaften

3 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Campingfahrzeuge und Gespanne

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist:

Maanteeamet (Estonian Road Administration)

Teelise 4

10916 Tallinn

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Fahrzeugpapiere

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.

Weitere Bestimmungen

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Promillegrenze

Sie beträgt 0,0.

Besonderheiten an Ampeln

Ampelschaltung: Grün - blinkendes Grün - Gelb - Rot. Bei Gelb darf nicht mehr gefahren werden.

Halten und Parken

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Lichtpflicht

Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.

Kindersitze

Kinder bis 12 Jahre bzw. unter einer Körpergröße von 150 cm benötigen eine dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Der Beifahrerairbag muss deaktiviert werden, wenn das Kind in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Vordersitz befördert wird.

Warnwestenpflicht

Autofahrer, die ihr Fahrzeug im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.

Fußgänger und Rollstuhlfahrer sind verpflichtet, bei schlechter Sicht und während der Dunkelheit inner- und außerhalb von Ortschaften Reflektoren bzw. eine Lichtquelle zu tragen. Fußgänger tragen die Reflektoren an der Oberbekleidung, an Rollstühlen muss sich ein roter Reflektor oder eine rote Lichtquelle hinten links am Rollstuhl befinden.

Weitere Mitführpflichten

Wir empfehlen die Mitnahme eines Feuerlöschers und zwei Unterlegkeile für die Räder. Beides ist in Estland vorgeschrieben; zwar gilt diese Vorschrift nicht für im Ausland zugelassenen Fahrzeuge, zur Vermeidung von Missverständnissen und Schwierigkeiten wird jedoch zur Mitnahme geraten.

Winterausrüstung

Winterreifen

Vom 1. Dezember bis 1. März des Folgejahres besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht (Mindestprofiltiefe 3 mm). Die Winterreifenpflicht kann - je nach Wetterlage - auf den Zeitraum Oktober bis April des Folgejahres ausgedehnt werden.

Schneeketten

Schneeketten können an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schneebedeckt sind.

Spikes

Erlaubt von Oktober bis April.

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne

Die Polizei ist zu verständigen, sofern bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt wurden oder in Fällen, in denen die Beteiligten bei der Bestimmung des Schuldigen kein Einvernehmen erreichen oder wenn der Geschädigte nicht zu bestimmen ist.

Die Polizei braucht nicht benachrichtigt zu werden, wenn keine Personen zu Schaden gekommen sind und/oder die am Unfall beteiligten Fahrer und Geschädigten bei der Beurteilung der Unfallursache und der Unfallschuld im Einvernehmen sind. Es reicht aus, dass die am Unfall Beteiligten den Unfallhergang schriftlich darlegen, den für den Unfall Schuldigen benennen und das Protokoll gemeinsam unterschreiben. Eine Übersetzung des estnischen Vordrucks finden Sie als Download unter

www.tallinn.diplo.de

Alle Angaben ohne Gewähr.